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Zu oft wird der deutliche Wille von Kindern ignoriert. Dies wollen wir ändern.
Unter dem Motto „Wir alle sind Verfassungsschutz“ weist der Verein Erzengel darauf hin, dass das in Art. 4 der Verfassung des Landes Hessen geregelte, insbesondere also die Respektierung des Willens des Kindes, nach wie vor nicht umgesetzt ist. Wir möchten gemeinsam mit Betroffenen die Politik und die Öffentlichkeit sensibilisieren und auffordern, dass wir alle gemeinsam unser Grundgesetz und unsere Landesverfassungen schützen!
Unser Verein steht für die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte in familiengerichtlichen Verfahren. Deshalb werden wir nicht schweigen.
Art. 4 Verf HE: Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten zu berücksichtigen
Art. 4 Verf HE
(1) Ehe und Familie stehen als Grundlage des Gemeinschaftslebens unter dem besonderen Schutze des
Gesetzes.
(2) 1 Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 2 Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. 3 Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. 4 Die verfassungsmäßigen Rechte und
Pflichten der Eltern bleiben unberührt.Diese Rechtslage geht d’accord mit der UN-Kinderrechtskonvention sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
„Die Verfassung ist der Leitfaden, den ich niemals aufgeben werde“
George Washington, Erster Präsident der Vereinigten Staaten
Die Reallage zum Kindeswillen in Hessen
Leider erreichen uns immer häufiger Hinweise, dass insbesondere in Hessen der Wille von Kindern nicht berücksichtigt wird. Richter entscheiden, Kinder nicht anzuhören, nicht am Verfahren zu beteiligen und deren Wünsche zu negieren. Belege liegen uns vor für die Amtsgerichte Frankfurt am Main, Kirchhain, Weilburg.
Bedauerlich ist dies umso mehr, wenn Kinder aktiv Gehör oder Wünsche einfordern.
Schädigung der Selbstwirksamkeit von Kindern
Hierdurch wird nicht nur das Vertrauen in die Justiz geschädigt, sondern vor allem die Selbstwirksamkeit eines Kindes, das sich seiner Wünsche und Gefühle nicht mehr sicher sein kann.
Wir alle sind Verfassungsschutz
Wir fordern daher alle Betroffenen auf, nicht länger zu schweigen. Denn #wirallesindverfassungsschutz. Wo das Gesetz versagt, ist es unsere Aufgabe gemeinsam auf die Verantwortlichen hinzuwirken, dass im Bundesland Hessen diese vorbildliche Verfassung auch umgesetzt wird, selbst wenn sich einzelne Richter hierüber hinwegsetzen.
Plakataktion in Hessen
Wir plakatieren ab dem 23.08. in Hessen. Wer ein solches Plakat findet, kann es gerne mit dem Hashtag #wirallesindverfassungsschutz auf Sozialen Medien posten.
Anschreiben an den Minister für Justiz und den Rechtsstaat
Doch damit nicht genug: Jeder, der belegen kann, dass auch in seinem Fall oder dem Fall eines Bekannten, Freundes und Verwandten der Wille eines Kindes negiert wurde, sollte den Hessischen Minister der Justiz und für den Rechtsstaat Christian Heinz anschreiben und bitten, in Anlehnung an das Engagement eines seiner Vorgänger, Justizminister Banzer („Justizminister knöpft sich Koran-Richterin vor“, schrieb die Sueddeutsche Zeitung am 17.05.2010), zu insistieren und die Richter auf deren dienstlichen Pflichten sowie die Bindung an Recht, Gesetz und Verfassung hinzuweisen.
Ein Formular hierzu werden wir im Laufe des Tages veröffentlichen.
Klage
Weiter prüfen wir Klage(n) gegen das Land Hessen, um dieser zur Einhaltung der Grundrechte und der Verfassung zu verpflichten. Denn Richterliche Unabhängigkeit bedeutet nicht fehlende Kontrollmöglichkeiten und Kontrollpflichten.
Spenden für mehr Plakate
Plakate kosten Geld, gleichzeitig würden wir aber auch gern in Nähe weiterer Gerichte unser Plakat kleben. Wer diese Aktion unterstützt, kann unter diesem Link eine Spende hinterlassen. Ein Plakat kostet je Woche 200 – 400 EUR, je nach Standort zzgl. Druckkosten.
Ihre Erfahrungen
Ihre Erfahrungen können Sie hier oder im Forum im entsprechenden Beitrag diskutieren. Im Forum könnt Ihr auch potentielle neue Plakatstandorte benennen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Erzengel Verein
Herr Michael Langhans
Fuchstanzstr. 120
60489 Frankfurt am Main
Deutschlandfon ..: 015776572750
web ..: https://www.erzengel.help
email : help@erzengel.helpDer Verein Erzengel hat sich der Wahrung von Grund- und Menschenrechten verschrieben und unterstützt Menschen in schwierigen Lebenslagen. Der 2022 gegründete Verein wächst, hat sich aber vor allem auch der Förderung der Qualität von Rechtspflege und Familienrecht verschrieben. Er ist deutschlandweit tätig und arbeitet mit verschiedenen spezialisierten Anwaltskanzleien und renomierten Psychologen zusammen.
Pressekontakt:
Erzengel Verein
Herr Michael Langhans
Fuchstanzstr. 120
60489 Frankfurt am Mainfon ..: 015776572750
email : help@erzengel.helpDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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auf Presseverteiler publiziert am 15. August 2024 in der Rubrik Presse - News
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