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Die SHD Seniorenhilfe ist als Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI anerkannt. Damit können Kosten der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft teilweise von der Pflegekasse erstattet werden.
Ein wenig Rechtskunde vorab: § 45a des Sozialgesetzbuchs (SGB) XI regelt unter anderem die Angebote zur Unterstützung im Alltag und Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags von Pflegebedürftigen. Dazu heißt es: „Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind 1. Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote), 2. Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden), 3. Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).“
„Der besagte Paragraf 45a des Sozialgesetzbuchs XI beschreibt also Regelungen im Bereich der Pflegeversicherung, die die Förderung von Betreuungsdiensten betrifft. Der § 45a wurde eingeführt, um Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, beispielsweise aufgrund von Demenz, durch niedrigschwellige Betreuungsangebote zu unterstützen“, sagt Stefan Lux, Geschäftsführer der SHD Seniorenhilfe Dortmund und SHD Seniorenhilfe Rhein-Nahe, einem Spezialdienstleister für die Vermittlung von Kräften in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (www.shd-dortmund.de und www.shd-rhein-nahe.de). Das Unternehmen stellt an Rhein und Ruhr, in Westfalen und in der Region Rhein-Nahe für Senioren Betreuungskräfte für ein 24-Stunden-Konzept zur Verfügung und ist auch als Dienstleister für Entlastungen im Alltag gemäß Sozialgesetzbuch anerkannt.
Ein Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI bietet Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Personen an, die in ihrer Alltagskompetenz stark beeinträchtigt sind. Diese Leistungen dienen der Entlastung pflegender Angehöriger und sollen dazu beitragen, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Betreuungsdienste nach § 45a können in verschiedenen Formen erbracht werden, darunter eben auch die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, wie die SHD Seniorenhilfe diese anbietet. Dabei leben die Betreuungskräfte mit im Haushalt und übernehmen alle Aufgaben, die Senioren in der Vergangenheit selbst erledigt haben. Sie entlasten den Kunden und die Angehörigen ganz gezielt, indem sie das Leben erleichtern und dafür sorgen, dass alle wesentlichen Aufgaben im Alltag für den Senior erledigt werden.
Die Anerkennung als Dienstleister für Entlastungen im Alltag gemäß Sozialgesetzbuch bedeutet für SHD-Kunden folgendes: Gegen Vorlage der Rechnung der SHD können Kunden sich monatlich 125 Euro von der Pflegekasse erstatten lassen. Das ist der sogenannte Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Wenn schon länger mindestens Pflegegrad 1 vorliegt und Betroffene bisher noch keine Leistungen in Anspruch genommen haben, ist ein angespartes Budget entstanden, das dann aufgebraucht werden kann. Beträge aus dem Entlastungsbetrags, die am Ende eines Kalenderjahres noch nicht verbraucht sind, können in das Folgejahr übertragen und noch bis zum 30 Juni genutzt werden.
„Wenn Senioren mindestens Pflegegrad 2 haben, können sie sich zusätzlich 40 Prozent des sogenannten Sachleistungsanspruchs von der Pflegekasse für die Rechnungen der SHD erstatten lassen. Dafür ist seit dem 1. Januar 2022 kein förmlicher Antrag mehr erforderlich. Eine einfache Nachricht an die Pflegekasse reicht. Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Übernommen werden können Pflege, Hilfen im Haushalt und die so genannte häusliche Betreuung“, erklärt Stefan Lux. Mehr Informationen erhalten Senioren und deren Angehörige unter https://www.shd-dortmund.de/betreuungsdienst/.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH
Herr Stefan Lux
Berghofer Straße 176
44269 Dortmund
Deutschlandfon ..: 0231 5897988-0
web ..: http://www.shd-dortmund.de
email : info@shd-dortmund.deÜber die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH
Die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH ist ein von Stefan Lux geführtes Unternehmen aus Dortmund, das sich auf die 24-Stunden-Seniorenbetreuung (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) und die Seniorenbetreuung auf Stundenbasis spezialisiert hat. Dafür arbeitet die SHD Seniorenhilfe Dortmund mit mehr als 1000 osteuropäischen Pflegekräften zusammen, die eine Rundum-Betreuung und -Versorgung der Kunden gewährleisten. Dazu gehören alle Tätigkeiten der Haushaltsführung wie Einkaufen, Putzen, Waschen, Kochen oder Bügeln, aber auch eine individuelle Unterstützung bei alltäglichen Dingen des Lebens, etwa der Körperpflege und -hygiene, beim An- und Auskleiden sowie bei der Grundpflege. Dabei stimmen sich die Betreuungskräfte eng mit Ärzten und Therapeuten ab. Ebenso gehört die soziale Begleitung zum Aufgabengebiet der SHD Seniorenhilfe Dortmund- Betreuungskräfte. SHD Seniorenhilfe Dortmund übernimmt dabei die gesamte Beratung, Organisation und Logistik, sodass Kunden im Rahmen der Seniorenhilfe des Dortmunder Unternehmens sämtliche Leistungen aus einer Hand erhalten und über einen festen Ansprechpartner verfügen. Die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH ist an Rhein und Ruhr sowie in Westfalen und damit im Großraum Dortmund-Bochum-Essen-Duisburg-Düsseldorf sowie in Städten wie Wuppertal und Mönchengladbach für Kunden tätig. Seit Anfang 2018 bietet die SHD ihre Dienstleistungen auch unter dem Label SHD-Rhein-Nahe von Bockenau bei Bad Kreuznach in der gesamten Region Rhein-Nahe an. Seit 2020 führt die SHD Dortmund GmbH gemeinsame internationale Gesellschaften mit der polnischen Carework-Gruppe und hat mit dem Partner die Dachmarke Arbeitlandia GmbH als „Leuchtturm“ für seriöses und professionelles Arbeiten in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gegründet. Die SHD Seniorenhilfe Dortmund hat gemeinsam mit der CareWork Seniorenhilfe Deutschland auch die Möglichkeit ins Leben gerufen, häusliche Seniorenbetreuung auf Stundenbasis in Anspruch zu nehmen. Die SHD Seniorenhilfe ist nach § 45a SGB XI als Anbieter von Entlastungsleistungen anerkannt. Weitere Informationen unter www.shd-dortmund.de und www.shd-rhein-nahe.de
Pressekontakt:
Dr. Patrick Peters – Klare Botschaften
Herr Dr. Patrick Peters
Heintgesweg 49
41239 Mönchengladbachfon ..: 01705200599
web ..: http://www.pp-text.de
email : info@pp-text.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Welche Vorteile bietet ein Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI?
auf Presseverteiler publiziert am 8. November 2023 in der Rubrik Presse - News
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