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Kompaktseminar für Geldwäschebeauftragte – Risikoanalyse, Monitoring, Verdachtsmeldung – Datenschutz §58 GwG
Unsere nächsten Seminare finden Sie direkt inMünchen & Frankfurt 21.11.2019
München & Stuttgart 12.12.2019
München & Frankfurt 20.02.2020
Stuttgart & Berlin 12.03.2020
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Zielgruppe:
> Geschäftsführer, Vorstände bei Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen, Leasing- und Factoring-Gesellschaften.
> Geldwäsche-Beauftragte, Stv. Geldwäsche-Beauftragte, Compliance, Zentrale Stelle, Interne Revision, Datenschutzbeauftragte und Rechtsabteilung.Seminarprogramm:
Die Risikoanalyse nach §5 GwG: Prüfungssichere Erstellung und Aktualisierung für den Jahresabschluss
> Geldwäsche aktuell: Praxisberichte aus Prüfungen und Urteilen
> Auslegungshinweise zum neuen Geldwäschegesetz
> Aufbau, Struktur und Inhalt einer Risikoanalyse mit den Schwerpunkten Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
> Anforderungen an die Erfassung, Identifikation und Bewertung von Risiken prüfungssicher umsetzen
> Aufbau einer Konzern-Risikoanalyse
> Research- und Kontrollhandlungen gemäß der Risikoklassifizierung
> Sektor-spezifische Leitlinien der ESA zur GeldwäschepräventionGefährdungsanalyse und unternehmensspezifische Handlungsstrategien
> Merkmale, Motive und typische Profile von Tätern
> Handlungsstrategien bei ungewöhnlichen und auffälligen Geschäftsbeziehungen bzw. Transaktionen
> Spezielle Maßnahmen gegen betrügerische Handlungen bzw. sonstige strafbare Handlungen
> Betrugsbekämpfung gemäß § 25h KWG: Notfallreaktionen, vorbeugende Maßnahmen und Sofortmaßnahmen
> Anwendungshinweise, Fallstudien und Erfahrungen aus der PraxisVerdachtsmeldung nach §§43, 45 GwG: Zeitpunkt, Form und Inhalt
> Wann ist eine Verdachtsmeldung abzugeben?
> Form und Inhalt der Verdachtsmeldung: Welche Unterlagen müssen der Meldung beiliegen?
> Interne und externe Verdachtsmeldungen: Pflichten von Mitarbeitern
> Meldung von Verdachtsfällen und Schnittstellen zu Ermittlungsbehörden
> Wie werden Kunden bei verdächtigen Transaktionen behandelt? Ablehnung – Ausführungsverbot – neue Regelungen zum Fristfall – HaftungsrisikenDatenschutz für Geldwäsche-Beauftragte
> Neue Anforderungen des § 58 GwG an den Datenschutz
> Prüfungssichere Umsetzung der EU-DSGVO und des BDSG-2018
> Richtiger Umgang mit personenbezogenen Daten
> Gibt es Einschränkungen bei der Identitätsprüfung und den Sorgfaltspflichten nach GwG?
> Pflichten zur Berichtigung personenbezogener Daten – §37 GwG
> Schnittstellen in der Praxis zu
– Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 EU-DSGVO
– Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 35 EU-DSGVO
– Löschkonzept Art. 17 EU-DSGVO und DIN-Norm 66398
> Gruppenweit einheitliche Sicherungsmaßnahmen für den Datenschutz
> Rechtsfolgen bei der Verletzung von Datenschutzpflichten durch den Geldwäsche-BeauftragtenDie inhaltlichen Details sowie viele weitere Informationen zur Geldwäscheprävention finden Sie direkt hier.
Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring
Deutschlandfon ..: 089 4524 2970 100
fax ..: 089 4524 2970 299
web ..: https://www.sp-unternehmerforum.de
email : as@sp-unternehmerforum.deVorsprung in der Praxis
Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:
Gemeinsam Lösungen erarbeiten
Ohne Umwege Chancen sichern
Erfahrungen austauschenDas S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:
Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.
Pressekontakt:
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Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhringfon ..: 089 4524 2970 100
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email : as@sp-unternehmerforum.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Was muss ich bei der Risikoanalyse nach § 5 GwG alles beachten? Seminare in München
auf Presseverteiler publiziert am 9. November 2019 in der Rubrik Presse - News
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