-
o In den meisten Fällen werden sich Verkäufer und Käufer Provision paritätisch teilen
o Maklerprovision muss weiterhin nur gezahlt werden, wenn es zum Kaufvertrag kommtDüsseldorf, 11. Dezember 2020 – Am 23. Dezember 2020 tritt die gesetzliche Neuregelung über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Dominic S. Vester, Inhaber von Vester Immobilien, informiert über die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes, dessen Kern darin liegt, dass die Käufer- und Verkäuferprovision wechselseitig begrenzt sind. Beim Immobilienkauf und -verkauf gibt es künftig drei verschiedene Modelle, nach denen die Provision geregelt werden kann:
Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Maklervertrag. Darin legen sie auch die Höhe der zu zahlenden Provision fest, wenn das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung verkauft wird. Auch mit den potenziellen Käufern wird ein Maklervertrag geschlossen. Der Kern liegt hierbei darin, dass mit den Käufern keine andere Höhe der Provision vereinbart werden kann als mit dem Verkäufer. Die Provisionshöhen müssen identisch sein.
Eine weitere Möglichkeit beinhaltet, dass nur mit dem Verkäufer ein Maklervertrag geschlossen wird, der Makler somit alleiniger Interessenvertreter des Verkäufers ist. Da aber auch der Käufer einen Vorteil von der Vermittlungsleistung des Maklers hat, kann sich dieser verpflichten, einen Teil der Provision zu übernehmen. Die Höhe des Anteils ist gesetzlich auf maximal 50 Prozent begrenzt. Der Käufer muss dies nur übernehmen, wenn er sich hierzu bereit erklärt hat und der Verkäufer oder Makler nachgewiesen hat, dass der Verkäuferanteil gezahlt wurde.
Letztlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer die Provision alleine zahlt, ohne dass es zu einer Beteiligung durch den Käufer kommt, was das dritte Modell darstellt. Auch in diesem Fall ist der Makler einseitiger Interessensvertreter des Verkäufers.
„Welches Modell das Beste ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Es ist aber anzunehmen, dass die Doppeltätigkeit mit der paritätischen Teilung am häufigsten gewählt wird, da sie sich in den meisten Bundesländern bereits seit Jahrzehnten bewährt hat, weil sie am fairsten ist. Schließlich profitieren Käufer und Verkäufer gleichermaßen von den professionellen Leistungen, die der Makler anbietet“, sagt Dominic S. Vester.
Dem Gesetzgeber ging es bei der Regelung darum, insbesondere Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern zu entlasten, sofern es sich bei ihnen um Verbraucher handelt. Aus diesem Grund gilt die Regelung nicht bei Mehrfamilienhäusern, wozu auch Zweifamilienhäuser zählen. Gewerbeimmobilien oder unbebaute Grundstücke sind ebenfalls ausgenommen. Bei diesen Objekten kann sich auch weiterhin der Käufer verpflichten, die Provision alleine oder überwiegend zu übernehmen.
Die Politik sollte es laut Dominic S. Vester jedoch nicht versäumen, weitere Hürden für den Eigentumserwerb abzubauen: „Für Käufer ist es zweifellos eine Entlastung, wenn sie nun keinesfalls die gesamten Maklerkosten allein tragen müssen. Allerdings würden andere Maßnahmen, etwa die Entfristung des erfolgreichen Baukindergelds, einen deutlich größeren Beitrag zur Eigentumsförderung in Deutschland leisten. Die größte Hürde beim Erwerb von Wohneigentum ist die Grunderwerbsteuer, die gesenkt werden oder für Erstkäufer am besten ganz abgeschafft werden sollte.“
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Vester Immobilien
Herr Dominic S. Vester
Haroldstraße 28
40213 Düsseldorf
Deutschlandfon ..: 0211 74958275
fax ..: 0211 24797854
web ..: https://www.vester-immobilien.de/
email : info@vester-immobilien.deIn Vester Immobilien haben Sie Ihren zuverlässigen und professionellen Immobilienmakler in Düsseldorf gefunden. Gerne berate ich Sie ausführlich beim Kauf oder Verkauf sowie bei der Vermietung oder Anmietung von Immobilien. Auf den Kontakt mit Ihnen freue ich mich!
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
Vester Immobilien
Herr Dominic S. Vester
Haroldstraße 28
40213 Düsseldorffon ..: 0211 74958275
web ..: https://www.vester-immobilien.de
email : info@vester-immobilien.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Presseverteiler.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Was Käufer und Verkäufer über die Neuregelung der Maklerprovision in Düsseldorf wissen müssen
auf Presseverteiler publiziert am 11. Dezember 2020 in der Rubrik Presse - News
News wurde 84 x angesehen
Sie wollen diese Pressemitteilung verlinken? Der Quellcode lautet:
Domain Adressen die Sie kaufen können - jetzt informieren.
Web-Adressen die wir aus unserem Bestand verkaufen. Dazu zählen u.a.:- informieren vergleichen sparen (www.informieren-vergleichen-sparen.de)
- informieren vergleichen (www.informieren-vergleichen.de)
- informieren sparen (www.informieren-sparen.de)
- informieren vergleichen kaufen (www.informieren-vergleichen-kaufen.net)
- informieren buchen sparen (www.informieren-buchen-sparen.de)
- informieren vergleichen buchen reisen (www.informieren-vergleichen-buchen-reisen.de)
- buchen Sie online (www.buchen-sie-online.de)
Was Käufer und Verkäufer über die Neuregelung der Maklerprovision in Düsseldorf wissen müssen
Lesezeit dieser Pressemitteilung ca. 2 Minuten, 29 Sekunden
Presseartikel-ID 45105
auf Presseverteiler suchen
online Presseverteiler von Pressemitteilungen
Die Veröffentlichung von Pressemitteilungen im Web wird durch einen Presseverteiler vereinfacht. Mit einem Klick sendet dieser Ihren Content an diverse Portale weiter. Arbeitszeit und Geld sparen - bequemer kann Pressearbeit nicht sein.
neue Pressemitteilungen
- Quo vadis SEO im Zeitalter von GEO, AIO, Google Gemini oder ChatGPT?
- Foran kündigt eine geplante nicht vermittelte Privatplatzierung in Höhe von 350 Millionen Dollar an und gibt einen aktuellen Überblick über die Projekt- und Regierungsfinanzierungen
- Weitere Bohrungen auf Tesla bestätigen robuste Mineralisierung
- Die Ernährung von Haustieren trägt still und leise zum Klimawandel bei – aber es gibt eine einfache Lösung
- Buchtipp: Der Parkgänger -Das Sachbuch, das Mut zur Zukunft macht!
- SEO-Contest Report E-3-06-250521: Notwendiges beim Seo-Contest des Jahres 2025!
- SEO-Contest Report E-3-03-250521: Der Top Seo-Wettbewerb des Jahres 2025!
- Geldwertmagazin 2025: Mit über 500 Spartipps tausende Euro sparen?
- Nicola startet Gold- und Silberproduktion mit Material von Talisker
- Harvest Technology Group treibt globales Wachstum und integrierte Produktstrategie voran
- Neural Therapeutics erweitert IP-Portfolio innerhalb eines Milliarden-Marktes
- Lions Club Landsberg besucht Mailorderspezialist SIP Scootershop
- KI-Reifegradmessung: Der Schlüssel zur digitalen Transformation von Unternehmen
- PIM DAY 2025: Die Fachveranstaltung rund um PIM & PCM
- Nicola Mining plant Aufnahme der Gold- und Silberproduktion
- Manhattan und Shopify bieten nahtlose Omnichannel-Einkaufserlebnisse mit neuer Order Management Collaboration
- Der Sommerhit von Alessandro Galas & DJ Bonzay: Llegó el Verano (Der Sommer Ist Da) Remix
- IfKom im Gespräch mit FinAF zum Thema Kommunale Wärmeplanung
Presseverteiler – Kategorien
Presseverteiler – Archiv
News verteilen mit unserem Presseverteiler