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Nach dem Schaden ist oftmals vor dem Streit mit dem Versicherer. Der Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung berät im Versicherungsrecht und setzt Deckungszusagen bei der Rechtsschutzversicherung durch.
Die Rechtsschutzversicherung bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung bei einem Rechtsstreit. Statistisch gesehen hat die Hälfte der Haushalte in Deutschland eine Rechtsschutzversicherung, die sich in der Regel auf Bereiche wie Privat-, Berufs-, Wohn- und Verkehrsrechtsschutz bezieht. „Die Rechtsschutzversicherung ist eine wichtige Versicherung, da es bei juristischen Streitigkeiten schnell um viel Geld für Anwalts- und Gerichtskosten gehen kann. Das sichert die Rechtsschutzversicherung ab“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Mönchengladbach. Die Kanzlei hat sich auf die Vertretung von Geschädigten in Massenschadenfällen spezialisiert und bietet auch die Beratung von Verbrauchern im Versicherungsrecht an.Wenn die Versicherung die Übernahme der Kosten des Rechtsstreits zugesagt hat, übernimmt sie in aller Regel neben den Anwaltshonoraren und Gerichtskosten auch die Gebühren für Zeugen und Sachverständige, die Kosten des Prozessgegners bei Niederlage vor Gerich und bei Rechtsschutzfällen im Ausland Übersetzungs- und Fahrtkosten und gewährt wenn nötig ein zinsloses Darlehen für eine Strafkaution. Grundsätzlich sind Geldstrafen oder Bußgelder des Versicherten nicht durch die Versicherung gedeckt.
Dr. Gerrit W. Hartung weist aber darauf hin, dass eine Zusage der Rechtsschutzversicherung oftmals kein Selbstläufer ist. „Nach dem Schaden ist oftmals vor der Streitigkeit mit dem Versicherer. Denn selbst die teuersten Versicherungsverträge bieten letztlich nur den Schutz, den die Versicherung auch anerkennt. Gesellschaften werden natürlich versuchen, ihre Kosten im Schadenfall so gering wie möglich zu halten oder ganz zu verschleppen. Das bedeutet: Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bietet nicht automatisch finanzielle Sicherheit bei Rechtsstreitigkeiten, sei es bei Problemen mit dem Vermieter, einer Auseinandersetzung nach einem Verkehrsunfall, der Anerkennung einer Erwerbsminderung oder Berufskrankheit oder auch bei Auseinandersetzungen rund um eine Abmahnung, Kündigung oder Abfindung.“
Ein Anwalt im Versicherungsrecht übernimmt für die Mandanten die gesamte Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung und holt die Deckungszusagen ein. „Es kommt gar nicht selten vor, dass auch bei teuren Versicherungsverträgen die Regulierung versagt wird. Wer dann den Kopf in den Sand steckt und die Ablehnung einfach akzeptiert, bleibt auf seinen Kosten trotz der Prämie sitzen. Es ist unsere Aufgabe, dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen und seine Ansprüche durchzusetzen, auch gegenüber der Rechtsschutzversicherung.“ Er weiß aus Erfahrung, dass die Kommunikation mit der Versicherung eine andere sei, wenn diese vom Rechtsanwalt geführt werde. „Die Aussichten auf eine Deckungszusage sind dann wesentlich höher. Wir kennen alle Argumente der Versicherungsgesellschaften und können diesen begegnen.“
Hartung rät aber auch: Versicherungsnehmer sollten vor Abschluss der Police genau analysieren, welche Rechtsbereiche darüber abgedeckt werden und welche nicht. Eine Rechtsschutzversicherung funktioniert meist nach einem Baukastenprinzip, Kunden können aus verschiedenen Elementen wählen, welche sie aufnehmen möchten. „Es ergibt Sinn, sich breit in den Bereichen Privates, Beruf, Verkehr, Miete und Immobilien abzusichern, um den typischen Risiken zu begegnen. Wer nur eine Arbeitsrechtsschutz hat, aber Ärger mit dem Vermieter, hat in diesem Fall keinen Versicherungsschutz. Daran kann auch der Rechtsanwalt nichts ändern.“
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Deutschlandfon ..: 02161 68456-0
web ..: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
email : kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.deÜber die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf Anleger- und Verbraucherrecht fokussierte Rechtsanwaltskanzlei in Mönchengladbach und wird vom renommierten Wirtschaftsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Fachanwalt für Strafrecht, geführt. Dr. Gerrit W. Hartung ist Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunde und Verbraucheranwalt aus Überzeugung und hat mit der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft eine hochspezialisierte Einheit zur Wahrung und Durchsetzung von Verbraucherinteressen und der Schadensminimierung für Geschädigte von Kapitalanlage- und Insolvenzvergehen geschaffen. Der Fokus liegt auf der Beratung und Prozessführung von Mandanten im Rahmen des Diesel-Abgasskandals (Volkswagen, Seat, Skoda, Audi, BMW, Mercedes-Benz, Porsche, Opel): Dr. Gerrit W. Hartung setzt die Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge durch, berechnet die finanziellen Ansprüche der Kunden und setzt diese Ansprüche deutschlandweit vor allen Gerichten durch. Weitere Themen der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft sind die Beratung beim Widerruf von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen, Immobilien- und Kfz-Darlehen. Neben Dr. Gerrit W. Hartung ist bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft, die sich als Legal Tech-Plattform zur juristischen Aufarbeitung von Schadensphänomenen mit individuellem Engagement und konsequenter Ansprechbarkeit versteht, eine weitere Bank- und Kapitalmarktrechts-Experten tätig. Die Kanzlei wächst stetig und ist in der Lage, jährlich mehrere 1000 Schadenfälle zu bearbeiten und setzt auf eine persönliche Mandantenbetreuung und einen fairen Umgang mit allen am Verfahren Beteiligten – dies auf Basis einer modernen und durchweg digitalen Mandatsführung. Mehr Informationen unter www.hartung-rechtsanwaelte.de
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Versicherungsrecht: Rechtsanwalt kommuniziert mit Rechtsschutzversicherung
auf Presseverteiler publiziert am 18. November 2019 in der Rubrik Presse - News
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