-
Immobilienverrentung bei Senioren immer beliebter
(München, Dezember 2021) Ein Modell zur zusätzlichen Altersabsicherung macht Schule: Seit einigen Jahren setzt sich auch in Deutschland die Immobilienverrentung zunehmend durch. Das Modell erlaubt es Senioren mit Wohneigentum, das in den eigenen vier Wänden gebundene Kapital flüssig zu machen – und das, ohne aus dem Haus oder der Wohnung ausziehen zu müssen. Doch die vergleichsweise einfache Formel „Immobilie gegen Geld und Wohnrecht“ hält trotz zahlreicher Vorteile einige Fallstricke bereit. Welche fünf Punkte interessierte Senioren deshalb unbedingt beachten sollten, erklären nachfolgend die Experten der DEGIV, der Gesellschaft für Immobilienverrentung, die unabhängig zu verschiedenen Modellen berät. (www.degiv.de).Die zwei wohl gängigsten Varianten der Immobilienverrentung bestehen aus der Immobilien-Leibrente und dem lebenslangen Nießbrauchrecht. Während Erstere eine monatliche Rente bei lebenslangem mietfreien Wohnrecht vorsieht, bietet die Verrentung mit Nießbrauchrecht die – auch in rechtlicher Hinsicht – sicherere Alternative. Um das gewünschte Ziel einer möglichst risikoarmen und dauerhaften Absicherung im Alter zu gewährleisten, sollten verrentete Senioren auf fünf Dinge besonderes Augenmerk legen.
1. Anbietervergleich
Ausführliche, persönliche und unverbindliche Beratung – mit Besprechung von Prozess und Zielsetzung sowie erster Sondierung des Marktes. Vergleichen unterschiedlicher Anbieter und Varianten.2. Erstrangige Eintragung im Grundbuch
Bei Einigung zwischen Käufer und Verkäufer und Beurkundung durch Notar ist es wichtig, den Eintrag des Nießbrauchrechts im Grundbuch an erster Stelle durchzuführen. Damit wird laut DEGIV sichergestellt, dass der Verkäufer selbst bei einem möglichen Auszug das Recht auf Vermietung samt Mieteinnahmen hat.3. Instandhaltungspflicht
Im Vertrag sollte klar geregelt sein, wer für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich ist. Findet sich diesbezüglich keine Regelung, trifft die Instandhaltungsflicht den Nießbraucher, nicht den neuen Eigentümer.4. Mindestlaufzeit bei Leibrente
Im Fall einer Leibrente sollten die Verkäufer eine Mindestvertragslaufzeit zusichern, die im frühen Todesfall auch deren Erben zugutekommt.5. Vertragliche Absicherung dank Rückfallklausel (Leibrente)
Unbedingt vertraglich zugesichert werden sollte im Falle der Leibrente eine Rückfallklausel, dank der der Verkäufer das Eigentum zurückerhält, wenn der Käufer insolvent wird und die Leibrente nicht mehr zahlen kann.Die klassische Immobilienverrentung mit Nießbrauch oder Wohnrecht kann ebenso wie Leibrente, der Verkauf mit Rückanmietung oder ein Teilverkauf für Senioren ein gangbarer Weg sein, um sich beispielsweise Pflege im Alter, Reisen oder kulturelle Teilhabe leisten zu können. Weitere Informationen finden sich unter: www.degiv.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
DEGIV – Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH
Frau Katja Kraus
Ludwigstraße 8
80539 München
Deutschlandfon ..: 089 206 021 335
web ..: http://www.degiv.de
email : info@degiv.deÜber DEGIV – Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH
DEGIV – das TÜV und DEKRA zertifizierte Unternehmen hat seinen Sitz in München und spezialisiert sich seit mehreren Jahren auf den Immobilienverkauf auf Nießbrauchbasis für die Generation 65+ und ihre Vermittlung an Investoren. Zielsetzung ist es, den Senioren das lebenslang mietfreie Wohnen im vertrauten Zuhause bei finanziellem Spielraum und hoher Lebensqualität zu ermöglichen. DEGIV ist Testsieger in der Servicestudie „Anbieter Immobilienverrentung 2021“, durchgeführt vom Deutschen Institut für Servicequalität. Neben dem Münchner Stammsitz hat das deutschlandweit tätige Unternehmen Niederlassungen in Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf und Berlin.
Pressekontakt:
SCRIVO PUBLIC RELATIONS
Frau Katja Kraus
Lachnerstraße 33
80639 Münchenfon ..: 089 45 23 508 13
Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Presseverteiler.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Verbrauchertipp: Diese fünf Dinge sollten Senioren bei der Verrentung ihrer Immobilie unbedingt beachten
auf Presseverteiler publiziert am 14. Dezember 2021 in der Rubrik Presse - News
News wurde 151 x angesehen
Sie wollen diese Pressemitteilung verlinken? Der Quellcode lautet:
Domain Adressen die Sie kaufen können - jetzt informieren.
Web-Adressen die wir aus unserem Bestand verkaufen. Dazu zählen u.a.:- informieren vergleichen sparen (www.informieren-vergleichen-sparen.de)
- informieren vergleichen (www.informieren-vergleichen.de)
- informieren sparen (www.informieren-sparen.de)
- informieren vergleichen kaufen (www.informieren-vergleichen-kaufen.net)
- informieren buchen sparen (www.informieren-buchen-sparen.de)
- informieren vergleichen buchen reisen (www.informieren-vergleichen-buchen-reisen.de)
- buchen Sie online (www.buchen-sie-online.de)
Verbrauchertipp: Diese fünf Dinge sollten Senioren bei der Verrentung ihrer Immobilie unbedingt beachten
Lesezeit dieser Pressemitteilung ca. 2 Minuten, 10 Sekunden
Presseartikel-ID 59689
auf Presseverteiler suchen
online Presseverteiler von Pressemitteilungen
Die Veröffentlichung von Pressemitteilungen im Web wird durch einen Presseverteiler vereinfacht. Mit einem Klick sendet dieser Ihren Content an diverse Portale weiter. Arbeitszeit und Geld sparen - bequemer kann Pressearbeit nicht sein.
neue Pressemitteilungen
- Fred Zdan tritt dem FintechWerx-Team bei
- Sichere und zertifizierte Festplatten- und Datenträgervernichtung in Essen: ProCoReX Europe GmbH – Europaweit
- Neue Kooperationsmodelle für Genossenschaften: Mehr wirtschaftlicher Nutzen für Mitglieder und Regionen
- Generationswechsel in der Geschäftsstellenführung der KBU Logistik
- Reizdarmsyndrom und PMA-Zeolith: Wissenschaft bestätigt Wirkweise des optimierten Zeolith
- HARIBO als Werbeartikel: Wenn aus einem kleinen Tütchen ein großer Markenauftritt wird
- InvestorsHub.com zu Stallion Uranium: Wie Bohrungen „das Gute zutage fördern“
- Stefan Szczesny zum 75. Geburtstag 2026: Soloausstellung „Farbe & Zeichnung im Licht des Südens“
- NIOBs sechs Projekte in Québec im Stadium der Bohrreife wurden zur Gänze genehmigt
- Atlas Salt schließt Logistik-Pakt mit CN Rail: Hebel für Margen und Reichweite
- Logistik-Pakt mit CN Rail: Hebelt Atlas Salt jetzt die Projektmargen?
- Wie viel Vertrauen verdient eine Simulation?
- The Cool Caps und DJ Pulpo Jones – Frühstück im Bett
- Kingsmen durchteuft 1,40 Meter mit 433 g/t AgÄq (239 g/t Ag) bei Las Coloradas und erweitert die in die Tiefe und im Streichen offene hochgradige Silberzone
- ZenaTech schließt die 28. Übernahme im Bereich Drone-as-a-Service ab und erweitert sein Portfolio um ein in Kanada ansässiges Bauingenieur- und Tragwerksplanungsbüro mit Kunden in fünf Provinzen
- Aventis Energy hebt das uranhöffige System auf dem Uranprojekt Corvo hervor
- IsoEnergy und DISA Technologies geben den Abschluss der Transaktion zur Gründung der DISA Uranium Corporation bekannt
- Gold nimmt neuen Anlauf – Royalty-Modelle liefern Rekordzahlen
Presseverteiler – Kategorien
Presseverteiler – Archiv
News verteilen mit unserem Presseverteiler
