-
Sensationsurteile aus München und Frankfurt führen im Einzelfall zu Mietminderungen. Rechtsexperten der Kester-Haeusler-Stiftung raten zu Mietzahlung unter Vorbehalt.
Viele Gewerberaummieter kennen in Corona-Zeiten die Rechtslage nicht genau. So wissen sie nicht, dass sie aufgrund der gesetzlichen Einschränkung wegen der Corona-Pandemie ihre Miete möglicherweise mindern oder die Mietzahlung sogar ganz einstellen können.
Der Leiter der juristischen Forschungsinstitute der Kester-Haeusler-Stiftung, Prof. Dr. Volker Thieler weist auf zwei Sensationsurteile hin: so hat das Landgericht München I hat mit Urteil vom 22.09.2020, Az. 3 O 4495/20 für die Totaluntersagung der Benutzung der Mietfläche eine 100%ige Mietzinsminderung vom 18.03. bis 26.04.2020 zugesprochen. Das Landgericht sieht in den öffentlich-rechtlichen Maßnahmen, die durch Gemeinverfügungen und Verordnungen ergangen sind, eine Einschränkung des Mietgebrauchs und damit die Möglichkeit einer Mietminderung als gegeben an. Die Entscheidung erfolgte für ein Möbelgeschäft/Einzelhandel. Das Gericht legte in seinem Urteil eine Mietminderung für April 2020 von 80 %, für Mai 2020 von 50 % und für Juli 2020 von 15 % fest. Ein Unterscheid, so dass Landgericht München I, muss dort gemacht werden, wo es sich um eine Gaststätte handelt, da diese teilweise betrieben werden konnte. Das Gericht sah – und das ist ein ganz wichtiger Inhalt der Entscheidung – auch einen Wegfall/eine Störung der Geschäftsgrundlage als möglich an, nahm aber das Mietminderungsrecht als vorrangig an.
Anders das Landgericht Frankfurt am Main: hier lehnten die Richter mit Urteil vom 02.10.2020, Az. 2-15 O 23/20 die Mietminderung ab, weil der Mangel nicht in der Beschaffenheit, dem Zustand oder der Lage der Mietsache lag. Interessant ist aber, dass das Landgericht auf eine Bestimmung im Gesetzt hinweist, die den meisten Mietern und Vermieter unbekannt ist. Nach § 313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage) kann eine Anpassung des Mietzinses dann erfolgen, wenn ein Umstand eingetreten ist, an dem keiner bei Vertragsabschluss gedacht hat. Das Landgericht weist darauf hin, dass die Weiterzahlung der Miete nach Treu und Glauben dem Mieter nicht zuzumuten ist, weil dadurch ein untragbarer mit Recht und Gerechtigkeit nicht zu vereinbarendes Ereignis eintritt. Im vorliegenden Fall hat aber das Landgericht entschieden, dass nur bei Liquiditätsengpässen die teilweise Einstellung der Zahlung möglich ist.
Nach Ansicht von Prof. Dr. Thieler ist die Rechtslage im Augenblick völlig unklar, er befürchtet, dass Rechtssicherheit erst durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hergestellt werden kann, was erfahrungsgemäß drei bis fünf Jahre dauern wird.
Prof. Dr. Thieler empfiehlt daher den Gewerberaummietern ihre Mietzahlungen in voller Höhe weiter zu leisten, da der Vermieter aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage das Recht zur fristlosen Kündigung hat. Der Rechtsexperte empfiehlt allerdings die Miete unter Vorbehalt zu leisten. Die Formulierung des Rechtsvorbehalts sollte im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kester-Haeusler-Stiftung.de
Herr Volker Prof.Dr.Thieler
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck
Deutschlandfon ..: 0814141548
fax ..: 0814141456
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : office@kester-haeusler-stiftung.deIm Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und Erbrecht www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de seit über 30 Jahren mit aktuellen Fragen der Rechtsprechung und der Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof.Dr.Volker Thieler steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Zitierte Urteile können bei der Stiftung angefordert werden.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.Pressekontakt:
Kester-Haeusler-Stiftung
Frau Karin Sylvia Wolfrum
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruckfon ..: 0814141548
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : wolfrum@kester-haeusler-stiftung.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Presseverteiler.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Unklare Rechtslage im Gewerberaummietrecht
auf Presseverteiler publiziert am 9. Dezember 2020 in der Rubrik Presse - News
News wurde 30 x angesehen
Sie wollen diese Pressemitteilung verlinken? Der Quellcode lautet:
Domain Adressen die Sie kaufen können - jetzt informieren.
Web-Adressen die wir aus unserem Bestand verkaufen. Dazu zählen u.a.:- informieren vergleichen sparen (www.informieren-vergleichen-sparen.de)
- informieren vergleichen (www.informieren-vergleichen.de)
- informieren sparen (www.informieren-sparen.de)
- informieren vergleichen kaufen (www.informieren-vergleichen-kaufen.net)
- informieren buchen sparen (www.informieren-buchen-sparen.de)
- informieren vergleichen buchen reisen (www.informieren-vergleichen-buchen-reisen.de)
- buchen Sie online (www.buchen-sie-online.de)
Unklare Rechtslage im Gewerberaummietrecht
Lesezeit dieser Pressemitteilung ca. 2 Minuten, 18 Sekunden
Presseartikel-ID 45022
auf Presseverteiler suchen
online Presseverteiler von Pressemitteilungen
Die Veröffentlichung von Pressemitteilungen im Web wird durch einen Presseverteiler vereinfacht. Mit einem Klick sendet dieser Ihren Content an diverse Portale weiter. Arbeitszeit und Geld sparen - bequemer kann Pressearbeit nicht sein.
neue Pressemitteilungen
- Der Sonnenhof sorgt für einzigartige Geburtstagsfeiern
- Agenturtipp.de (Deutschlands Marketing-Agenturen im Vergleich) hat den SEO-Wettbewerb RankensteinSEO gestartet
- OceanaGold gibt Preisfestsetzung für Börsengang der 20%igen Beteiligung an OGPI bekannt
- Sernova gibt organisatorisches Update bekannt
- Neues Highlight der Kammeroper Frankfurt: Das Schloss am Ende der Straße
- In Steinburg sind die Molche los – SH Netz überprüft Gastransportleitung zwischen Brokdorf und Hochfe
- IsoEnergy stellt Update zur Winterexploration bereit
- Diskussion über Stilllegung oder Umwidmung von kommunalen Gasnetzen
- KPOP Fusion 2024, die Tour für die Community und mit der Community.
- Wir bieten Ihnen eine erstklassige Computerentsorgung in Remich (Luxembourg) und das sogar kostenfrei.
- Kodiak gibt neue Kupfer-Porphyr-Entdeckung in Zone 1516 sowie letzte Bohrergebnisse für 2023 bekannt
- NurExone Biologic Inc. kündigt strategische Expansion auf die US-Finanzmärkte mit Genehmigung des Listing-Antrags auf OTCQB und DTC-Eignung an
- Medigene präsentiert 6-tägiges Herstellungsverfahren für TCR-T-Therapien mit ausgeprägten Stammzelleigenschaften
- TAG Oil beginnt mit dem Rückfluss bei der Horizontalbohrung BED4-T100
- Trillion Energy veröffentlicht Reservenbericht für das Jahr 2023
- Auch Auto/Kfz-Seiten nehmen mit guten Chancen am „RankensteinSEO“-Wettbewerb teil!
- Cloudbrink-Tool adressiert Performance-Probleme bei hybrider Arbeit
- Weibliche Karrieren im Fokus: Die Essenz des Erfolgs
Presseverteiler – Kategorien
Presseverteiler – Archiv
News verteilen mit unserem Presseverteiler