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Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen zu Gefährdungsbeurteilungen, um Mitarbeitende zu schützen. Die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH führt diese wichtigen Beurteilungen durch.
Eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) muss in jedem Unternehmen vorhanden sein. Hintergrund ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Arbeitgebende sind demnach in der Pflicht zu ermitteln, welche Gefährdungen für die Beschäftigten mit der Arbeit verbunden sind. Die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH führt solche Gefährdungsbeurteilungen durch und unterstützt Unternehmen dabei, die erforderlichen Maßnahmen für den Arbeitsschutz abzuleiten. Durch das ArbSchG wurde dem Wunsch der Wirtschaft entsprochen, Vorgaben für den Arbeitsschutz flexibel und passend zum jeweiligen Unternehmen umsetzen zu können. Durch die Deregulierung der Arbeitsschutzvorgaben auf EU-Ebene erhielten Betriebe neue Freiheiten. So wurden viele vorgeschriebene Schutzmaßnahmen durch Schutzziele im Rahmen des Arbeitsschutzes ersetzt. Die Arbeitsmedizinischen Dienste von TÜV Rheinland unterstützen Unternehmen dabei, dass die Arbeit sicher und gesundheitsgerecht durchgeführt werden kann und ermittelt daher mit den Verantwortlichen und der Belegschaft, welche Arbeitsschutzmaßnahmen im Einzelnen erforderlich und praktikabel sind. Mehr zu den Themen Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit gibt es unter www.tuv.com/gbu-check.
Unternehmen müssen im Rahmen des Arbeitsschutzes für alle Arbeitsplätze beziehungsweise für alle Tätigkeiten die möglichen Gefährdungen ermitteln, das Risiko bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen – also eine umfassende Gefährdungsbeurteilung (GBU) durchführen. Dabei sind Unternehmen zur fachkundigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Doch was bedeutet fachkundig? Ganz einfach: Die Person, die die Gefährdungsbeurteilung durchführt, muss durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung oder ausgeübte Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse im Bereich des Arbeitsschutzes verfügen. Fachkundige Personen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Gefährdungsbeurteilungen können eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine Betriebsärztin oder ein Betriebsarzt sein. In jedem Fall muss der Arbeitgebende die zuständige Person laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bestellen. Weitere Informationen darüber, wie die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH Unternehmen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützt und bei den Themen medizinischer Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und menschengerechte Gestaltung der Arbeit berät, gibt es unter www.tuv.com/gbu-check.
Um die oben beschriebene Theorie in Sachen Gefährdungsbeurteilung in die Praxis umzusetzen, stehen die Expert:innen der AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite. Denn die Realität zeigt: Auch wenn jedes Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung braucht, liegt sie nicht überall vor. Und selbst wenn bereits eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde, hält sie nicht immer einer Überprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt, das Amt für Arbeitsschutz oder das Landesamt für Arbeitssicherheit und Gesundheit stand. So zeigt der 2017 veröffentlichte Abschlussbericht zum Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)-Arbeitsprogramm Organisation (ORGA) „Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“, dass rund 32 Prozent der Gefährdungsbeurteilungen nicht angemessen waren und von den Behörden beanstandet wurden. 17 Prozent der betrachteten Unternehmen hatte keine Gefährdungsbeurteilung im Rahmen des Arbeitsschutzes durchgeführt. Dabei waren kleine und mittlere Unternehmen häufiger betroffen als große. Und auch heute, im Jahr 2022, lohnt sich der Blick auf die bestehende Gefährdungsbeurteilung, um zu prüfen, ob sie noch aktuell ist. Oder aber die Erstellung einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung sollte dringend nachgeholt werden. Denn eine Gefährdungsbeurteilung erfüllt nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern sorgt auf lange Sicht dafür, dass die Mitarbeitenden gesund und leistungsfähig bleiben. Und so leistet die Gefährdungsbeurteilung nicht nur einen essenziellen Beitrag in Sachen Arbeitsschutz, sondern trägt auch zum Unternehmenserfolg bei. Die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH hat unter www.tuv.com/gbu-check wichtige Informationen zusammengestellt und Interessierte finden Material unter anderem zu den Themen Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zum Download.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH / TÜV Rheinland Group
Herr Ludwig Brands
Am Grauen Stein
51105 Köln
Deutschlandfon ..: 0800 6649062-0
web ..: http://www.tuv.com
email : info-amd@de.tuv.comÜber die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Ging es beim Arbeitsschutz lange nur um die technische Vermeidung von Arbeitsunfällen, so kümmern sich die AMD TÜV Arbeitsmedizinischen Dienste heute zunehmend um ganzheitliche Prävention und Gesundheitsvorsorge. Dazu betreibt das Tochterunternehmen der TÜV Rheinland Group an bundesweit 60 Standorten arbeitsmedizinische Zentren. Dort engagieren sich Fachärzt:innen, Psycholog:innen und Gesundheitsmanager:innen dafür, Risiken und Gefahrenpotenziale zu verringern und die physische wie psychische Gesundheit von Mitarbeitenden gerade auch in Belastungssituationen zu schützen.
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Herr Ludwig Brands
Am Grauen Stein
51105 Kölnfon ..: 0800 6649062-0
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email : info-amd@de.tuv.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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TÜV Rheinland erstellt Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsmedizinische Dienste ermitteln geeignete Schutzmaßnahmen
auf Presseverteiler publiziert am 6. September 2022 in der Rubrik Presse - News
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TÜV Rheinland erstellt Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsmedizinische Dienste ermitteln geeignete Schutzmaßnahmen
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