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Das Arbeitsgericht weist den Antrag der AMCU auf Berufung gegen das erste Urteil ab und macht den Weg für das Überprüfungsverfahren auf Gewerkschaftszugehörigkeit frei
Johannesburg, 25. März 2019: Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SGL und NYSE: SBGL – www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298805) freut sich zu berichten, dass das südafrikanische Arbeitsgericht (das Gericht) am Freitag, den 22. März 2018, den Antrag der AMCU auf Berufung gegen das erste Urteil des Gerichtshofs, wonach die Gewerkschaftszugehörigkeit bei den Goldgeschäften des Unternehmens am 22. November 2018 eine gemeinsame Ursache war, zurückgewiesen hat. Das Gericht stellte fest, dass es für die Frage der Rechtmäßigkeit des Streiks entscheidend war, ob der Tarifvertrag zu dem Zeitpunkt verlängert werden konnte, zu dem die Gesellschaft versuchte, den Vertrag zu verlängern.
Neal Froneman, CEO von Sibanye-Stillwater, kommentierte: „Die Ablehnung der Berufungserlaubnis der AMCU ist rechtzeitig, wenn auch umstritten. Das Unternehmen wird nun einen unabhängigen Prozess zur Überprüfung der Gewerkschaftszugehörigkeit durchführen, um den kollektiven Mehrheitsstatus von NUM, UASA und Solidarity zu bestätigen, als die Unternehmensleitung versuchte, die Vereinbarung auf Nichtparteien, einschließlich der AMCU, auszudehnen. Wir sind zuversichtlich, dass das Ergebnis des Verifikationsprozesses dazu führen wird, dass diese verlängerte Streikaktion in einer Weise beendet wird, die unsere Werte und andere Interessengruppen nicht untergräbt.
Kontakt:
James Wellsted
SVP Investor Relations
Sibanye-Stillwater
+27 (0) 83 453 4014
ir@sibanyestillwater.comIn Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.chDiese Pressemitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Verkaufsangebot noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren von Sibanye-Stillwater dar. Die vollständigen Ergebnisse finden Sie unter:
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1 Hospital Street
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Südafrikaemail : info@resource-capital.ch
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auf Presseverteiler publiziert am 25. März 2019 in der Rubrik Presse - News
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