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Wer Lagerregale betreibt, trägt Verantwortung – wöchentliche Kontrollen und jährliche Experteninspektionen sind gesetzlich vorgeschrieben
Lagerregale gehören in vielen Betrieben zur alltäglichen Infrastruktur und werden bei der Wartungsplanung dennoch häufig übersehen.Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Die DGUV Regel 108-007 definiert Lagereinrichtungen und Regale als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Das verpflichtet Arbeitgeber, sämtliche Regalanlagen systematisch und regelmäßig durch einen qualifizierten Regalprüfer kontrollieren zu lassen.
Was das Gesetz konkret fordert
Grundlage für die Regalprüfung sind die berufsgenossenschaftliche Regel BGR 234 sowie die DIN EN 15635. Beide Regelwerke schreiben vor:
Wöchentliche Sichtkontrollen durch eine beauftragte Person im Betrieb, jährliche Experteninspektionen durch einen qualifizierten Regalprüfer sowie eine lückenlose Dokumentation aller Prüfungen und festgestellten Mängel. Bei akuten Gefahrenstellen ist unverzüglich einzugreifen und geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Mängel sind nicht nur zu erfassen, sondern auch an die zuständige Stelle im Betrieb weiterzuleiten und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Worauf bei der Regalprüfung zu achten ist
Eine Regalprüfung beginnt mit der Kontrolle, ob das Regal entsprechend der Montageanleitung aufgebaut wurde. Verbände müssen vorhanden und korrekt positioniert sein. Jede nachträgliche Veränderung an Fachhöhen oder Feldweiten beeinflusst die Tragfähigkeit und muss bei der Prüfung berücksichtigt werden. Die in der Montageanleitung angegebenen Tragfähigkeitswerte gelten als verbindliche Grundlage.
Das Prüfprotokoll dokumentiert alle festgestellten Mängel vollständig und wird nach der Prüfung vor Ort als Nachweis archiviert. Im Schadensfall oder bei einer behördlichen Kontrolle zählt ausschließlich, was schriftlich belegt ist.
Digitale Planung spart Zeit und schafft Rechtssicherheit
Wöchentliche Kontrollen, jährliche Inspektionen, Mängelberichte, Fristen, Zuständigkeiten wer das alles manuell verwaltet, verliert schnell den Überblick. Eine spezialisierte Wartungsplanungssoftware erinnert automatisch an fällige Regalprüfungen, verwaltet Prüfprotokolle zentral und stellt eine revisionssichere Dokumentation sicher.
Noch effizienter wird der Prozess mit einer mobilen App: Prüfprotokolle lassen sich direkt vor Ort am Regal ausfüllen, Mängelfotos können sofort angehängt und per Datenimport in die Desktop-Software übertragen werden. Das spart Wege, vermeidet Übertragungsfehler und macht das gesamte Prüffristenmanagement zu jeder Zeit transparent und nachvollziehbar.
Fazit: Wer plant, haftet nicht
Regalprüfungen sind keine bürokratische Pflichtübung! Sie schützen Mitarbeiter und Betreiber gleichermaßen. Wer Prüffristen, Protokolle und Mängelnachverfolgung strukturiert in einem digitalen System verwaltet, ist rechtlich auf der sicheren Seite und spart im Alltag erheblichen Aufwand.
_Weitere Informationen sowie eine praxistaugliche Softwarelösung für die Regalprüfung und das gesamte Prüffristenmanagement finden Sie unter __wartungsplaner.de__ sowie bei __Hoppe Unternehmensberatung__._
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Hoppe Unternehmensberatung GmbH
Herr Ralf Grande
Seligenstädter Grund 8
63150 Heusenstamm
Deutschlandfon ..: +49(0)6104/65327
web ..: https://www.hoppe-net.de/
email : info@Hoppe-Net.deDie Hoppe Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Heusenstamm (Deutschland) unterstützt Organisationen mit Softwarelösungen und Beratungsleistungen rund um betriebliche Verwaltungs- und Organisationsprozesse. Das Unternehmen entwickelt praxisorientierte Anwendungen, die auf den Einsatz in mittelständischen Strukturen sowie in kommunalen und öffentlichen Umfeldern ausgerichtet sind.
Pressekontakt:
Hoppe Unternehmensberatung GmbH
Herr Ralf Grande
Seligenstädter Grund 8
63150 Heusenstammfon ..: 0610465327
email : ralf.grande@hoppe-net.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Regalprüfung im Lager: Pflicht, Protokoll und smarte Planung
auf Presseverteiler publiziert am 28. Juli 2026 in der Rubrik Presse - News
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