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Der BKS sieht im Gesetzentwurf zur Notfallreform Nachbesserungsbedarf. Unklare Abgrenzungen zwischen Krankenfahrten und Krankentransporten bergen Risiken für Patientensicherheit und Versorgung.
Berlin / Hessen, Januar 2026 – Der Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e. V. (BKS) begrüßt das Ziel der Bundesregierung, die Notfallversorgung in Deutschland weiterzuentwickeln. Gleichzeitig sieht der Verband im aktuellen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung erheblichen Nachbesserungsbedarf. Maßstab der Kritik ist nicht eine wirtschaftliche Betrachtung, sondern die Frage, ob die medizinische Notfall- und Transportversorgung für die Bevölkerung dauerhaft sicher, verlässlich und praxistauglich ausgestaltet ist.Fehlende Abgrenzung zwischen Krankenfahrten und Krankentransporten
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft § 60 des Gesetzentwurfs und die weiterhin unzureichende Abgrenzung zwischen Krankenfahrten nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Krankentransporten nach den jeweiligen Landesrettungsdienstgesetzen. Zwar sieht der Entwurf erstmals gesetzliche Definitionen vor, die seit Jahren bekannte Problematik sogenannter Liegend-Krankenfahrten bleibt jedoch ungelöst.
In der Praxis werden zunehmend Personenkraftwagen eingesetzt, in denen Krankenliegen verbaut und genutzt werden, obwohl hierfür weder eine rettungsdienstliche Genehmigung besteht noch medizinisch qualifiziertes Personal anwesend ist. Damit werden faktisch Krankentransporte durchgeführt, ohne die dafür vorgesehenen rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen zu erfüllen. Bereits vor mehr als 15 Jahren hat die Rechtsprechung auf einen „grauen Markt“ in diesem Bereich hingewiesen. Nach Einschätzung des BKS hat sich diese Problematik in den vergangenen Jahren weiter verschärft.
„Wenn Menschen liegend transportiert werden müssen, darf es keine rechtlichen Grauzonen geben“, erklärt Florian Reinhold, Präsident des BKS. „Die Notfallreform bietet die Chance, diese Lücke endlich zu schließen – im Interesse der Patientensicherheit.
Verwaltungsaufgaben binden Ressourcen in der Versorgung
Kritisch bewertet der Verband auch die vorgesehenen Regelungen zum Einzug von Eigenanteilen bei Krankentransporten und Krankenfahrten. Während Krankenkassen diese Aufgabe in der Notfallrettung selbst übernehmen, sollen Leistungserbringer weiterhin mit Abrechnungs- und Verwaltungsprozessen belastet werden. Aus Sicht des BKS bindet dies personelle Ressourcen, die in der direkten Versorgung der Patientinnen und Patienten fehlen.
Vergütungs- und Vertragsregeln müssen Versorgung ermöglichen
Weitere Bedenken bestehen bei den geplanten Vertrags- und Vergütungsregelungen. Der Gesetzentwurf stärkt aus Sicht des BKS einseitig die Position der Kostenträger, ohne gleichzeitig klar festzuschreiben, dass Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports leistungsgerecht vergütet werden müssen. Notfallversorgung ist personalintensiv und erfordert qualifizierte Fachkräfte, moderne Fahrzeuge und eine stabile Infrastruktur. Diese Voraussetzungen sind keine Zusatzleistungen, sondern Grundlage einer sicheren Versorgung.
Unverständlich ist aus Sicht des Verbandes zudem das Festhalten an überholten Kostenbegrenzungen, die reale Kostenentwicklungen nicht abbilden und langfristig die Versorgungsfähigkeit gefährden können.
Einseitige Vorgaben statt gemeinsamer Verantwortung
Sorge bereitet dem BKS außerdem die vorgesehene Richtlinienkompetenz der Krankenkassen. Verfahren und Standards der Notfallversorgung seien von zentraler Bedeutung und müssten gemeinsam mit den Leistungserbringern entwickelt werden. Einseitige Vorgaben gefährdeten Praxisnähe, Akzeptanz und Umsetzbarkeit.
Der Verband begrüßt grundsätzlich die Einführung von Schiedsmechanismen bei nicht zustande kommenden Verträgen, fordert jedoch, dass diese einheitlich für alle Bereiche der Patientenbeförderung gelten und rechtssicher ausgestaltet sind. Zudem spricht sich der BKS für eine stärkere Beteiligung der Leistungserbringer bei grundlegenden Richtlinienentscheidungen aus.
Michael Görbing, Rettungsdienstunternehmer und Mitglied im BKS, betont:
„Notfallversorgung ist Teil der kritischen Infrastruktur. Klare Regeln, faire Verfahren und echte Beteiligung sind keine Interessenfrage, sondern Voraussetzung dafür, dass Hilfe im Ernstfall zuverlässig ankommt.“
Der BKS appelliert an den Gesetzgeber, die Reform der Notfallversorgung im engen Dialog mit der Praxis weiterzuentwickeln. Eine gute Reform müsse sich daran messen lassen, ob sie im Alltag funktioniert – für Einsatzkräfte ebenso wie für die Menschen, die auf schnelle und sichere Hilfe angewiesen sind.
Kernpunkte der Stellungnahme des BKS zur Notfallreform
* Klare Abgrenzung zwischen Krankenfahrten (PBefG) und Krankentransporten (Landesrettungsdienstgesetze) ist überfällig, insbesondere bei liegend zu transportierenden Patientinnen und Patienten.
* Liegend-Krankenfahrten dürfen kein rechtlicher Graubereich bleiben, da sie erhebliche Risiken für die Patientensicherheit bergen.
* Verwaltungsaufgaben wie der Einzug von Eigenanteilen binden Ressourcen, die in der direkten Versorgung fehlen.
* Vergütungsregelungen müssen realitätsnah und leistungsgerecht sein, um stabile Versorgungsstrukturen zu sichern.
* Überholte Kostenbegrenzungen gefährden langfristig die Notfallversorgung, da sie tatsächliche Kostenentwicklungen nicht berücksichtigen.
* Regeln und Verfahren müssen gemeinsam entwickelt werden, um praxisnah, akzeptiert und wirksam zu sein.FAQ: Was sind Liegend-Krankenfahrten – und warum sind sie problematisch?
Was sind Liegend-Krankenfahrten?
Transporte von Patientinnen und Patienten, die nicht mehr selbstständig sitzen können und deshalb liegend befördert werden müssen – häufig mit umgebauten Personenkraftwagen außerhalb des Rettungsdienstes.
Warum sind sie rechtlich problematisch?
Krankenfahrten nach dem PBefG unterliegen anderen Anforderungen als Krankentransporte nach den Landesrettungsdienstgesetzen. Liegend-Transporte fallen häufig in eine rechtliche Grauzone, obwohl sie faktisch Krankentransporte darstellen.
Wo liegt das Risiko für Patientinnen und Patienten?
Oft fehlen medizinisch qualifiziertes Personal und die notwendige Ausstattung. Bei gesundheitlichen Komplikationen während der Fahrt ist eine fachgerechte Versorgung nicht sichergestellt.
Warum reicht eine Krankenliege im Fahrzeug nicht aus?
Eine Krankenliege ersetzt weder medizinische Qualifikation noch rettungsdienstliche Genehmigungen. Entscheidend sind Personal, Ausstattung und rechtliche Verantwortung.
Ist dieses Problem neu?
Nein. Bereits vor mehr als 15 Jahren hat die Rechtsprechung auf einen „grauen Markt“ hingewiesen. Nach Einschätzung des BKS hat sich die Problematik in den letzten Jahren verschärft.
Was fordert der BKS?
Eine klare gesetzliche Abgrenzung zwischen Krankenfahrten nach dem PBefG und Krankentransporten nach den Landesrettungsdienstgesetzen, insbesondere für liegend zu transportierende Patientinnen und Patienten.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
privater Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V.
Herr Florian Reinhold
Hedemannstr. 13
10969 Berlin
Deutschlandfon ..: +49 5528 2019229
web ..: https://www.BKS-Rettungsdienst.de
email : Info@BKS-Rettungsdienst.deDer BKS – Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. repräsentiert als Spitzenverband auf Bundesebene Unternehmer und sonstige Dienstleistungsanbieter aus den Bereichen Rettungsdienst, qualifizierter Krankentransport und sonstiger artverwandter Dienstleistungen. Als Dachverband ist der BKS in insgesamt acht Landes- und Regionalverbände privater Rettungsdienste und Krankentransportunternehmen untergliedert. Der in Berlin ansässige Bundesverband vertritt die Interessen seiner mehr als 150 angeschlossenen Unternehmen gegenüber der Politik und der öffentlichen Hand.
Als Berufsverband entsendet der BKS zudem Expertinnen und Experten in verschiedene Normenausschüsse beim DIN. In vielen Bundesländern hat der BKS Sitz und Stimme in den für den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz zuständigen Landesausschüssen und beteiligt sich aktiv an Gesetzgebungsverfahren.
In Deutschland ist der BKS Inhaber des „Star of Life“ als Markenzeichen der privaten Anbieter im Rettungsdienst und setzt die Markenrechte durch.
Pressekontakt:
Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V.
Herr Michael Görbing
Hedemannstr. 13
10969 Berlinfon ..: +4961079659097
email : m.goerbing@bksinhessen.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Notfallreform braucht klare Abgrenzungen – Rettungsdienste warnen vor Risiken für Patientensicherheit
auf Presseverteiler publiziert am 5. Januar 2026 in der Rubrik Presse - News
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Notfallreform braucht klare Abgrenzungen – Rettungsdienste warnen vor Risiken für Patientensicherheit
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