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Bei Laubunfällen stellt sich die Haftungsfrage, wenn die Reinigungspflicht bzw. Räumpflicht nicht erfüllt ist. Davor warnt die Verbraucherorganisation GVI.
24.10.2025: Die Herbstblätter hängen noch an den Bäumen. Bald werden Straßen und Gehwege mit Laub bedeckt sein. In Verbindung mit Feuchtigkeit und unter Druck können die Blätter einen gefährlichen Schmierfilm auf den Straßen bilden. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt den Städten und Gemeinden, wird aber auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen. Bei Laubunfällen stellt sich die Haftungsfrage, wenn die Reinigungspflicht bzw. Räumpflicht nicht erfüllt ist. Davor warnt die Verbraucherorganisation GVI.Die Reinigungs- bzw. Räumpflicht von Gehwegen ist mit der Haftungsfrage der Schneeräumpflicht vergleichbar. Hauseigentümer bzw. Mieter sind verpflichtet, Gehwege vom Laub zu befreien. „Auch bei vermieteten Objekten haften Eigentümer bei Laubunfällen, es sei denn, die Pflicht wurde den Mietern im Mietvertrag übertragen“, so GVI-Präsident Siegfried Karle. Auch beim Thema Laub müssen Nachbarn Beeinträchtigungen hinnehmen. Sie sind zur Beseitigung des vom Wind auf ihr Grundstück gelangten Herbstlaubs verpflichtet. Details regelt das Nachbarschaftsrecht.
Kommt es nach Laubunfällen zu einem Haftpflichtfall, übernehmen Privathaftpflichtversicherungen und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen die Regulierung der Haftungsfrage. „Um eine ausreichende Deckung zu gewährleisten, sollte die Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro abgeschlossen werden, besser noch höher“, betont der Experte.
Erläuterungen zur Haftungsfrage bei Laubunfällen und Hinweise zum Nachbarschaftsrecht stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher kostenlos unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ zur Verfügung. Dort finden sich auch die Tipps „Räumpflicht und Streupflicht“. Zur Überprüfung einer bestehenden Haftpflichtversicherung steht unter der Rubrik „Gratis“ ebenfalls der kostenlose „Versicherungs-Check“ zur Verfügung.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI),
Herr Siegfried Karle
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Deutschlandfon ..: 07131-9133220
fax ..: 07131-91332119
web ..: https://www.geldundverbraucher.de
email : s.karle@geldundverbraucher.deDie Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es, den Verbrauchern zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI),
Herr Siegfried Karle
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74080 Heilbronnfon ..: 07131-9133220
email : s.karle@geldundverbraucher.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Leise rieselt das Laub im Herbst – Räumpflicht und Haftungsfragen bei Laubunfällen
auf Presseverteiler publiziert am 24. Oktober 2025 in der Rubrik Presse - News
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Leise rieselt das Laub im Herbst – Räumpflicht und Haftungsfragen bei Laubunfällen
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