• Dr. Hartmut Frenzel verschickt ab sofort einen kostenfreien Sonderdruck zur Übertragung von Unternehmerpflichten.

    BildWuppertal, 21. März 2026 – Der achtseitige Fachbeitrag erklärt die Grundlagen der rechtssicheren Delegation im Arbeitsschutz und enthält Formulierungsempfehlungen für Unternehmen.

    Viele Delegationen sind unwirksam – Geschäftsleitung haftet im Schadensfall

    Unternehmen übertragen Arbeitsschutzpflichten häufig formal korrekt an Führungskräfte. Doch sie prüfen nicht, ob die Beauftragten die Aufgaben tatsächlich erfüllen können. Fehlen Zeit, Budget oder Befugnisse, ist die Delegation unwirksam. Im Schadensfall haftet die Geschäftsleitung persönlich.

    Was der Sonderdruck bietet

    Der achtseitige Fachbeitrag wurde von Dr. Hartmut Frenzel und Klaus M. Alenfelder verfasst. Er erschien 2023 in der Fachzeitschrift „Betriebliche Prävention“ (Erich Schmidt Verlag, DOI: 10.37307/j.2365-7634.2023.11.08). Der Text erklärt:

    * Die rechtlichen Grundlagen nach Arbeitsschutzgesetz
    * Wie Unternehmen Pflichten wirksam übertragen
    * Formulierungsempfehlungen für die Pflichtenübertragung (frei verwendbar mit Quellenangabe)
    * Erläuterungen zu den einzelnen Punkten des Mustertextes

    Der Mustertext entstand 1996, als das Arbeitsschutzgesetz die europäischen Arbeitsschutzrichtlinien in nationales Recht überführte. Seitdem wurde er mehrfach überarbeitet – unter Mitwirkung von Behördenvertretern, Rechtsanwälten, Führungskräften, Personalvertretern, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.

    Neu: Drei Kontrollfragen für die Geschäftsleitung

    Dr. Frenzel ergänzt seine Website heute um drei zentrale Kontrollfragen, mit denen Geschäftsleitungen prüfen können, ob delegierte Pflichten wirksam erfüllt werden:

    * Hat der Beauftragte ausreichend Ressourcen (Zeit, Budget, Befugnisse)?
    * Gibt es Hindernisse, die ihn an der Aufgabe hindern?
    * Ist seine Fachkunde aktuell?

    Die Kontrollfragen sind Teil der kontinuierlich aktualisierten Themenseite und FAQ unter:
    https://www.dr-frenzel.com/uebertragung-von-unternehmerpflichten/faq—pflichtenuebertragung/

    „Viele Unternehmen delegieren Pflichten, ohne die Handlungsfähigkeit, Hindernisse und die Fachkunde regelmäßig zu prüfen. Unser Sonderdruck zeigt die Grundlagen – und die Website, wie Delegation nicht nur formal, sondern praktisch wirksam und nachweisbar gelingt“, sagt Dr. Hartmut Frenzel.

    So erhalten Unternehmen den kostenfreien Sonderdruck

    Unternehmen können 1-3 Druckexemplare kostenfrei beziehen – solange der Vorrat reicht.

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.dr-frenzel.com/uebertragung-von-unternehmerpflichten/

    Originalbeitrag (kostenpflichtig): https://beprdigital.de/ce/uebertragung-von-unternehmerpflichten-1/detail.html

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Dr. Hartmut Frenzel | Business Optimizer · Compliance · Konfliktlösung
    Herr Hartmut Frenzel
    Fuhlrottstr. 15
    42119 Wuppertal
    Deutschland

    fon ..: 02022541472
    web ..: https://www.dr-frenzel.com
    email : frenzel@dr-frenzel.com

    Dr. Hartmut Frenzel ist Organisationsberater mit Schwerpunkt Arbeitsschutzrecht und prozessorientierte Managementsysteme. Er unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung rechtssicherer, effizienter Lösungen im Arbeitsschutz – von der Pflichtenübertragung bis zur praktischen Umsetzung im Betriebsalltag.

    Pressekontakt:

    Dr. Hartmut Frenzel | Business Optimizer · Compliance · Konfliktlösung
    Herr Hartmut Frenzel
    Fuhlrottstr. 15
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    Kostenfreier Leitfaden zur Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz

    auf Presseverteiler publiziert am 21. März 2026 in der Rubrik Presse - News
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