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Die psychotherapeutische Schweigepflicht und der Schutz sensibler Gesundheitsdaten sollen im digitalen Ermittlungsraum gewahrt bleiben.
Bonn, 23.01.26 – Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) begrüßt die Zusage des Bundesjustizministeriums (BMJV), dass die elektronische Patientenakte (ePA) bei der Umsetzung der E-Evidence-Verordnung als „observationsfreier Raum“ festgesetzt werden soll, wie golem.de berichtete. Diese Klarstellung erfolgte nach Interventionen des DPNW.Die E-Evidence-Verordnung zielt darauf ab, Ermittlungsbehörden europaweit einen grenzüberschreitenden Zugriff auf digitale Daten zu ermöglichen. In ihrer aktuellen Fassung können Ermittlungsbehörden auch Einsicht in Gesundheitsdaten aus der ePA nehmen. Dies hätte – so das DPNW – einen schwerwiegenden Eingriff in die ärztliche und psychotherapeutische Schweigepflicht bedeutet. Außerdem würde hierdurch das grundrechtlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Behandler außer Kraft gesetzt.
Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler erklärt dazu: „Die Zusage des Bundesjustizministeriums ist ein wichtiges Signal für den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Patientinnen und Patienten. Psychotherapie braucht einen geschützten Raum – das gilt analog wie digital. Dass die ePA künftig ausdrücklich als observationsfreier Raum gelten soll, ist ein Erfolg der Intervention des DPNW.“
Das DPNW hat in Stellungnahmen eindringlich darauf hingewiesen, dass ein Zugriff auf psychotherapeutische Behandlungsdaten fatale Folgen für das Vertrauen in therapeutische Behandlungen und die ePA hätte. Gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen seien auf maximale Vertraulichkeit angewiesen, um sich überhaupt in Behandlung begeben zu können.
Das DPNW fordert, dass die Zusage des Bundesjustizministeriums nun in nationales Recht gegossen wird. Es solle sichergestellt werden, dass die ePA kein Instrument der Überwachung, sondern ein Werkzeug zur Verbesserung der medizinischen Versorgung sei. Abschließend betont Adler: „Wir begleiten den weiteren Gesetzgebungsprozess mit Argusaugen. Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten und die Schweigepflicht sind nicht verhandelbar. Das sollte jedem Politiker klar sein.“
Wichtig, so Adler, sei dabei auch die Änderung des § 97 der Strafprozessordnung (StPO): „Hier muss die elektronische Patientenakte ausdrücklich eingeschlossen werden. Bisher sind nur Daten, die sich im Besitz des Arztes befinden und die elektronische Versichertenkarte vor Beschlagnahme geschützt.“ So würde die elektronische Patientenakte auch bei deutschen Ermittlungsbehörden den gleichen Schutz vor Beschlagnahme haben, wie die Akte in der Praxis des Arztes.
Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat rund 2.800 Mitglieder und 13.500 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner und Dipl.-Soz.Päd. Tania Ghosh. Mehr unter: www.dpnw.deVerantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
Herr Dieter Adler
Karmeliterstraße 1c
53229 Bonn
Deutschlandfon ..: 0228-7638203-0
web ..: http://dpnw.de
email : pr@dpnw.infoPressekontakt:
Hanfeld PR
Herr Ulrich Hanfeld
Konstantinstraße 31
53179 Bonnfon ..: 01751819772
web ..: http://www.hanfeld-pr.de#
email : mail@hanfeld-pr.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Justizministerium: elektronische Patientenakte observationsfrei bei E-Evidence-Verordnung – Erfolg des DPNW
auf Presseverteiler publiziert am 23. Januar 2026 in der Rubrik Presse - News
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Justizministerium: elektronische Patientenakte observationsfrei bei E-Evidence-Verordnung – Erfolg des DPNW
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