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Fünf internationale Menschenrechtsorganisationen forderten in Seoul die Freilassung des 95-jährigen Shincheonji-Vorsitzenden Lee Man-hee und warnen vor Druck auf religiöse Minderheiten in Südkorea.
SEOUL, Südkorea, 7. August 2026 “ Human Rights Without Frontiers (HRWF) hat gemeinsam mit CAP Liberté de Conscience (CAP LC), das über den ECOSOC-Konsultativstatus bei den Vereinten Nationen verfügt, sowie FOREF, CESNUR und Bitter Winter heute im Seoul Foreign Correspondents‘ Club eine Pressekonferenz zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie zur Meinungsfreiheit in Südkorea abgehalten. Zu den behandelten Themen gehörten Bedenken hinsichtlich des Umgangs mit betagten religiösen Führungspersönlichkeiten in Untersuchungshaft, einschließlich Fragen der Verhältnismäßigkeit, humanitärer Erwägungen und rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien. Die Organisationen forderten die südkoreanischen Behörden auf, die Untersuchungshaft des 95-jährigen Shincheonji-Vorsitzenden Lee Man-hee zu überprüfen und sicherzustellen, dass die rechtliche und administrative Reaktion auf religiöse Minderheiten neutral, verhältnismäßig und im Einklang mit Südkoreas internationalen Menschenrechtsverpflichtungen bleibt – auch mit Blick auf die 83-jährige Frau Hak-ja Han Moon von der Family Federation.Die heute erörterten Fragen sind Teil eines umfassenderen Musters von Bedenken hinsichtlich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Südkorea. Anhaltende Bedenken bestehen auch bezüglich der Segero-Kirche in Busan, die Berichten zufolge weiterhin Anfeindungen und behördlicher Überprüfung ausgesetzt ist, obwohl Pastor Son Hyun-bo aus der Haft entlassen wurde.
In der Berichterstattung wurden zudem Fragen zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, zur öffentlichen Feindseligkeit gegenüber einem Moscheeprojekt in Daegu und zur religiösen Rücksichtnahme im Bildungswesen aufgeworfen. HRWF hat in den vergangenen Jahrzehnten die Inhaftierung von Hunderten Zeugen Jehovas in Südkorea als Kriegsdienstverweigerer dokumentiert. Zwar wurde später ein ziviler Ersatzdienst eingeführt, doch Kritiker halten daran fest, dass dieser eher als Strafmaßnahme denn als tatsächlich rechtewahrende Alternative ausgestaltet wurde – insbesondere weil er 36 Monate Dienst in Justizvollzugsanstalten vorsieht, also doppelt so lange wie der reguläre Militärdienst. Jüngste Gerichtsentscheidungen haben zentrale Merkmale dieses Systems zudem gegen verfassungsrechtliche Beanstandungen bestätigt.
Zur Eröffnung der Konferenz erklärte Hans Noot, Associate Director von HRWF, die zur Debatte stehenden Fragen berührten „den Kern einer demokratischen Gesellschaft“. Er warnte, dass die Folgen „weit über eine einzelne Gruppe oder einen einzelnen Fall hinaus“ reichten, wenn religiöse Gemeinschaften stigmatisiert, friedliche Versammlungen eingeschränkt und abweichende Meinungen als ein einzudämmendes Problem behandelt würden. Bei der Konferenz gehe es nicht darum, eine bestimmte Theologie oder Bewegung zu verteidigen, sondern darum, „ein Prinzip zu verteidigen: dass Grundrechte für alle gleichermaßen gelten“.
Thierry Valle, Präsident von CAP Liberté de Conscience, ging auf die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung des Vorsitzenden Lee nach internationalem Recht ein. Mit Verweis auf Südkoreas Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte im Jahr 1990 und der Antifolterkonvention im Jahr 1995 stellte er infrage, ob die Untersuchungshaft eines 95-Jährigen mit diesen Verpflichtungen vereinbar sei. Er betonte, die Unschuldsvermutung müsse Vorrang vor jeder Schuldvermutung haben.
In demokratischen Staaten gebe es alternative Maßnahmen, die verhältnismäßiger und humaner seien und die Unschuldsvermutung sowie die Menschenwürde achteten. Er verwies dabei auf Präzedenzfälle wie die Freilassung von Kardinal Joseph Zen gegen Kaution im Jahr 2022 in Hongkong sowie die Entscheidung Vietnams, den buddhistischen Patriarchen Thich Quang Do unter Hausarrest zu stellen statt ihn zu inhaftieren.
Michael Langhans, Geschäftsführer von FOREF Deutschland, legte eine juristische Analyse vor, in der er infrage stellte, ob die Untersuchungshaft für den Vorsitzenden Lee von der Shincheonji-Kirche notwendig gewesen sei, nachdem die Beweislage für eine Anklageerhebung bereits ausgereicht habe, und ob diese Beweise neutral erhoben worden seien oder vielmehr im Rahmen einer Erzählung, die die Gemeinschaft des Beschuldigten als „Sekte“ oder „Kult“ einordnet. Der Fall werfe eine grundsätzliche Frage für den Gesetzgeber auf: ob Maßnahmen, die faire Wahlen schützen sollen, angewandt werden können, ohne das verfassungsrechtlich und völkerrechtlich garantierte Recht auf Religionsfreiheit auszuhöhlen.
Márk Nemes, stellvertretender Direktor von CESNUR, äußerte sich zu den Auswirkungen der anhaltenden Verfolgung und zu deren möglichen Folgen für Minderheitsreligionen. Er verwies auf drei jüngere wissenschaftliche Untersuchungen in ausgewählten Shincheonji-Gemeinden in Europa, Argentinien und Australien, die jeweils eine besorgniserregende Zunahme der Feindseligkeit gegenüber der ansonsten friedlichen und kooperativen Religionsgemeinschaft feststellten. Er betonte, Shincheonji sei nicht lediglich eine südkoreanische Minderheitenkirche, sondern eine weltweite religiöse Bewegung mit Gemeinden auf allen Kontinenten. Die unverhältnismäßige Verfolgung in Südkorea wirke sich auf das Leben dieser Gläubigen im Ausland aus, deren in den Artikeln 18 und 19 des IPbpR verankerte Freiheiten, ihren Glauben zu äußern und zu praktizieren, unveräußerliche Rechte seien und im laufenden Verfahren berücksichtigt werden müssten.
Massimo Introvigne, Managing Director von CESNUR und Chefredakteur von Bitter Winter, erklärte, Südkorea habe mit der Verhaftung des Vorsitzenden Lee „eine besorgniserregende Grenze überschritten“. Internationale Standards wie die Mandela-Regeln geböten für einen 95-Jährigen, dem ein gewaltloses Delikt vorgeworfen wird, Hausarrest statt Gefängnis. Die Anklagevorwürfe, die an eine gewöhnliche politische Beteiligung von Angehörigen einer religiösen Minderheit anknüpften, erschienen „rechtlich und begrifflich überdehnt“. Er warnte, der Fall füge sich in ein umfassenderes Muster des Drucks auf Minderheitsreligionen im Land ein.
Die Organisationen riefen die südkoreanischen Behörden, die Medien und die internationale Gemeinschaft dazu auf, diese Entwicklungen mit besonderem Augenmerk auf rechtsstaatliche Verfahren, Verhältnismäßigkeit und den gleichen Schutz der Grundrechte zu prüfen, und stellten weiteres Dokumentationsmaterial zur Unterstützung der fortlaufenden Berichterstattung bereit.
Zum Abschluss der Pressekonferenz unterzeichneten die anwesenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein offizielles Schreiben, in dem sie die Regierung der Republik Korea auffordern, den Vorsitzenden Lee unverzüglich aus der Haft zu entlassen.
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Internationale Menschenrechtsorganisationen schlagen Alarm wegen Religions- und Meinungsfreiheit in Südkorea
auf Presseverteiler publiziert am 9. August 2026 in der Rubrik Presse - News
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