• FIRST MAJESTIC SILVER CORP. (AG: NYSE; FR: TSX) (das Unternehmen oder First Majestic) gibt heute bekannt, dass das Unternehmen im eigenen Namen und im Namen von Primero Empresa Minera S.A. de C.V. (PEM), seiner Tochtergesellschaft in Mexiko, beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes/ICSID) einen Antrag auf ein Schiedsverfahren nach Kapital 11 des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (North American Free Trade Agreement/NAFTA) gestellt hat.

    Trotz wiederholter Versuche des Unternehmens, die mexikanische Regierung zur Aufnahme von Verhandlungen in gutem Glauben zur Beilegung des Rechtsstreits anzuhalten, hat sich die Regierung geweigert, in Verhandlungen zu treten. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass das Vorgehen der Regierung gegen die Bedingungen des Advance Price Agreement (Anm.: Vereinbarung über Vorabzusagen im Hinblick auf Verrechnungspreise) verstößt, in der die Verfahren zur Ermittlung der Umsätze und Steuern von PEM für die Geschäftsjahre 2010 bis 2014 festgelegt sind und die nach Einschätzung des mexikanischen Rechtsberaters des Unternehmens im Einklang mit der mexikanischen Steuerordnung weiterhin Bestand hat, bis sie von einem Gericht in letzter Instanz aufgehoben wird. Darüber hinaus hat sich die mexikanische Regierung geweigert, an den Verständigungsverfahren gemäß drei von Mexiko unterzeichneten internationalen Doppelbesteuerungsabkommen teilzunehmen.

    First Majestic hat seine auf internationale Schiedsgerichtsbarkeit spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in Washington D.C., Arent Fox LLP, angewiesen, ein Verfahren gemäß den ICSID-Richtlinien einzuleiten, um ein neutrales und unabhängiges Schiedsgericht zu bestellen, welches über den Rechtsstreit mit der mexikanischen Regierung gemäß Kapital 11 des NAFTA entscheiden soll.

    Über das Unternehmen

    First Majestic ist ein börsennotiertes Bergbauunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf der Silberproduktion in Mexiko liegt und die Erschließung seiner bestehenden Rohstoffkonzessionen aggressiv vorantreibt. Das Unternehmen besitzt und betreibt die Silber-Gold-Mine San Dimas, die Silber-Gold-Mine Santa Elena und die Silbermine La Encantada. Die Produktion bei diesen Minen soll 2021 zwischen 12,5 und 13,9 Millionen Unzen Silber bzw. 20,6 und 22,9 Unzen Silberäquivalent liegen.

    WEITERE INFORMATIONEN erhalten Sie über info@firstmajestic.com oder auf unserer Website unter www.firstmajestic.com bzw. unter unserer gebührenfreien Telefonnummer 1.866.529.2807.

    FIRST MAJESTIC SILVER CORP.
    Unterschrift:
    Keith Neumeyer
    President & CEO

    FIRST MAJESTIC SILVER CORP.
    Suite 1800 – 925 West Georgia Street
    Vancouver, B.C., Kanada V6C 3L2
    Telefon: (604) 688-3033
    Fax: (604) 639-8873
    Gebührenfreie Rufnummer (Nordamerika): 1-866-529-2807
    Website: www.firstmajestic.com
    E-Mail: info@firstmajestic.com

    Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

    Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Informationen und zukunftsgerichtete Aussagen gemäß den geltenden kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetzen (zusammen zukunftsgerichtete Aussagen). Diese Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse oder zukünftige Leistungen, Geschäftsaussichten oder -chancen des Unternehmens, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht ermittelbaren Beträgen und Annahmen des Managements beruhen, die wiederum auf der Erfahrung und Wahrnehmung des Managements in Bezug auf historische Trends, aktuelle Bedingungen und erwartete zukünftige Entwicklungen basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf, Aussagen in Bezug auf: Zeitpunkt und Umfang der geschätzten zukünftigen Produktion; ein Schiedsverfahren; und die Gültigkeit der Advance Pricing Agreement. Die Annahmen können sich als falsch erweisen und die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den Erwartungen abweichen. Die Zielvorgaben können daher nicht garantiert werden. Die Anleger werden dementsprechend ausdrücklich darauf hingewiesen, sich nicht vorbehaltlos auf die Vorgaben und zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, da es keine Garantie dafür gibt, dass die Pläne, Annahmen oder Erwartungen, auf die sich diese stützen, eintreten werden. Alle anderen Aussagen – ausgenommen Aussagen über historische Fakten – können zukunftsgerichtete Aussagen darstellen. Alle Aussagen, die Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele bzw. zukünftige Ereignisse oder Leistungen zum Ausdruck bringen oder betreffen (oft, aber nicht immer, unter Gebrauch von Wörtern oder Begriffen wie suchen, rechnen mit, planen, fortsetzen, schätzen, erwarten, können, werden, vorhersagen, prognostizieren, Potenzial, Ziel, beabsichtigen, könnten, dürften, sollten, glauben und ähnliche Ausdrücke), sind keine Aussagen über historische Fakten und können zukunftsgerichtete Aussagen sein.

    Die aktuellen Ergebnisse können von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Dazu gehören unter anderem: Die Dauer und die Auswirkungen des Coronavirus und von COVID-19 sowie aller anderen Pandemien oder Gesundheitskrisen auf unsere Operationen und Mitarbeiter sowie die Auswirkungen auf die globale Wirtschaft und Gesellschaft, tatsächliche Ergebnisse von Explorationstätigkeiten; Schlussfolgerungen aus wirtschaftlichen Bewertungen; Änderungen der Projektparameter im Zuge der Verfeinerung von Plänen; Rohstoffpreise; Schwankungen der Erzreserven, -gehalte oder -gewinnungsraten; die tatsächliche Leistung von Anlagen, Ausrüstungen oder Prozessen im Vergleich zu den Spezifikationen und Erwartungen; Unfälle; Kostenschwankungen; Arbeitsbeziehungen; Verfügbarkeit und Leistung von Auftragnehmern; Beziehungen zu lokalen Gemeinschaften; Änderungen in nationalen oder lokalen Regierungen; Änderungen der geltenden Gesetzgebung oder deren Anwendung; Verzögerungen bei der Einholung von Genehmigungen, der Sicherung von Finanzierungen oder bei der Fertigstellung von Erschließungs- oder Bautätigkeiten; Wechselkursschwankungen; zusätzlicher Kapitalbedarf; staatliche Regulierung; Umweltrisiken; Reklamationskosten; Ergebnisse von anhängigen Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Berufungen gegen Urteile; Reaktionen auf und Beschlüsse zu Klagen und Schiedsverfahren; Verhandlungen und behördliche Verfahren; die mögliche Weigerung der mexikanischen Regierung, an einem Schiedsverfahren in gutem Glauben teilzunehmen; Verfügbarkeit von Schieds- und anderen Gerichten; Einschränkungen des Versicherungsschutzes sowie die Faktoren, die im Abschnitt Description of the Business – Risk Factors der aktuellen Annual Information Form des Unternehmens, die unter www.sedar.com einsehbar ist, und Formblatt 40-F, das bei der United States Securities and Exchange Commission in Washington, D.C. eingereicht wurde. Obwohl First Majestic versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen in zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen.

    Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen angemessen sind, es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich diese Erwartungen als richtig erweisen. Den hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen sollte daher kein übermäßiges Vertrauen entgegengebracht werden. Diese Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Meldung. Das Unternehmen beabsichtigt nicht und übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist durch geltende Gesetze vorgeschrieben.

    Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

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    Keith Neumeyer
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    First Majestic stellt Antrag auf ein Schiedsverfahren nach NAFTA gegen die mexikanische Regierung

    auf Presseverteiler publiziert am 2. März 2021 in der Rubrik Presse - News
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