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Ab 27. September 2026 verbietet die EU-Richtlinie 2024/825 („EmpCo“) pauschale Umweltwerbung wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ ohne Nachweis “ betroffen sind Unternehmen jeder Größe.
Teaser / UntertitelAb dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für Umweltwerbung:
Die EU-Richtlinie 2024/825 („EmpCo“) untersagt pauschale Begriffe wie
„klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „öko“ ohne belegbaren Nachweis “ auf
Websites, in Shops, auf Verpackungen und in Social Media. Viele Unternehmen
haben ihre Werbetexte noch nicht angepasst.
Pressetext
Berlin, 12.07.2026. Zum 27. September 2026 ändert sich das Werberecht
für Umweltaussagen grundlegend: Ab diesem Tag sind die Vorgaben der
EU-Richtlinie 2024/825 “ bekannt als EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers
for the Green Transition“) “ in Deutschland auf die gesamte Werbepraxis
anzuwenden. Deutschland hat die Richtlinie mit dem Dritten Gesetz zur Änderung
des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt, verkündet im
Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026 Nr. 43).
Was sich konkret ändert
Kern der Neuregelung sind sogenannte Per-se-Verbote: Bestimmte Werbeaussagen
gelten künftig ohne Einzelfallabwägung als unlauter. Dazu zählen insbesondere:
-Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis: Begriffe wie „umweltfreundlich“,
„öko“, „grün“, „naturfreundlich“ oder „energieeffizient“ dürfen nur noch
verwendet werden, wenn die beworbene hervorragende Umweltleistung belegt ist
und der Beleg für Verbraucher erkennbar ist.
-Werbung mit Klimaneutralität durch Kompensation: Aussagen wie
„klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „klimapositiv“, die sich auf die
Kompensation von Treibhausgasemissionen stützen, sind in der Werbung
gegenüber Verbrauchern künftig unzulässig.
-Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes System: Eigene Umwelt- oder
Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch gezeigt werden, wenn sie auf einem
Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlicher Stelle festgelegt wurden.
-Zukunftsversprechen ohne Plan: Aussagen wie „klimaneutral bis 2030“
erfordern künftig unter anderem einen detaillierten und realistischen
Umsetzungsplan mit überprüfbaren Zielen und unabhängiger Überwachung.
Die Rechtsprechung ist bereits vorausgegangen
Bereits im Juni 2024 hat der Bundesgerichtshof im sogenannten
„klimaneutral“-Urteil (Urteil vom 27.06.2024, Az. I ZR 98/23) entschieden, dass
die Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ irreführend sein kann, wenn nicht
bereits in der Werbung selbst erläutert wird, dass die Klimaneutralität nur
durch Kompensationsmaßnahmen erreicht wird. Die EmpCo-Richtlinie geht über
diese Rechtsprechung hinaus und verbietet kompensationsgestützte
Klimaneutralitätswerbung gegenüber Verbrauchern generell.
Wer betroffen ist
Die neuen Regeln gelten für Werbung gegenüber Verbrauchern in der EU „
unabhängig von der Unternehmensgröße. Betroffen sind damit auch kleine und
mittlere Unternehmen: von der Website über den Online-Shop und
Produktverpackungen bis zu Newslettern und Social-Media-Beiträgen. Bei
Verstößen kommen nach dem UWG insbesondere Abmahnungen, Unterlassungs- und
Schadensersatzansprüche in Betracht, etwa durch Mitbewerber oder
klagebefugte Verbände. Bußgelder nach § 19 UWG sind in besonderen, EU-weit
koordinierten Verfahren möglich und können dort als gesetzliches Höchstmaß bis
zu 4 % des Jahresumsatzes erreichen.
Was Unternehmen jetzt tun können
Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Welche umweltbezogenen Aussagen
finden sich aktuell auf der eigenen Website, im Shop und in
Marketingmaterialien? Aussagen, die sich nicht belegen lassen, sollten bis zum
Stichtag überarbeitet oder entfernt werden. Für die rechtliche Bewertung des
Einzelfalls empfiehlt sich die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen
Rechtsanwalt.
Einen kostenlosen automatisierten Erst-Check der eigenen Website bietet
Empcora unter https://empcora.de an: Die Software durchsucht Websites auf
mehr als 40 umweltbezogene Begriffe und Formulierungen, die unter die neuen
Regelungen fallen können, und zeigt die Fundstellen im Kontext. Die Prüfung
ist eine technische Analyse und ersetzt keine Rechtsberatung.
Über Empcora
Empcora (https://empcora.de) ist eine Software zur automatisierten Prüfung
von Websites auf umweltbezogene Werbeaussagen im Hinblick auf die
EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und das UWG. Unternehmen, Agenturen und
E-Commerce-Anbieter erhalten einen Bericht mit Fundstellen, Einordnung und
Rechtsgrundlagen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Marcel Schlüter IT-Services
Marcel Schlüter
Kollwitzstraße 76
10435 Berlin
Deutschlandfon ..: 015154653906
web ..: https://empcora.de
email : kontakt@empcora.deEmpcora ist eine Software zur automatisierten Prüfung von Websites auf umweltbezogene Werbeaussagen. Das Werkzeug durchsucht Webseiten, Online-Shops und dort verlinkte Dokumente nach Begriffen und Formulierungen, die unter die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fallen können, und erstellt einen Bericht mit Fundstellen, Einordnung und den zugehörigen Rechtsgrundlagen. Der Basis-Check ist kostenlos; für Unternehmen, Agenturen und E-Commerce-Anbieter stehen erweiterte Prüfungen sowie ein laufendes Monitoring zur Verfügung. Die Prüfung ist eine technische Analyse und ersetzt keine Rechtsberatung. Empcora wird von Marcel Schlüter IT-Services in Berlin entwickelt und betrieben.
Pressekontakt:
Marcel Schlüter
Herr Marcel Schlüter
Kollwitzstraße 76
10435 Berlinfon ..: 015154653906
email : ms@mschlueter.netDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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EmpCo-Richtlinie: Warum Unternehmen ihre Website vor dem 27. September 2026 überprüfen sollten
auf Presseverteiler publiziert am 12. Juli 2026 in der Rubrik Presse - News
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EmpCo-Richtlinie: Warum Unternehmen ihre Website vor dem 27. September 2026 überprüfen sollten
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