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Smart-Building-Lösungen von Objektus sind der Schlüssel, um die immer neuen Anforderungen bewältigen zu können.
Mit dem seit Jahresbeginn geltenden Kohlendioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) wird die Immobilienwirtschaft einmal mehr in die Pflicht genommen, Umweltbelastungen wirkungsvoll zu verringern. Zusätzlich zu Regelwerken wie der Heizkostenverordnung oder der EnSimiMav, müssen Hausverwaltungen nun auch noch die neu gestaltete Aufteilung der CO2-Abgabe rechtskonform in die Praxis umsetzen. Smart-Building-Lösungen von Objektus sind der Schlüssel, um die immer neuen Anforderungen bewältigen zu können.
Mittlerweile fällt es selbst Fachleuten schwer, angesichts immer neuer Vorgaben zur Verringerung von CO2-Emissionen den Überblick zu behalten. Insbesondere die mit der Wohnungsverwaltung betrauten Dienstleister stehen vor der Herausforderung, über die klassischen „Hausmeister“-Aufgaben hinaus zusätzliche und kostenintensive Leistungen zu erbringen. Allein die rechtssichere Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung einer Vielzahl an Zustands- und Verbrauchsdaten nimmt einen immer größer werdenden Anteil der Arbeit in Anspruch.
Digitale Datenerfassung unumgänglich
Spätestens mit den neuen Regelungen der Heizkostenverordnung bleibt Hausverwaltungen kaum noch eine andere Wahl, als die Erfassung aller relevanten Daten umfassend zu digitalisieren. Die nötige Basis wird mit der fortschreitenden Installation fernauslesbarer Technik inzwischen geschaffen. Björn Borst, Geschäftsführer der Objektus GmbH, geht allerdings noch einen Schritt weiter: „Die aufkommenden Daten kontinuierlich auszuwerten und rechtskonform festzulegen, wie die CO2-Abgabe zwischen Eigentümern und Mietern präzise aufzuteilen ist, ist eine Sache. Zugleich bietet sich Hausverwaltungen damit aber auch die Gelegenheit, Energieverbräuche umfassend zu überwachen und im Ergebnis die Kosten ihrer Kunden zu reduzieren. Statt lediglich ein Gateway und Heizkostenverteiler zu installieren, können mit Hilfe spezifischer Sensoren beispielsweise die Daten der Hauptzähler gleich mit erfasst und ausgewertet werden. Je umfassender alle verfügbaren Datenquellen miteinander verknüpft werden, wie zum Beispiel das Monitoring der Rauchwarnmelder mit dem Energiemonitoring, desto einfacher gestaltet sich der unvermeidliche Verwaltungsaufwand.“Mehr Zeit für Kernaufgaben der Hausverwaltung
Als Antwort auf die notwendigen Anstrengungen zur Reduzierung von CO2-Emissionen sowie einer zunehmenden regulatorischen Dynamik, werden die Smart-Building-Lösungen von Objektus fortlaufend erweitert und den Anforderungen der Wohnungswirtschaft angepasst. „Über die von uns installierten, digitalen Messgeräte verfügen wir bereits über alle erforderlichen Daten“, stellt Objektus-Geschäftsführer Björn Borst fest. „Als zusätzlichen Service bieten wir künftig auch die rechtssichere und transparente Berechnung der individuellen CO2-Abgabe an, damit Hausverwaltungen wieder mehr Zeit für die Bewältigung ihrer Kernaufgaben bekommen und nicht in erster Linie Büroarbeit leisten müssen.“Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Objektus GmbH
Frau Hanna Möhring
Gutenbergring 53
22848 Norderstedt
Deutschlandfon ..: +49 (0)40 500 18 23-0
web ..: http://www.objektus.de
email : hanna-moehring@objektus.deSeit mittlerweile 18 Jahren ist die Objektus GmbH der deutschlandweite Spezialanbieter für Sicherheit und Digitalisierung und bietet sämtliche Services rund um Heizkosten, Smart Building und Rauchwarnmelder. Dabei setzt Objektus von Anfang an auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen.
Das Portfolio reicht von der Erfassung der Unterjährigen Verbrauchsinformationen bis hin zur monatlichen Lieferung und Heizkostenabrechnung als Full-Service-Dienstleistung. Neben dem Hauptsitz in Norderstedt bei Hamburg ist Objektus mit sieben Niederlassungen in allen Teilen Deutschlands vertreten.Pressekontakt:
ICD Hamburg GmbH
Frau Michaela Michaela Schöber
Gustav-Leo-Straße 15
20249 Hamburgfon ..: 04904046777010
web ..: http://www.icd-marketing.de
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CO2-Kosten & mehr: Smart Services von Objektus erleichtern Anpassung an dynamische Gesetzgebung
auf Presseverteiler publiziert am 24. April 2023 in der Rubrik Presse - News
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