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Gemeinsame Pressemitteilung namhafter Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen gegen die Schaffung eines Tierversuchsgesetzes
Experten fordern Reform bestehender VorschriftenDie Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT), Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT), der Deutsche Tierschutzbund, der Bundesverband Menschen für Tierrechte, Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg, der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) und die Tierrechtsorganisation PETA haben die Bundesregierung schriftlich aufgefordert, von einem eigenständigen Gesetz für „wissenschaftliche Tierversuche“ abzusehen. Eine Abkopplung vom Tierschutzgesetz könnte den Status der Tiere deutlich schwächen und damit gegen geltendes Verfassungsrecht verstoßen, warnen die Verbände. Sie fordern zudem eine Anhörung und Stellungnahme zur aktuellen Rechtslage und empfehlen statt des Gesetzerlasses eine Aktualisierung der veralteten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, welche schneller und zudem rechtssicher umsetzbar sei, während der bestehende Schutzstatus der Tiere erhalten bliebe.
„Wir befürchten, dass mit diesem Gesetz der Individualtierschutz sogenannter Versuchstiere im Namen einer ,Entbürokratisierung‘ weiter reduziert werden soll. Das wäre nicht nur eklatant unzeitgemäß, sondern ein Verfassungsbruch mit Ankündigung“, erklärt das Tierrechtsbündnis.
„Während die Europäische Union in diesem Frühjahr ihre Roadmap zum Ausstieg aus dem Tierversuch für Chemikalientestungen vorstellt, ist das Signal der deutschen Bundesregierung alarmierend: Statt die Reduktionsstrategie für Versuche an Tieren fortzuführen, werden Innovationen, Investitionen und am Ende auch der wissenschaftliche Fortschritt anderen überlassen.“
Die beteiligten Verbände sprechen sich dafür aus, dass die Bundesregierung auf ein Gesetz zu sogenannten wissenschaftlichen Tierversuchen verzichtet und einen notwendigen Paradigmenwechsel hin zu einer innovativen, tierfreien Forschung unterstützt – unter Beteiligung aller Akteure der Wissenschaft. Dazu braucht es eine Strategie und vor allem zielgerichtete Förderung.
Bündnis gegen Verschlechterungen im Tierversuchsrecht
Die Bundesregierung plant, das Genehmigungsverfahren für Tierversuche zu zentralisieren und damit zu vereinfachen. Zugleich könnte der Straftatbestand des § 17 Abs.1 Tierschutzgesetz für sogenannte „Überschusstiere“ aufgehoben werden, wodurch Tiere ohne „vernünftigen Grund“ getötet werden könnten. Im aktuellenErhebungszeitraum wurden rund 1,33 Millionen Tiere für wissenschaftliche Tierversuche eingesetzt und weitere 627.000 Tiere getötet, um ihre Organe oder Gewebe für Forschungszwecke einzusetzen. Dazu wurden 1,1 Millionen Tiere als „Überschusstiere“ im Namen der Forschung gezüchtet und getötet, ohne in Versuchen „benutzt“ worden zu sein.Hintergründe
Die Herausnahme der Tierversuchsvorschriften aus dem Tierschutzgesetz und die Überführung in ein eigenes Gesetz könnten tierschützende Vorgaben aushebeln. Das Vorhaben wird im Koalitionsvertrag im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter dem Punkt „Innovationsfreiheitsgesetz“ aufgeführt. Nach Ansicht des Bündnisses würde dies die aktuelle Rechtslage für Tiere in deutschen Laboren massiv verschlechtern. Damit würde das Vorhaben in wesentlichen Punkten gegen Art. 20a Grundgesetz verstoßen, denn das Staatsziel Tierschutz sieht ein Verschlechterungsverbot vor. Das geplante Gesetz wäre demnach auch verfassungswidrig.Tierversuchsfreie Methoden wie komplexe In-vitro-Modelle, Biochip-Technologien und KI-gestützte Verfahren liefern bereits heute wertvolle Forschungsergebnisse und müssen mit Vorrang finanziert und anerkannt werden. Trotz bedeutender Fortschritte bei der Entwicklung komplexer mikrophysiologischer Systeme werden viele durch strukturelle und finanzielle Hürden nur unzureichend genutzt.
Statt die „Benutzung“ von Tieren in der Forschung rechtlich zu erleichtern und ihre Tötung zu legitimieren, sollte die breite Anwendung von innovativen tierfreien Methoden ermöglicht werden – durch erweiterte Förderung, Ausbau der dazu nötigen Infrastruktur sowie verbesserte Ausbildungsprogramme des wissenschaftlichen Nachwuchses. Eine bundesweite Strategie für den Ausstieg, wie sie beispielsweise von Großbritannien vorgelegt wurde, ist dabei das richtige Instrument. Das Tierrechtsbündnis verdeutlicht, dass die Reduktion von Tierversuchen und lediglich Verbesserung von Versuchsbedingungen nicht als nachhaltige Strategie für die moderne Wissenschaft und Gesundheitsforschung dienen kann.
Weitere Informationen
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Frau Melanie Seiler
Lustheide 85
51427 Bergisch Gladbach
Deutschlandfon ..: 02204-99902-24
web ..: https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de
email : seiler@aerzte-gegen-tierversuche.de„Medizinischer Fortschritt ist wichtig – Tierversuche sind der falsche Weg!“ – Unter diesem Motto setzt sich Ärzte gegen Tierversuche e. V. seit 1979 für eine tierversuchsfreie Forschung ein, die auf dem Einsatz von modernen Methoden z.B. mit menschlichen Zellkulturen und Organchips sowie der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten basiert. Ziel ist die Abschaffung aller Tierversuche und damit eine ethisch vertretbare, am Menschen orientierte Medizin – eine Wissenschaft, die durch moderne, tierversuchsfreie Testmethoden zu relevanten Ergebnissen gelangt.
Pressekontakt:
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Frau Gaby Neumann
Lustheide 85
51427 Bergisch Gladbachfon ..: 02204-99902-32
email : neumann@aerzte-gegen-tierversuche.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Bund plant eigenes Gesetz für Tierversuche – Tierrechtsbündnis mahnt vor Herabsenkung des Schutzstatus
auf Presseverteiler publiziert am 4. Februar 2026 in der Rubrik Presse - News
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Bund plant eigenes Gesetz für Tierversuche – Tierrechtsbündnis mahnt vor Herabsenkung des Schutzstatus
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