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Der BGH bestätigt vorsätzlich sittenwidrige Schädigung der Audi AG gegenüber Käufer eines Fahrzeugs mit „Aufheizstrategie“
Frankfurt am Main, den 19.05.2022.
Die Audi AG hat den Käufer eines Audi SQ5 3,0 Liter TDI der Abgasklasse Euro 6 vorsätzlich sittenwidrig geschädigt: Dies hat der BGH per Beschluss bestätigt und sich dem Urteil des OLG Hamm (Urteil vom 23.11.2020, Az. 8 U 43/20) angeschlossen. Die im Fahrzeug installierte sogenannte „Aufheizstrategie“ reduziert den Stickoxidausstoß fast allein unter Prüfbedingungen für die Zulassung des Fahrzeugtyps. Im Realbetrieb emittiert das Fahrzeug hingegen Stickoxide jenseits des Grenzwertes der Abgasklasse Euro 6. Der Käufer wurde hierüber nicht informiert. Folglich hatte das OLG Hamm der Klage des Käufers in der Berufungsinstanz stattgegeben und die Audi AG zum Schadenersatz verurteilt. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Audi AG gegen das Urteil des OLG Hamm wies der BGH nun mit Beschluss vom 04.05.2022 (Az. VII ZR 14/21) zurück. Das von der Kanzlei 2vier2 erstrittene Urteil des OLG Hamm ist damit insoweit rechtskräftig.
Der Kläger erwarb das Fahrzeug im November 2018 bei einem Vertragshändler der Audi AG. Zu diesem Zeitpunkt, nämlich im Dezember 2017, hatte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) bereits einen amtlichen Rückruf auch für das Modell Audi SQ5 angeordnet. Das KBA hat in der „Aufheizstrategie“ bzw. der Motoraufwärmfunktion eine unzulässige Abschalteinrichtung als gegeben angesehen. Hierüber wurde der Kläger bei Kauf und Übergabe des Fahrzeugs nicht informiert.
Indem sich die Audi AG darauf beschränkte, lediglich die Vertragshändler über den Rückruf in Kenntnis zu setzen, ohne die breite Öffentlichkeit zu informieren, handelte sie laut Urteil des OLG Hamm auch sittenwidrig. Ohne eine breite Information der Öffentlichkeit wäre es nach Auffassung des Gerichts vielmehr erforderlich gewesen, dass die Audi AG als Herstellerin sicherstellt, dass ihre Vertragshändler Fahrzeugkäufer über den Rückruf in Kenntnis setzen. Ohne ein solches Vorgehen war das Verhalten der Audi AG nach Auffassung der Richter als sittenwidrig zu werten. Dem schloss sich der BGH nun an.
Das vom BGH bestätigte Urteil ist für mehrere Modelle des VW-Konzerns relevant. Die „Aufheizstrategie“ ist laut Rückrufbescheiden des KBA in verschiedenen 3-Liter-Dieselmodellen der Marke Audi mit der Abgasklasse Euro 6 (Audi A4, A5, A6, A7, A8 sowie Audi Q5, SQ5 und Audi Q7) verbaut. Zudem findet sich diese auch in den Diesel-Modellen des Porsche Macan und des VW Touareg. Hierüber nicht informierte Käufer können mit dem vom BGH bestätigten Urteil nunmehr rechtsicher Schadenersatz geltend machen.
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Rechtsanwalt Philipp Neumann der Kanzlei 2vier2 in Frankfurt am Main. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist Rechtsanwalt Philipp Neumann seit über 15 Jahren in der Prozessführung tätig und vertritt Mandanten in Bank- und Kapitalmarktstreitigkeiten sowie komplexen Rechtsstreitigkeiten. Seit 2016 vertritt er vom Abgasskandal betroffene Aktionäre und Fahrzeugkäufer.
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BGH bestätigt OLG Hamm: Audi manipulierte mit „Aufheizstrategie“
auf Presseverteiler publiziert am 19. Mai 2022 in der Rubrik Presse - News
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