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Erwartete neue Heizkostenverordnung schafft Handlungsbedarf für Immobilienverwalter.
Mit den vielfältigen Auswirkungen der Corona-Pandemie mag das Thema Heizkostenverordnung (HKVO) bei manchen Immobilienverwaltungen etwas aus dem Blickfeld geraten sein. Nun drängt es aber wieder in den Vordergrund, auch wenn die Novellierung des Regelwerkes durch den Bundesrat noch aussteht und kurzfristig vertagt wurde. Letztendlich führt aber an der Digitalisierung der Gebäudetechnik kein Weg mehr vorbei. Objektus bietet die für eine rechtskonforme Anpassung notwendigen Services.
Mit der vorerst vertagten, aber erwarteten Zustimmung des Bundesrates wird die bislang geübte Praxis der Heizkostenabrechnung endgültig der Vergangenheit angehören. Neu installierte Zähler müssen bereits seit Oktober 2020 fernauslesbar sein, noch vorhandene analoge Geräte dürfen höchstens bis zum 31.12.2026 genutzt werden. Zusätzlich gilt für fernauslesbare Zähler künftig die Vorgabe der Interoperabilität. Sobald die novellierte HKVO in Kraft tritt, dürfen an einen bestimmten Anbieter gebundene Zähler nur noch ein Jahr lang installiert und maximal bis zum 31.12.2031 betrieben werden. Weil der Gesetzgeber den Wettbewerb stärken will, gilt ansonsten die Pflicht zur Bereitstellung der Verbrauchsdaten in standardisierter und von allen Anbietern gleichermaßen nutzbarer Form.
Nichtbefolgung kann teuer werden
Mit der Digitalisierung der Zähler und der Öffnung der Systeme geht einher, dass die Nutzer in Zukunft einen Anspruch auf die monatliche Übermittlung der Verbrauchsdaten haben. Zwar gelten auch hier bestimmte Übergangsfristen, die Nichtbefolgung der neuen Vorgaben kann den Eigentümern aber einiges an Geld kosten. Die novellierte HVKO räumt den Nutzern ein Kürzungsrecht der Verbrauchskosten um 3 % ein, wenn die Verbrauchsinformationen nicht in den vorgeschriebenen Zeiträumen bereitgestellt werden und weitere 3 %, wenn die rechtzeitige Umstellung auf fernauslesbare Zähler verpasst wurde.
Die Digitalisierung verschlankt den Verwaltungsaufwand
„Statt Fristen abzuwarten oder sich auf Übergangslösungen einzulassen, sollten die Hausverwaltungen jetzt gleich auf nachhaltige Lösungen setzen“, empfiehlt Björn Borst, Geschäftsführer der Objektus GmbH. Indem die Gebäudetechnik grundlegend auf digitale Datenerfassung umgestellt wird, werden Verwaltungen nicht nur den Anforderungen der HKVO gerecht, sondern sparen über verschlankte Arbeitsprozesse langfristig auch Geld. „Offene Systeme bieten den Vorteil, dass neben den Heizmessdaten auch weitere Status- und Verbrauchsinformationen abgerufen werden können“, so Björn Borst.
„In der Summe spart das nicht nur viel Zeit, sondern eröffnet den Verwaltern auch die Möglichkeit zur Erweiterung des eigenen Portfolios.“ Damit die Umstellung gelingt, bietet Objektus individuell maßgeschneiderte Lösungen, von der Installation der passenden Technik bis hin zur Unterstützung bei der Erschließung neuer Geschäftsfelder. „Die neue HKVO und die Digitalisierung verlangen Hausverwaltungen zwar einiges ab, unter dem Strich macht sich der Aufwand aber langfristig in jeder Hinsicht bezahlt“, stellt Björn Borst fest.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Objektus GmbH
Frau Hanna Möhring
Gutenbergring 53
22848 Norderstedt
Deutschlandfon ..: +49 (0)40 500 18 23-0
web ..: http://www.objektus.de
email : hanna-moehring@objektus.deMit mehr als 1,3 Mio. ferngewarteten Rauchmeldern sowie weiteren Messgeräten in über 380.000 Wohneinheiten, zählt die Objektus GmbH zu den führenden Anbietern digitaler Technik und Services für die Wohnungswirtschaft. Das Portfolio reicht von der reinen Verbrauchsdatenerfassung bis hin zur Heizkostenabrechnung als Full-Service-Dienstleistung. Neben dem Hauptsitz in Norderstedt bei Hamburg ist Objektus mit sechs Niederlassungen in allen Teilen Deutschlands vertreten.
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An der Digitalisierung der Gebäudetechnik führt kein Weg mehr vorbei
auf Presseverteiler publiziert am 14. Oktober 2021 in der Rubrik Presse - News
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