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Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof sieht Chancen, dass Verbraucher Verluste aus illegalem Online-Glücksspiel erfolgreich zurückfordern können.
Zwischen 2012 und Juni 2021 galt in Deutschland bekanntlich – mit Ausnahme von Schleswig-Holstein – ein striktes Verbot von Online-Glücksspielen. Verträge, die Verbraucher in dieser Zeit mit Online-Anbietern ohne deutsche Lizenz abgeschlossen haben, waren damit nach deutschem Recht nichtig. Zahlreiche Oberlandesgerichte haben bereits entschieden, dass Spieler ihre Verluste zurückfordern können. Dennoch blieb eine europarechtliche Unsicherheit: War dieses Totalverbot mit der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU vereinbar? Ein maltesisches Gericht, das sich mit Klagen gegen dort lizenzierte Anbieter wie Lottoland befasst, legte diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vor. Nun hat Generalanwalt Nicholas Emiliou in der Rechtssache C-440/23 seine Einschätzung zu den Verteidigungsstrategien der Glücksspiel-Unternehmen abgegeben – mit ersten Folgen für betroffene Spieler.„In seinen Ausführungen machte der Generalanwalt klar, dass er das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen jedenfalls durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses als gerechtfertigt und insoweit nicht europarechtswidrig ansieht. Da das vorlegende maltesische Gericht die Anwendbarkeit ihm nicht bekannten deutschen Rechts zu prüfen hat, stellte der Generalanwalt klar, dass das deutsche Recht nur bei offensichtlicher Unvereinbarkeit mit Unionsrecht nicht anzuwenden sei. Dabei seien auch die Entscheidungen der deutschen Gerichte zu berücksichtigen, die weit überwiegend zugunsten der Spieler entscheiden. Auch der Einwand der Anbieter, Rückforderungen seien rechtsmissbräuchlich, überzeugte den Generalanwalt nicht. Das allgemeine Verbot des Missbrauchs sei in diesem Falle schon nicht einschlägig. Im Übrigen liegt ein solcher Missbrauch nur in Ausnahmefällen vor, etwa wenn Spieler bewusst manipulativ handeln. Wer jedoch schlicht an einem nicht lizenzierten Online-Glücksspielbetrieb teilgenommen hat, darf nach Rechtsprechung der überwiegenden deutschen Gerichte seine Verluste zurückfordern. Damit stellt der Generalanwalt die Linie vieler deutscher Gerichte, die den Spielerschutz und den Schutz des Vermögens der Verbraucher in den Vordergrund stellen, nicht in Abrede“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Glücksspielanbieter spezialisiert. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits seit Jahren erfolgreich Verbraucher in Verfahren gegen Anbieter illegaler Online-Glücksspiele und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Die Stellungnahme ist ein klares Signal: Für geschädigte Verbraucher lohnt sich eine Klage weiterhin. Schon jetzt haben Landgerichte, wie etwa das LG Osnabrück im Fall gegen Tipico Games Limited, Rückzahlungen von mehreren tausend Euro zugesprochen. Dort stellte das Gericht ausdrücklich fest, dass der Glücksspielstaatsvertrag 2012 nicht nur den allgemeinen Spielerschutz, sondern auch den individuellen Vermögensschutz bezweckt. Selbst bei verjährten Ansprüchen eröffnet das Gesetz über den sogenannten Restschadensersatz (§ 852 BGB) die Möglichkeit, Gelder zurückzuerhalten.
„Auch wenn der Europäische Gerichtshof nicht verpflichtet ist, den Schlussanträgen zu folgen, geschieht dies in der Praxis häufig. Sollte der EuGH die Einschätzung des Generalanwalts bestätigen, wird dies die Durchsetzung von Verbraucheransprüchen in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten erheblich erleichtern. Für die Anbieter illegaler Online-Glücksspiele bedeutet dies zugleich ein massives finanzielles Risiko“, betont Dr. Gerrit W. Hartung. Die Chancen für geschädigte Online-Glücksspieler, ihre Verluste erfolgreich zurückzufordern, sind daher so hoch wie nie. Wer bislang gezögert hat, sollte prüfen lassen, ob seine Ansprüche geltend gemacht werden können. Rückforderungen sind grundsätzlich bis zu zehn Jahre möglich.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Deutschlandfon ..: 02161 68456-0
web ..: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
email : kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.deÜber die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Mönchengladbach ist eine auf Verbraucher- und Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei, die überwiegend geschädigte Privatpersonen, Anleger und Arbeitnehmer vertritt. Geleitet von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung (Fachanwalt für Strafrecht) und Rechtsanwalt Christian Schneider, setzt sich das Team dafür ein, insbesondere Verbraucherinteressen durchzusetzen und wirtschaftliche Schäden zu minimieren. Die fachlichen Schwerpunkte reichen vom Versicherungs-, Bank- und Kapitalmarktrecht bis zum Arbeitsrecht sowie Verkehrs- bzw. Verkehrsstrafrecht und decken das gesamte Spektrum des Verbraucherschutzrechts ab. Mandanten finden Unterstützung unter anderem bei Streitigkeiten mit Versicherern (Berufsunfähigkeits-, Lebens-, (RÜRUP-) Renten-, Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Gebäude-, Hausrat- und Kfz-Versicherung), bei Anlageverlusten durch Fehlberatung oder unzulässige Finanzprodukte, bei Widerrufen von Leasing- und Kreditverträgen sowie im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel und Rückforderungen gegenüber nicht lizenzierten Sportwettenanbietern und Casinos. Ebenso vertritt die Kanzlei Betroffene überteuerter oder irreführender Online-Coachings. Im Arbeitsrecht umfasst das Leistungsspektrum vor allem Kündigungsschutzverfahren, Streitigkeiten um Abmahnungen sowie die Verhandlung von Abfindungen nach dem Kündigungsschutzgesetz. Im Verkehrsrecht betreut das Team Verfahren wegen Unfallschäden und Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bzw. Fahrverboten. Im Bereich des Verkehrsstrafrechts geht es in erster Linie um die Tatbestände der Verkehrsunfallflucht, der Trunkenheitsfahrt und der fahrlässigen Körperverletzung. Die Kanzlei versteht sich als moderne Legal-Tech-Plattform, die digitale Abläufe mit persönlicher Betreuung verbindet. Mandanten profitieren von transparenter Kommunikation, schneller Bearbeitung und der Erfahrung eines Teams, das jährlich mehrere tausend Schadensfälle bearbeitet – stets mit dem Ziel, komplexe Rechtsfragen effizient zu lösen und individuelle Interessen konsequent durchzusetzen. Mehr Informationen unter www.hartung-rechtsanwaelte.de
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EuGH-Generalanwalt stärkt Ansprüche geschädigter Online-Glücksspieler
auf Presseverteiler publiziert am 9. September 2025 in der Rubrik Presse - News
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