-
Viele Informationen in bestimmten Kreditverträgen sind unvereinbar mit europäischem Recht und daher jederzeit widerrufbar. Das neue EuGH-Urteil betrifft allein rund 20 Millionen Autokreditverträge.
„Das Urteil ist ein echter Hammer für Verbraucher!“ Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer der Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft, zeigt sich begeistert vom aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das besagt, dass Kreditverträge und für Verbraucher verständliche Hinweise auf den Beginn von Widerspruchsfristen beinhalten müssen. „Da dies bei einem Großteil der Darlehensverträge in Deutschland nicht der Fall ist, hat das Urteil für Kreditnehmer weitreichende Folgen. Das EuGH-Urteil macht auf einen Schlag rund 20 Millionen Autokredit- und Leasingverträge mit einem Gesamtvolumen von geschätzt 340 Milliarden Euro widerrufbar. Bei ebenfalls widerrufbaren Baukrediten für private Haushalte geht es nach Expertenmeinung um eine Darlehenssumme von insgesamt 1,2 Billionen Euro“, betont der Rechtsanwalt, der sich mit einem Team nahezu ausschließlich auf Verbraucherschutz- und Widerrufsthemen konzentriert.
Kurz gesagt sind Widerrufsinformationen in bestimmten Kreditverträgen unvereinbar mit europäischem Recht. Daher sind die Verträge jederzeit widerrufbar. „Bei den in Frage stehenden Verträgen liegt ein sogenannter Kaskadenverweis vor, dessen Tragweite ein durchschnittlicher Verbraucher gar nicht absehen kann. Darunter versteht man Hinweise in Widerrufsbelehrungen, die auf eine Quelle führen, die wiederum auf andere Informationsseiten verweisen. So finden sich in vielen Widerrufsbelehrungen Verweise auf § 492 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, das wiederum auf einen anderen Paragrafen verweist. Das umfangreiche Regelwerk ist aber sehr komplex, und juristische Laien können dieses vom Grundsatz her schon nicht verstehen“, betont Dr. Gerrit W. Hartung.
Die EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge solle Kunden ein hohes Maß an Schutz bieten, urteilten die EU-Richter. Kreditverträge müssten deshalb klar und prägnant die Bedingungen für die Widerrufsfrist darlegen. Daher sei es laut Hartung richtig, dass der EuGH dieser Darstellungsweise in Kreditverträgen einen Riegel vorgeschoben habe.
Verhandelt wurde beim EuGH übrigens die Klage eines Sparkassenkunden aus Deutschland, der seinen Immobilienvertrag aufgrund vermeintlich falscher Widerrufsinformationen widerrufen wollte. Schon die erste Instanz – das Landgerichts Saarbrücken – sah die Problematik auf der europäischen Ebene verortet und verwies die Klage an den EuGH. Dieser befand die Klauseln schließlich für nicht mit europäischen Regeln für den Verbraucherschutz übereinstimmend und gab der Klage statt. Damit stellt sich der Europäische Gerichtshofs auch gegen den Bundesgerichtshof, der 2016 geurteilt hatte, dass der Kaskadenverweis in Widerrufsbelehrungen geltenden EU-Verordnungen entspricht.
Das Problem für Verbraucher: Dadurch wurde der Widerrufsjoker mehr oder weniger auf Eis gelegt. Dr. Hartung stellt heraus: „Eine in nahezu allen Verträgen standardmäßig auftauchende Klausel fiel als Argument für einen erfolgreichen Widerruf für über drei Jahre komplett aus. Dass dies jetzt rückgängig gemacht wurde, ist ein Sieg für den Verbraucherschutz.“
Interessant ist das Urteil vor allem für Autokredite, da die verwendete Klausel bis heute in vielen Finanzierungen durch Autobanken zu finden ist. Dasselbe gilt für private Kfz-Leasingverträge. Bei Immobilienfinanzierungen sind Verträge widerrufbar, die zwischen 2010 und 2016 geschlossen wurden. Auf diese Weise können Verbraucher sich von ungeliebten Darlehensverträgen trennen, wenn diese nicht gesetzeskonform gestaltet sind. Der EuGH gibt ihnen das Recht dazu.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Deutschlandfon ..: 02161 68456-0
web ..: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
email : kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.deÜber die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf Anleger- und Verbraucherrecht fokussierte Rechtsanwaltskanzlei in Mönchengladbach und wird vom renommierten Wirtschaftsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Fachanwalt für Strafrecht, geführt. Dr. Gerrit W. Hartung ist Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunde und Verbraucheranwalt aus Überzeugung und hat mit der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft eine hochspezialisierte Einheit zur Wahrung und Durchsetzung von Verbraucherinteressen und der Schadensminimierung für Geschädigte von Kapitalanlage- und Insolvenzvergehen geschaffen. Der Fokus liegt auf der Beratung und Prozessführung von Mandanten im Rahmen des Diesel-Abgasskandals (Volkswagen, Seat, Skoda, Audi, BMW, Mercedes-Benz, Porsche, Opel): Dr. Gerrit W. Hartung setzt die Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge durch, berechnet die finanziellen Ansprüche der Kunden und setzt diese Ansprüche deutschlandweit vor allen Gerichten durch. Weitere Themen der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft sind die Beratung beim Widerruf von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen, Immobilien- und Kfz-Darlehen. Neben Dr. Gerrit W. Hartung ist bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft, die sich als Legal Tech-Plattform zur juristischen Aufarbeitung von Schadensphänomenen mit individuellem Engagement und konsequenter Ansprechbarkeit versteht, eine weitere Bank- und Kapitalmarktrechts-Experten tätig. Die Kanzlei wächst stetig und ist in der Lage, jährlich mehrere 1000 Schadenfälle zu bearbeiten und setzt auf eine persönliche Mandantenbetreuung und einen fairen Umgang mit allen am Verfahren Beteiligten – dies auf Basis einer modernen und durchweg digitalen Mandatsführung. Mehr Informationen unter www.hartung-rechtsanwaelte.de
Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbachfon ..: 02161 68456-0
web ..: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
email : kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Presseverteiler.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
EuGH-Urteil zum Widerruf „Hammer für Verbraucher“
auf Presseverteiler publiziert am 14. April 2020 in der Rubrik Presse - News
News wurde 58 x angesehen
Sie wollen diese Pressemitteilung verlinken? Der Quellcode lautet:
Domain Adressen die Sie kaufen können - jetzt informieren.
Web-Adressen die wir aus unserem Bestand verkaufen. Dazu zählen u.a.:- informieren vergleichen sparen (www.informieren-vergleichen-sparen.de)
- informieren vergleichen (www.informieren-vergleichen.de)
- informieren sparen (www.informieren-sparen.de)
- informieren vergleichen kaufen (www.informieren-vergleichen-kaufen.net)
- informieren buchen sparen (www.informieren-buchen-sparen.de)
- informieren vergleichen buchen reisen (www.informieren-vergleichen-buchen-reisen.de)
- buchen Sie online (www.buchen-sie-online.de)
EuGH-Urteil zum Widerruf „Hammer für Verbraucher“
Lesezeit dieser Pressemitteilung ca. 3 Minuten, 13 Sekunden
Presseartikel-ID 36910
auf Presseverteiler suchen
online Presseverteiler von Pressemitteilungen
Die Veröffentlichung von Pressemitteilungen im Web wird durch einen Presseverteiler vereinfacht. Mit einem Klick sendet dieser Ihren Content an diverse Portale weiter. Arbeitszeit und Geld sparen - bequemer kann Pressearbeit nicht sein.
neue Pressemitteilungen
- Beendigung des Sponsoring für SCHEELEN Motorsport
- HanseWerk-Tochter SH Netz versorgt Northvolt mit Baustrom – Mittelspannungsstationen für Neuansiedlung
- Sibanye-Stillwater stellt Updates zu seinen südafrikanischen PGM-Betrieben bereit
- Alternative Ehegelübde für eine zeitgemäße Trauung
- Wasserstoff als Wundermittel für die Zukunft
- Virtual IT Labs von deskMate
- Tocvan entdeckt den Ursprung des Seifengolds und erweitert die Ausmaße der Mineralisierung des Gold-Silber-Systems bei Greater Pilar um ein Dreifaches
- E-Commerce-Umsätze in Deutschland brechen ein – jetzt international wachsen!
- Benjamin Hill gibt Zielgebiete für Testbohrungen beim Alotta-Projekt im Yukon bekannt
- Abitibi Metals präsentiert wegweisendes 3D-Modell für hochgradige polymetallische Lagerstätte B26
- Ich warte auf die Nacht – der neue Hit von Gerd Christian
- Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
- UMT baut Vertrieb von KI und Lösungen für Lieferkettenmanagement aus
- Denise Blum – Dann dreht sie die Musik ganz laut und macht es kunterbunt
- 62. Salone del Mobile – Highlights: Trends und Innovationen der Weltleitmesse im Bad-Design
- Madison Metals grenzt vorrangige Uranbohrziele im Projekt Khan in Namibia, Afrika ab
- Abitibi Metals stellt geologisches 3D-Modell für die hochgradige Polymetalllagerstätte B26 vor
- Die Hochleistungs-LiDAR-Technologie von Seyond treibt die Zukunft des autonomen Rennsports voran
Presseverteiler – Kategorien
Presseverteiler – Archiv
News verteilen mit unserem Presseverteiler