-
DGHS zu Suizidhilfe-Gesetzentwurf der
Bundestagsabgeordneten Helling-Plahr, Lauterbach, Sitte u. a.Für die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ist der heute vorgestellte „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe“ ein im Grundsatz begrüßenswerter Vorschlag. „Der Entwurf ist von einem liberalen, humanistischen Weltbild geprägt und wird den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts weitgehend gerecht“, freut sich DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch. Der Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe sieht vor, dass staatlich anerkannte Beratungsstellen geschaffen werden, dass ergebnisoffen beraten und über Handlungsalternativen zum Suizid aufgeklärt werden muss. Die Möglichkeit zur ärztlichen Freitodbegleitung steht nur volljährigen Menschen offen, die einen autonom gebildeten, freien Willen haben. Bis zur Verschreibung des gewünschten Medikaments nach erfolgter Beratung muss gemäß diesem Gesetzentwurf mindestens eine Frist von zehn Tagen vergangen sein. Vorgesehen ist auch eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes.
Dass der Entwurf die Schaffung von staatlich anerkannten Beratungsstellen vorsieht, begrüßt Roßbruch ausdrücklich, die DGHS hatte solche Beratungsstellen (zwar eher halbstaatlich) bereits im Jahr 2012 gefordert. Allerdings sieht Roßbruch in dem heute präsentierten Entwurf der Abgeordneten noch etwas Nachbesserungsbedarf. Nach erfolgter Beratung soll – ähnlich wie in der Schwangeren-Konfliktberatung – eine Bescheinigung über die erfolgte Beratung erstellt werden. Dass diese Bescheinigung nur maximal acht Wochen alt sein darf, um ein ärztliches Rezept für eine letale Dosis eines suizidgeeigneten Medikaments zu erhalten, ist für Roßbruch nicht akzeptabel. Zum einen wird damit das Beratungsrecht des Suizidwilligen zu einer Beratungspflicht, zumal gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzentwurfs die Vorlage der Beratungsbescheinigung Voraussetzung für die ärztliche Verschreibung eines Arzneimittels zum Zweck der Selbsttötung ist. Diese Regelung entspricht nicht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 und wird daher von uns abgelehnt. Die Beratung muss freiwillig bleiben. Zum anderen könnte für den Betroffenen ein nicht hinnehmbarer Druck entstehen, dass er jetzt schnell vor Ablauf der Acht-Wochen-Frist seinen Suizid realisieren muss. Dies kann nicht ernsthaft gewollt sein. Roßbruch könnte sich eher fallspezifische Sorgfaltskriterien vorstellen.
Der DGHS-Präsident begrüßt ausdrücklich, dass mit dem Gesetzentwurf von Helling-Plahr / Lauterbach / Sitte u.a. nicht erneut eine Vorschrift im Strafgesetzbuch vorgesehen ist. Im Übrigen sei die jetzige Rechtslage ausreichend, um Missbrauch bei der Suizidhilfe zu verhindern. Roßbruch widerspricht in diesem Zusammenhang der oft kolportierten Auffassung, dass es zurzeit einen rechtsfreien Raum gebe.Die im Entwurf vorgesehene Änderung im Betäubungsmittelgesetz hält Roßbruch dagegen für „nicht ausreichend“. In einem eigenen Gesetzentwurf, den die DGHS im September des Vorjahrs vorgestellt hatte, war für das Betäubungsmittelgesetz ein eigener Absatz enthalten, der die Voraussetzungen für die Verschreibung durch einen Arzt umfassend beschreibt.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
Frau Claudia Wiedenmann M. A.
Kronenstr. 4
10177 Berlin
Deutschlandfon ..: 0 30/2 12 22 33 70
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.dePressekontakt:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Frau Wega Wetzel M. A.
Kronenstr. 4
10117 Berlinfon ..: 0 30/21 22 23 37-22
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Presseverteiler.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
„Die vorgesehenen Fristen sind zu starr“
auf Presseverteiler publiziert am 29. Januar 2021 in der Rubrik Presse - News
News wurde 33 x angesehen
Sie wollen diese Pressemitteilung verlinken? Der Quellcode lautet:
Domain Adressen die Sie kaufen können - jetzt informieren.
Web-Adressen die wir aus unserem Bestand verkaufen. Dazu zählen u.a.:- informieren vergleichen sparen (www.informieren-vergleichen-sparen.de)
- informieren vergleichen (www.informieren-vergleichen.de)
- informieren sparen (www.informieren-sparen.de)
- informieren vergleichen kaufen (www.informieren-vergleichen-kaufen.net)
- informieren buchen sparen (www.informieren-buchen-sparen.de)
- informieren vergleichen buchen reisen (www.informieren-vergleichen-buchen-reisen.de)
- buchen Sie online (www.buchen-sie-online.de)
„Die vorgesehenen Fristen sind zu starr“
Lesezeit dieser Pressemitteilung ca. 1 Minuten, 56 Sekunden
Presseartikel-ID 46964
auf Presseverteiler suchen
online Presseverteiler von Pressemitteilungen
Die Veröffentlichung von Pressemitteilungen im Web wird durch einen Presseverteiler vereinfacht. Mit einem Klick sendet dieser Ihren Content an diverse Portale weiter. Arbeitszeit und Geld sparen - bequemer kann Pressearbeit nicht sein.
neue Pressemitteilungen
- Psychotherapeuten nehmen Stellung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
- Nabenhauer GmbH & Co. KG auf der Suche nach dynamischen Bürokaufleuten
- 8. Dividendenerhöhung in Folge – biotonus Corp.
- CHE-Hochschulranking 2024: Informatik der Hochschule Reutlingen bundesweit Top!
- WELL lanciert die zweite Generation seines KI-gestützten Co-Piloten auf Basis der Technologie von HEALWELL AI, der Ärzten die Erkennung von chronischen Erkrankungen erleichtert
- Startet Euren Charity-Podcast!
- Patriot erweitert Grundbesitz auf dem Corvette-Trend
- Zukunftsfähige PR-Strategien für den Erfolg von morgen
- Pankreaskrebs: Erfolgreicher Test zur Bekämpfung von Pankreaskrebs mit dem ARM-002-Impfstoff von Defence
- Tudor Gold ernennt Patrick Donnelly zum Vice President Capital Markets
- Spritziges Anbaden zur Saisoneröffnung in Binz
- Lichtflair mit der Kraft der Sonne: Lampenwelt.de präsentiert Solarleuchten für den Sommergarten
- Alle lieben Gold
- Collective Metals stellt Bericht über Zielgebiet Trojan-Condor in seinem Kupferkonzessionsgebiet Princeton in British Columbia bereit
- Christian Robin Weiß gewinnt den Speaker Slam Award
- Polaris Renewable Energy gibt die Ergebnisse für das erste Quartal 2024 bekannt
- VIRUS Magazin präsentiert: „Hexen und Okkultismus im Film“ als umfassendes Kompendium
- Klimaziele erfordern Batterien, damit Rohstoffe
Presseverteiler – Kategorien
Presseverteiler – Archiv
News verteilen mit unserem Presseverteiler