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Vom Verhalten am Unfallort bis zur Schadensregulierung: Walid Bareksei, unabhängiger Kfz-Sachverständiger, erklärt, welche Rechte Unfallgeschädigte haben und wie sie finanzielle Nachteile vermeiden
Nach einem Verkehrsunfall zählt jede Entscheidung. Walid Bareksei, unabhängiger Kfz-Sachverständiger und Inhaber von Gutachter-in-NRW erklärt, wie Geschädigte am Unfallort richtig handeln, welche Rechte ihnen gegenüber der Versicherung zustehen und warum ein eigenes Gutachten oft den Unterschied macht.Ein Verkehrsunfall passiert in Sekunden, die Abwicklung dauert oft Wochen. Wer in dieser Phase die richtigen Schritte kennt, vermeidet finanzielle Nachteile und sichert die Beweise, auf die es später ankommt.
Am Unfallort: Sicherheit hat Vorrang
Erst absichern, dann dokumentieren. Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen: innerorts rund 50 Meter Abstand, auf Landstraßen 100 Meter, auf Autobahnen 150 bis 200 Meter. Verletzte versorgen, falls nötig den Notruf 112 absetzen. Erst wenn die Unfallstelle gesichert ist, geht es um Fahrzeug und Papiere.
Checkliste: Verhalten am Unfallort
* Ruhe bewahren
* Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten
* Personalien und Versicherungsdaten aller Beteiligten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherer, Versicherungsschein-Nummer
* Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren
* Fotos aus mehreren Perspektiven anfertigen: Übersicht, Endstellung der Fahrzeuge, Schäden, Kennzeichen, Bremsspuren, Verkehrszeichen
* Unfallskizze fertigen oder den europäischen Unfallbericht ausfüllen
* Kein Schuldanerkenntnis abgeben
* Keine Abtretungserklärung an die gegnerische Versicherung unterzeichnenPolizei rufen? Wann ist das nötig?
Die Polizei sollte hinzugezogen werden, wenn:
* Personen verletzt wurden
* ein erheblicher Sachschaden vorliegt
* die Schuldfrage unklar oder umstritten ist
* der Verdacht auf Alkohol, Drogen oder Fahrerflucht besteht
* ein ausländisches Fahrzeug oder ein Firmenwagen beteiligt ist
* die Gegenseite die Personalien nicht herausgibtIn Zweifelsfällen lieber die Polizei rufen. Ein offizieller Bericht ist später ein starkes Beweismittel.
Welche Rechte habe ich als Geschädigter?
Nach § 249 BGB ist der Geschädigte finanziell so zu stellen, als wäre der Unfall nie geschehen. Das umfasst weit mehr als die reinen Reparaturkosten:
* Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
* Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
* Wertminderung des Fahrzeugs
* Abschleppkosten
* Gutachterkosten
* Anwaltskosten bei klarer Haftung
* Schmerzensgeld, Heilbehandlung und Verdienstausfall bei PersonenschädenMuss ich auf die gegnerische Versicherung warten?
Nein. Der Geschädigte darf und sollte sofort selbst aktiv werden. Wer abwartet, riskiert, dass sich die Gegenseite zuerst meldet, eine schnelle Regulierung anbietet, einen eigenen Gutachter schickt oder einen Kostenvoranschlag empfiehlt.
Diese Vorschläge dienen in erster Linie der Kostenminimierung der Versicherung. „Sobald der Sachbearbeiter der Gegenseite den Vorgang führt, wird es für den Geschädigten teuer. Wer früh einen unabhängigen Sachverständigen einschaltet, behält die Kontrolle“, erklärt Bareksei.
Werkstatt der eigenen Wahl
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden besteht freie Werkstattwahl. Die gegnerische Versicherung darf keine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Nur wenn sie eine technisch gleichwertige, ortsnahe und zumutbare Partnerwerkstatt nachweisen kann, darf sie unter Umständen auf günstigere Stundensätze verweisen. Das spielt vor allem bei der fiktiven Abrechnung eine Rolle. Wer tatsächlich in einer Markenwerkstatt reparieren lässt, kann die vollständige Rechnung erstattet verlangen. Anders ist die Lage bei Kaskoschäden mit vertraglicher Werkstattbindung im eigenen Vertrag.
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag ist eine schnelle Schätzung der Werkstatt anhand äußerlich sichtbarer Schäden. Er reicht bei Bagatellschäden bis zu rund 750 Euro Reparaturkosten. Ein unabhängiges Kfz-Gutachten geht deutlich weiter: Es dokumentiert auch verdeckte Schäden an Karosserie, Fahrwerk und Elektronik, beziffert die merkantile Wertminderung, ermittelt Wiederbeschaffungs- und Restwert und legt die Reparaturdauer als Grundlage für Mietwagen oder Nutzungsausfall fest. Damit ist es das einzige belastbare Beweismittel gegenüber der Versicherung und vor Gericht.
Anspruch auf einen eigenen Gutachter
Bei einem Haftpflichtschaden oberhalb der Bagatellgrenze hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt, unter anderem mit Urteil vom 22.07.2014 (Az. VI ZR 357/13). Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Auch bei einer Teilschuld bleibt das Recht auf einen eigenen Gutachter bestehen, die Kosten werden dann nach Haftungsquote aufgeteilt.
Wer den Gutachter akzeptiert, den die Gegenseite empfiehlt, gibt einen Großteil seines Verhandlungsspielraums aus der Hand. Versicherungsgutachter haben das Ziel, den Schaden möglichst niedrig zu beziffern.
Wenn die Versicherung kürzen will
Versicherer kürzen regelmäßig einzelne Positionen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten oder die Wertminderung. Bei einem Schaden von 5.000 Euro gehen so leicht 1.000 bis 2.000 Euro verloren.
Wer einer Kürzung widerspricht, stützt sich auf das eigene Gutachten und zieht einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu. Dessen Kosten trägt bei klarer Haftung ebenfalls die gegnerische Versicherung. Bleibt die Gegenseite bei ihrer Position, kommen das Sachverständigenverfahren oder eine Klage in Betracht.Was sonst noch zu beachten ist
Reparaturen sollten erst nach der Begutachtung beginnen. Spuren, die einmal beseitigt sind, lassen sich nicht mehr nachweisen. Sämtliche Belege und die Korrespondenz mit der Versicherung gehören vollständig in die Akte. Telefonate mit der Gegenseite zurückhaltend führen, verbindliche Aussagen gehören in die Hand von Anwalt oder Gutachter.
Fazit
Die wichtigsten Hebel hat der Geschädigte selbst in der Hand: saubere Beweissicherung am Unfallort, die Wahl eines unabhängigen Gutachters und einer eigenen Werkstatt. Wer diese Rechte konsequent nutzt, kommt mit einer fairen Schadensregulierung aus der Sache heraus.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Gutachter-in-NRW
Herr Walid Bareksei
Elisabethstraße 29
46537 Dinslaken
Deutschlandfon ..: 02064 / 827 1019
web ..: https://gutachter-in-nrw.de
email : info@gutachter-in-nrw.deWalid Bareksei ist Maschinenbauingenieur (Fachrichtung Fahrzeugbau, Universität Duisburg-Essen) und Kfz-Sachverständiger. Als Inhaber des unabhängigen Ingenieurbüros Gutachter-in-NRW betreut Bareksei Unfallgeschädigte in ganz Nordrhein-Westfalen. Das Büro ist auf die vollständige Abwicklung von Kfz-Haftpflichtschäden spezialisiert und begleitet Betroffene von der ersten Schadenaufnahme bis zur abgeschlossenen Regulierung.
Gutachter-in-NRW arbeitet als eigenständiges Sachverständigenbüro – ohne Vermittlungsplattformen oder Zwischeninstanzen. Das Büro ist seit über zehn Jahren tätig und verfügt über Standorte u. a. in Dinslaken, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln, Krefeld, Oberhausen und weiteren Städten in NRW.
Pressekontakt:
conpublica | Sichtbarkeitsagentur für Tech-Unternehmen und Startups
Herr Frank Bärmann
Hochstraße 100
52525 Heinsbergfon ..: 02452-9576301
email : baermann@conpublica.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Was tun bei einem Unfall? Tipps für Geschädigte vom unabhängigen Kfz-Gutachter
auf Presseverteiler publiziert am 25. Juni 2026 in der Rubrik Presse - News
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