-
Ab 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Die Kanzlei Matutis prüft, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, und erstellt rechtssicher die nötige Barrierefreiheitserklärung – individuell statt per Generator.
Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 stehen viele Unternehmen und Organisationen vor neuen gesetzlichen Herausforderungen. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Cornelius Matutis bietet hierfür einen spezialisierten BFSG-Check an, der nicht nur klare rechtliche Orientierung bietet, sondern auch individuelle Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen des BFSG für digitale Angebote.Rechtliche Einordnung und praktische Begleitung – maßgeschneidert für das BFSG
Viele Unternehmen sind unsicher, ob und in welchem Umfang sie vom BFSG betroffen sind. Der BFSG-Check der Kanzlei Matutis bietet eine fundierte juristische Klärung: Ist das Gesetz auf das jeweilige Unternehmen oder die angebotene Dienstleistung überhaupt anwendbar? Welche konkreten Pflichten ergeben sich daraus? Mit diesem Check erhalten Unternehmen die notwendige Klarheit und Sicherheit.
Viele Anbieter setzen auf automatisierte Generatoren oder KI-gestützte Tools, die lediglich allgemeine Hinweise liefern. Der BFSG-Check von Rechtsanwalt Matutis geht einen entscheidenden Schritt weiter:
Jede Website wird individuell von einem erfahrenen Juristen geprüft – persönlich, rechtssicher und mit echtem Service. Dabei wird nicht nur geprüft, ob und in welchem Umfang das BFSG für das jeweilige Unternehmen gilt. Die Kanzlei begleitet Mandanten bei der konkreten Umsetzung indem sie den Unternehmen bzw. deren technischen Dienstleistern mit juristischer Expertise zur Seite steht. So wird sichergestellt, dass nicht nur technische, sondern vor allem auch rechtliche Anforderungen lückenlos erfüllt werden.
Die Leistungen des BFSG-Checks auf einen Blick:
* Rechtliche Prüfung der Anwendbarkeit des BFSG: Analyse, ob und wie das Gesetz auf das Unternehmen und dessen digitale Angebote zutrifft.
* Ableitung konkreter Handlungspflichten: Auf das Unternehmen und deren Internetauftritt bezogener noch bestehender aus dem BFSG resultierender Handlungsbedarf.
* Erstellung einer individuellen Erklärung zur Barrierefreiheit: Juristisch fundierte Formulierung dieser Pflichtveröffentlichung gemäß § 4 BFSG.
* Persönliche juristische Beratung: Bei Bedarf weiterführende Unterstützung zur Auslegung einzelner Vorschriften des BFSG – individuell, verbindlich und persönlich.
* Echte Menschen: Der gesamte Check erfolgt durch qualifizierte Juristen – transparent, nachvollziehbar und praxisnah.„Der BFSG-Check richtet sich gezielt an Unternehmen, die eine rechtlich fundierte Orientierung im Umgang mit den neuen gesetzlichen Anforderungen suchen“, erklärt Rechtsanwalt Cornelius Matutis. „Wir beantworten Fragen und geben individuelle juristische Einschätzungen – damit Mandanten wissen, was konkret zu tun ist.“
Informationsplattform und Buchung
Begleitend zum Angebot bietet die Plattform
praxisnahe Informationen zum BFSG – speziell für Verantwortliche in Unternehmen, Behörden und Organisationen. Der BFSG-Check kann ausschließlich über
gebucht werden.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwaltskanzlei Matutis
Herr Cornelius Matutis
Berliner Straße 57
14467 Potsdam
Deutschlandfon ..: 0331 81328470
fax ..: 0331 81328471
web ..: https://matutis.de
email : mail@matutis.deRechtsanwalt Cornelius Matutis ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und bundesweit als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Die Kanzlei mit Sitz in Potsdam (Deutschland) und Zweigstellen in Österreich und der Schweiz, berät Unternehmen seit 2002 zu digitalen Rechtsthemen – unter anderem im IT-Recht, Datenschutz und E-Commerce. Im Fokus steht stets eine individuelle, persönliche Betreuung – mit einem klaren Blick für das Wesentliche und Umsetzbare.
Pressekontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Matutis
Herr Cornelius Matutis
Berliner Straße 57
14467 Potsdamfon ..: 0331 81328470
email : mail@matutis.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Presseverteiler.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
BFSG-Check: Unternehmen müssen jetzt handeln, um rechtliche Risiken und Abmahnungen zu vermeiden
auf Presseverteiler publiziert am 26. Mai 2025 in der Rubrik Presse - News
News wurde 69 x angesehen
Sie wollen diese Pressemitteilung verlinken? Der Quellcode lautet:
Domain Adressen die Sie kaufen können - jetzt informieren.
Web-Adressen die wir aus unserem Bestand verkaufen. Dazu zählen u.a.:- informieren vergleichen sparen (www.informieren-vergleichen-sparen.de)
- informieren vergleichen (www.informieren-vergleichen.de)
- informieren sparen (www.informieren-sparen.de)
- informieren vergleichen kaufen (www.informieren-vergleichen-kaufen.net)
- informieren buchen sparen (www.informieren-buchen-sparen.de)
- informieren vergleichen buchen reisen (www.informieren-vergleichen-buchen-reisen.de)
- buchen Sie online (www.buchen-sie-online.de)
BFSG-Check: Unternehmen müssen jetzt handeln, um rechtliche Risiken und Abmahnungen zu vermeiden
Lesezeit dieser Pressemitteilung ca. 2 Minuten, 6 Sekunden
Presseartikel-ID 95777
auf Presseverteiler suchen
online Presseverteiler von Pressemitteilungen
Die Veröffentlichung von Pressemitteilungen im Web wird durch einen Presseverteiler vereinfacht. Mit einem Klick sendet dieser Ihren Content an diverse Portale weiter. Arbeitszeit und Geld sparen - bequemer kann Pressearbeit nicht sein.
neue Pressemitteilungen
- Fred Zdan tritt dem FintechWerx-Team bei
- Sichere und zertifizierte Festplatten- und Datenträgervernichtung in Essen: ProCoReX Europe GmbH – Europaweit
- Neue Kooperationsmodelle für Genossenschaften: Mehr wirtschaftlicher Nutzen für Mitglieder und Regionen
- Generationswechsel in der Geschäftsstellenführung der KBU Logistik
- Reizdarmsyndrom und PMA-Zeolith: Wissenschaft bestätigt Wirkweise des optimierten Zeolith
- HARIBO als Werbeartikel: Wenn aus einem kleinen Tütchen ein großer Markenauftritt wird
- InvestorsHub.com zu Stallion Uranium: Wie Bohrungen „das Gute zutage fördern“
- Stefan Szczesny zum 75. Geburtstag 2026: Soloausstellung „Farbe & Zeichnung im Licht des Südens“
- NIOBs sechs Projekte in Québec im Stadium der Bohrreife wurden zur Gänze genehmigt
- Atlas Salt schließt Logistik-Pakt mit CN Rail: Hebel für Margen und Reichweite
- Logistik-Pakt mit CN Rail: Hebelt Atlas Salt jetzt die Projektmargen?
- Wie viel Vertrauen verdient eine Simulation?
- The Cool Caps und DJ Pulpo Jones – Frühstück im Bett
- Kingsmen durchteuft 1,40 Meter mit 433 g/t AgÄq (239 g/t Ag) bei Las Coloradas und erweitert die in die Tiefe und im Streichen offene hochgradige Silberzone
- ZenaTech schließt die 28. Übernahme im Bereich Drone-as-a-Service ab und erweitert sein Portfolio um ein in Kanada ansässiges Bauingenieur- und Tragwerksplanungsbüro mit Kunden in fünf Provinzen
- Aventis Energy hebt das uranhöffige System auf dem Uranprojekt Corvo hervor
- IsoEnergy und DISA Technologies geben den Abschluss der Transaktion zur Gründung der DISA Uranium Corporation bekannt
- Gold nimmt neuen Anlauf – Royalty-Modelle liefern Rekordzahlen
Presseverteiler – Kategorien
Presseverteiler – Archiv
News verteilen mit unserem Presseverteiler
