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Laut BamS verzichtet Sängerin Mary Roos seit 2014 auf ihre Rente – die DRV sollte den Betrag ‚Bedürftigen geben‘. Doch dabei gibt es Hürden und ihr Anspruch könnte sich mehr als verdoppelt haben.
Verzicht auf Rente tut (allein) nichts Gutes. Aber erhöht den Anspruch.
Wer seine „Regelaltersrente“ ab dem maßgeblichen Zeitpunkt nicht in Anspruch nimmt, wird mit Zuschlägen von 0,5 % pro Monat des Aufschubs belohnt. Das gilt auch für Sängerin und Schauspielerin Mary Roos, die nach einem Bericht der Bild am Sonntag am 16.10.2022 – aus durchaus ehrenwerten Motiven – die ihr zustehenden Leistungen nicht geltend gemacht hatte.
Nur: Aus dem Wunsch, das Geld über den Rententräger an Menschen weiterzugeben, die das Geld wirklich brauchen, wird aber sicher nichts. Denn darüber können die dort Beschäftigten nicht eigenverantwortlich entscheiden.
Wenn zwei Dinge stimmen, nämlich das Geburtsdatum der Versicherten laut Wikipedia sowie die in Rede stehende Rentenleistung zum Zeitpunkt des Leistungsanspruchs, dann ist mittlerweile von einer Monatsrente auszugehen, die rund 730 Euro beträgt. Denn den damals 350 Euro Rente dürften am 01.05.2014, dem möglichen Beginn der Regelaltersrente von Mary Roos, 12,4378 Entgeltpunkte gegenübergestanden haben.
Infolge der Nichtinanspruchnahme und der damit einhergehenden „Belohnung“ über § 77 Abs. 2 Nr. 2 b) Sozialgesetzbuch VI sind diese auf mittlerweile 18,7811 angewachsen. Bewertet mit dem heute maßgeblichen „aktuellen Rentenwert“ ergibt sich nunmehr ein monatlicher Rentenanspruch von 676,49 EUR, der sich (ggf.) durch einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung noch auf rund 730 EUR erhöhen kann.
Und auch die als „Mütterrente“ bezeichnete Verlängerung der Kindererziehungszeiten für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder könnte den Rentenanspruch noch weiter erhöht haben. Auf all diese Aspekte weist Walter Vogts, Gründungs- und Ehrenmitglied des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., hin.
Mit 8.760 EUR pro Jahr bzw. auf die statistische Lebenserwartung gerechneten rund 120.000 EUR insgesamt ließe sich bestimmt etwas Sinnvolles für talentierte junge oder bedürftige alte Menschen bewirken. Allerdings könnten behördliche Vordrucke und die Kommunikation mit den Rentenversicherungsträgern für Laien schwierig werden.
Hier helfen zugelassene Rentenberaterinnen und Rentenberater als qualifizierte Experten.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Bundesverband der Rentenberater e.V.
Herr Thomas Neumann
Kaiserdamm 97
14057 Berlin
Deutschlandfon ..: 030 62725 502
fax ..: 030 62725 503
web ..: https://www.rentenberater.de
email : info@rentenberater.deDer Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.
Pressekontakt:
Bundesverband der Rentenberater e.V.
Herr Stephan Buchheim
Kaiserdamm 97
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email : presse@rentenberater.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Rente Mary Roos: Verzicht könnte Anspruch verdoppeln!
auf Presseverteiler publiziert am 18. Oktober 2022 in der Rubrik Presse - News
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