-
Immobilienverkäufe unterliegen zeitnah einer Neuregelung der Verteilung der Maklerprovision. Der Bundesrat stimmte am 5.6.2020 dem neuen „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten (…)“ zu.
Für so manchen Kaufinteressenten brachte die hohe Maklerprovision den Traum vom Eigenheim schon fast zum Scheitern: Obwohl fast immer der Verkäufer einer Immobilie den Makler als Vermittler einbindet, war es der Käufer, welcher die Zeche zahlen musste – manchmal genug die Maklercourtage in voller Höhe.
So trieb die Maklerprovision beim Haus- oder Wohnungskauf die Erwerbsnebenkosten maßgeblich in die Höhe. Immerhin liegen die Provisionen durchschnittlich zwischen fünf und knapp über sieben Prozent des Kaufpreises der Immobilie inkl. MwSt.. Wenn der Käufer den Immobilienmakler nicht selbst beauftragt hatte, war für ihn auch nicht nachvollziehbar, dass er dafür zahlen sollte. Doch eine Weigerung bedeutete, als Bewerber auszuscheiden – ein Dilemma, das jahrelang zu heftigen Kontroversen auf dem Immobilienmarkt führte und die Politiker beschäftigte.
Abhilfe schafft in Kürze ein Gesetz mit Neuregelungen, die für Transparenz sorgen und zum Schutz der Käufer eines Hauses oder einer Wohnung vor zu hohen Kosten beitragen. Das Gesetz gilt ausschließlich für Immobilien, die der Verbraucher zur Selbstnutzung kauft, es bezieht sich nicht auf gewerbliche Immobilien. Im Kern besagt das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“, dass derjenige, welcher den Makler beauftragt, mindestens die Hälfte der Maklercourtage selbst tragen muss. In der Praxis ist das fast immer der Verkäufer einer Immobilie. Die andere Partei kann zur Übernahme eines maximal 50-prozentigen Anteils der Maklerprovision verpflichtet werden. Und erst nachdem der Auftraggeber des Maklers seinen Anteil gezahlt hat, tritt die Zahlungspflicht der anderen Partei ein. Im Regelfall bedeutet dies, dass der Käufer seinen Provisionsanteil erst zahlen muss, wenn der Verkäufer seinerseits seinen Anteil entrichtet hat.Auch künftig bleibt die sogenannte Doppeltätigkeit des Maklers zulässig. Indem der Makler als Mittelsmann zwischen Verkäufer und Käufer fungiert, kann er auch von beiden Parteien beauftragt werden. In diesem Fall muss die Maklerprovision im Verhältnis 50:50 auf beide beteiligten Vertragspartner des Maklers umgelegt werden.
Mit dem neuen Gesetz wird zudem festgelegt, dass Maklerverträge künftig zwingend der Textform bedürfen. Die Kriterien dafür erfüllt bereits eine E-Mail. Die schriftliche Darlegung aller wichtigen Punkte sorgt für mehr Transparenz und verhindert spätere Streitigkeiten, die in der Vergangenheit oft vorkamen.
Bisher gab es föderale, also in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen und teilweise auch keine Vorgaben für die Maklercourtage. Die Provisionshöhe unterliegt regional marktüblichen Schwankungen.
Inzwischen haben die meisten Bundesländer in Deutschland die Teilung der Maklercourtage bereits umgesetzt. Das gilt aber nicht für Bremen, Hamburg, Hessen, Berlin und Brandenburg. Zur deutschlandweiten Vereinheitlichung verabschiedete daher der Bundestag am 14.05.2020 das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Inkrafttreten wird das Gesetz voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2020, also nach einer Übergangszeit von 6 Monaten. Die Zeitspanne bis dahin können die Immobilienmakler nutzen, um gegebenenfalls ihre Geschäftsmodelle, die betrieblichen Abläufe und Angebotspräsentationen entsprechend der Neuregelungen auszurichten.Das auf dem Wohngipfel beschlossene Gesetz beabsichtigt mehr Fairness in den Konditionen von Maklerverträgen und die Absenkung der Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie. Dadurch soll mehr Menschen, und vor allem auch jüngeren Familien, der oft steinige Weg zum Erwerb von Wohneigentum erleichtert werden.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Raith Immobilien GmbH
Herr Gerhard Raith
Bodenseestraße 10
81241 München
Deutschlandfon ..: 089-89054500
web ..: https://www.raith-immobilien.de/
email : presse@raith-immobilien.deSie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
Raith Immobilien GmbH
Herr Gerhard Raith
Bodenseestraße 10
81241 Münchenfon ..: 089-89054500
web ..: https://www.raith-immobilien.de/
email : g.raith@raith-immobilien.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Presseverteiler.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Wer zahlt künftig die Maklerprovision?
auf Presseverteiler publiziert am 15. Juni 2020 in der Rubrik Presse - News
News wurde 83 x angesehen
Sie wollen diese Pressemitteilung verlinken? Der Quellcode lautet:
Domain Adressen die Sie kaufen können - jetzt informieren.
Web-Adressen die wir aus unserem Bestand verkaufen. Dazu zählen u.a.:- informieren vergleichen sparen (www.informieren-vergleichen-sparen.de)
- informieren vergleichen (www.informieren-vergleichen.de)
- informieren sparen (www.informieren-sparen.de)
- informieren vergleichen kaufen (www.informieren-vergleichen-kaufen.net)
- informieren buchen sparen (www.informieren-buchen-sparen.de)
- informieren vergleichen buchen reisen (www.informieren-vergleichen-buchen-reisen.de)
- buchen Sie online (www.buchen-sie-online.de)
Wer zahlt künftig die Maklerprovision?
Lesezeit dieser Pressemitteilung ca. 2 Minuten, 33 Sekunden
Presseartikel-ID 39028
auf Presseverteiler suchen
online Presseverteiler von Pressemitteilungen
Die Veröffentlichung von Pressemitteilungen im Web wird durch einen Presseverteiler vereinfacht. Mit einem Klick sendet dieser Ihren Content an diverse Portale weiter. Arbeitszeit und Geld sparen - bequemer kann Pressearbeit nicht sein.
neue Pressemitteilungen
- GreenRealm UAB revolutioniert den Markt mit einer einzigartigen Fusion aus Wallet und Fiat Bank
- RankingReport 03-20240506 (Images / Keyword RankensteinSEO) zum RankensteinSEO-Contest von Agenturtipp.de!
- Co2Coin glänzt mit konstantem Kursanstieg für eine nachhaltige Zukunft
- Gold – ein wirkungsvoller Diversifikator
- S+P Samson: Experte für industrielle Kennzeichnung und RFID-Technologie
- HanseWerk: SH Netz investiert in der Gemeinde Nordhastedt rund 55.000 Euro in fernsteuerbare Ortsnetzstation
- Stefan Kühn analysiert: Die wachsende Schuldenlast und ihre Auswirkungen auf die US-Wirtschaft
- Ernennung eines unabhängigen nicht-geschäftsführenden Direktors (INED)
- Momcozy startet das Momcozy-Dorf im Vorfeld des Muttertags.
- Revolution im Suchverhalten: Künstliche Intelligenz als neuer Wegweiser für Dienstleistungen und Firmen
- Pan American Energy gibt Forschungskooperation mit University of Regina bekannt, einschließlich Untersuchung von Geomikrobiologie hinsichtlich Identifizierung von Bohrzielen auf Lithiumprojekt Big Mack
- Collective Mining gibt Pläne für eine Notierung an der NYSE American Stock Exchange im 3. Quartal 2024 bekannt
- Loar Holdings Inc. begrüßt Paul Dolan als Executive Vice President des Unternehmens
- Raelisten feiern den „Internationalen Tag des Paradiesmus“ für eine arbeits- und geldfreie Zukunft
- Canada Nickel erzielt weiterhin hervorragende Bohrergebnisse bei Reid
- Revival Gold gibt den Abschluss der bereits angekündigten vermittelten Eigenkapitalfinanzierung und eine Aktualisierung in Bezug auf die Übernahme durch Ensign bekannt
- Branchenausblick: Umfrage im Promotion-, Messe- & Event-Bereich 2024
- „Wunschbox-App“: Die Antwort auf alle Ihre Geschenkprobleme
Presseverteiler – Kategorien
Presseverteiler – Archiv
News verteilen mit unserem Presseverteiler