-
Die Corona-Krise hat die Wirtschaft voll erfasst. Viele Fabriken legen ihre Fertigung still. Restaurants und Einzelhändler mussten aufgrund von ordnungsbehördlichen Verfügungen bereits schließen.
Um Kündigungen oder Insolvenzen zu vermeiden, können Arbeitgeber Kurzarbeit beantragen. Die Arbeitnehmer erhalten 60 oder 67 % des Gehaltsausfalls von der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung ist weiter, dass der Arbeitgeber gemäß des Arbeitsvertrags berechtigt ist, Kurzarbeit anzuordnen.
Bisher geltende Regelung zur Kurzarbeit und Arbeitnehmerüberlassung
In vielen Betrieben werden Leiharbeitnehmer beschäftigt. Für diese kann nach der aktuell geltenden Gesetzeslage anders als für die Stammbelegschaft kein Kurzarbeitergeld beantragt werden. In § 11 Abs. 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist geregelt, dass das Recht der Leiharbeitnehmer auf den Annahmeverzugslohn nicht beschränkt werden kann. Die relevante Vorschrift findet sich in § 615 BGB. Wenn der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer einzusetzen, soll er den Lohn weiterzahlen, etwa weil die Fabrik, an die der Arbeitnehmer verliehen wird, geschlossen ist. Leiharbeiter sollen dazu dienen, Produktionsspitzen oder Personalmangel abzufangen. Sie sollen in wechselnden Betrieben eingesetzt werden. Aus diesem Grund ging der Gesetzgeber davon aus, dass es das Risiko der Leiharbeitsfirmen war, wenn sie ihr Personal einmal nicht einsetzen konnten.
Neuregelung
Die aktuelle Situation hat dazu geführt, dass die Politik diese Einschätzung überdacht hat. In einem am 16.03.2020 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz wurde nunmehr die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass das Recht der Leiharbeitnehmer auf Vergütung bei Vereinbarung von Kurzarbeit aufgehoben weren kann. Es ist damit zu rechnen, dass diese Verordnung kurzfristig erlassen wird. Somit kann mit den Leiharbeitnehmern vereinbart werden, dass die Anordnung von Kurzarbeit möglich ist. Hierzu ist meist eine Änderung des Arbeitsvertrags notwendig. Es muss zudem in jedem Fall eine Frist geregelt werden, die bei der Ankündigung von Kurzarbeit eingehalten werden muss. In den Formularbüchern finden sich oft drei Wochen. Ob die Gerichte angesichts der besonderen Umstände kürzere Fristen akzeptieren werden, bleibt abzuwarten. In den vergangenen Jahren diente Kurzarbeit eher dazu, Konjunkturschwankungen aufzufangen, die sich langsamer abzeichneten als die aktuelle Corona-Krise.
Haben Sie Fragen zum Thema Kurzarbeit und Arbeitnehmerüberlassung? Vereinbaren Sie gerne einen Termin in meinem Büro, vorzugsweise für eine telefonische oder schriftliche Beratung. Dies im Sinne unserer aller Gesundheit.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kanzlei Scheibeler
Frau Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Deutschlandfon ..: 0202 76988091
fax ..: 0202 76988092
web ..: http://www.kanzlei-scheibeler.de
email : kanzlei@kanzlei-scheibeler.deIch bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nachdem ich einige Jahre als angestellte Anwältin gearbeitet habe, gründete ich 2009 meine eigene Kanzlei. Ich befasse mich mit dem Zivil- und Wirtschaftsrecht insbesondere dem Arbeits-, Miet- und Insolvenzrecht und vertrete hierbei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.Pressekontakt:
Kanzlei Scheibeler
Frau Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertalfon ..: 0202 76988091
web ..: http://www.kanzlei-scheibeler.de
email : kanzlei@kanzlei-scheibeler.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Presseverteiler.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Kurzarbeit und Leiharbeitsbranche
auf Presseverteiler publiziert am 23. März 2020 in der Rubrik Presse - News
News wurde 71 x angesehen
Sie wollen diese Pressemitteilung verlinken? Der Quellcode lautet:
Domain Adressen die Sie kaufen können - jetzt informieren.
Web-Adressen die wir aus unserem Bestand verkaufen. Dazu zählen u.a.:- informieren vergleichen sparen (www.informieren-vergleichen-sparen.de)
- informieren vergleichen (www.informieren-vergleichen.de)
- informieren sparen (www.informieren-sparen.de)
- informieren vergleichen kaufen (www.informieren-vergleichen-kaufen.net)
- informieren buchen sparen (www.informieren-buchen-sparen.de)
- informieren vergleichen buchen reisen (www.informieren-vergleichen-buchen-reisen.de)
- buchen Sie online (www.buchen-sie-online.de)
Kurzarbeit und Leiharbeitsbranche
Lesezeit dieser Pressemitteilung ca. 1 Minuten, 54 Sekunden
Presseartikel-ID 36310
auf Presseverteiler suchen
online Presseverteiler von Pressemitteilungen
Die Veröffentlichung von Pressemitteilungen im Web wird durch einen Presseverteiler vereinfacht. Mit einem Klick sendet dieser Ihren Content an diverse Portale weiter. Arbeitszeit und Geld sparen - bequemer kann Pressearbeit nicht sein.
neue Pressemitteilungen
- Einfuhrverbot für russisches Uran kann preistreibend wirken
- Golden Cariboo: Neuinterpretation alter Infill-Bohrergebnisse lässt auf Potenzial in der Tiefe schließen
- Cannabis Hot Stock unmittelbar vor Riesendeals – Massives Kaufsignal. Neuer 297% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Growth ($CGC)
- Zeus North America Mining Corp. nimmt den Handel am OTCQB und der Frankfurter Wertpapierbörse auf
- Cannabix Technologies startet neue kompakte Breath Logix Workplace-Series und bereitet sich auf die Lieferung nach Südafrika vor
- Forge Resources kündigt Starttermin für das Frühjahrsbohrprogramm beim Alotta-Projekt an
- Atlas Lithiums modulare Aufbereitungsanlage geht in die Phase der Endfertigung und Probemontage über
- Greenridge Exploration kündigt Arbeitsprogramm 2024 für sein Kupferprojekt Weyman an
- Sirona Biochem nimmt Stonegate Healthcare Partners unter Vertrag
- Handelsvolumina der Kunden von Capital.com knacken im Jahr 2023 die 1-Billion-US-Dollar-Marke
- Launch der neuen Low-Code Entwicklungsplattform yeet
- Neue hochgradige Zone bei CV13 im Projekt Corvette entdeckt: 34,4 m mit 2,90 % Li2O, einschließlich 21,9 m mit 3,58 % Li2O
- Zefiro eröffnet eine neue Betriebsanlage in West Virginia, um die wachsende Nachfrage zu bedienen sowie die operative Kapazität, die Effizienz und die Gewinnmargen zu steigern
- Hybrid Power Solutions und Altrasav schließen strategische Partnerschaft zur Ausweitung des Vertriebs nach Nigeria
- NurExone: Beliebter Biotech-Hot-Stock macht von sich reden
- Saturn Oil & Gas Inc. gibt Erwerb von Aktivum in Kerngebiet von Saskatchewan in Wert von 525 Mio. $ bekannt
- Out-of-the-ordinary Safari-Erlebnisse
- Einfacher zum nächsten Eventjob: Neue Übersicht über Messen, Events & Festivals bei Promotionbasis
Presseverteiler – Kategorien
Presseverteiler – Archiv
News verteilen mit unserem Presseverteiler