-
Wem es möglich ist, der sollte nun diese Wochen ab ins Homeoffice. Damit es aber nicht zu Datenpannen kommt bzw. Datenschutzverstöße entstehen, müssen Unternehmer einiges beachten.
Nachdem nun immer mehr Unternehmen Möglichkeiten suchen, die Mitarbeiter keinen unnötigen Risiken auszusetzen und zugleich den „normalen“ Betrieb, soweit es geht, aufrecht zu erhalten, scheint „Home-Office“ plötzlich die Lösung zu sein; vor allem da deutschlandweit die Krippen, Kindergärten und Schulen nun geschlossen sind, und die Kinder daher möglichst von den Eltern betreut werden sollten.
Jeder Computer-Job kann doch auch von Hause erledigt werden, indem man sich einfach mit einem Notebook zu Hause an den Schreibtisch setzt und dann die Ergebnisse der Arbeit per E-Mail an die Firma sendet.
Aber Achtung! Das kann sehr schnell zu einem Verstoß gegen die geltenden Datenschutzregelungen werden.
Daher haben Sie daher als Unternehmer zum einen die Aufgabe, Ihre Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass keine personenbezogenen Daten gegenüber Dritten öffentlich gemacht werden dürfen.
Zum anderen müssen alle nach dem aktuellen Stand der Technik mit angemessenem Aufwand herstellbaren Schutzmaßnahmen getroffen werden, damit es gar nicht erst zu Datenschutzverstößen kommen kann.
Meine dringende Empfehlung ist daher, dass Sie Ihren Mitarbeitern entweder unternehmenseigene Notebooks mitgeben, auf denen den Mitarbeitern die Privatnutzung streng untersagt ist, oder dass Sie einen sogenannten „Remote-Zugriff“ auf die Rechner der Mitarbeiter im Unternehmen einrichten, sodass Ihre Mitarbeiter zwar die eigenen Computer nutzen, aber dort überhaupt keine Datenspeicherung stattfindet, da Ihre Mitarbeiter per Remote auf den Unternehmensrechner im Betrieb zugreifen.
Als Lösung könnte man hier z. B. an TeamViewer oder Google Remote denken.
Bitte achten Sie dann aber darauf, dass Ihre Mitarbeiter z. B. bei Google Remote nicht die eigenen Google-Konten nutzen, sondern Sie ein für diesen Zweck eigenes Google-Konto einrichten, das ausschließlich für die Nutzung von Google Remote bestimmt ist. In diesem Fall findet außer der Dokumentation des Logins keine Datenübertragung an Google statt, und auch auf den Computern Ihrer Mitarbeiter befinden sich außer den Zugangsdaten zu Google Remote keine personenbezogenen Daten Ihrer Kunden bzw. Ihres Unternehmens.
WICHTIG: Sie müssen neben diesen technischen Möglichkeiten Ihre Mitarbeiter natürlich auch entsprechend auf die datenschutzrechtlichen Pflichten hingewiesen haben, da die Daten aus Ihrem Unternehmen innerhalb der vier Wände Ihrer Mitarbeiter zumindest sichtbar gemacht werden.
Gern können Sie hierfür die unter www.dsgvo-anwalt.eu veröffentlichte „Homeoffice-Datenschutz-Belehrung“ nutzen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwalt Matutis
Herr Cornelius Matutis
Berliner Straße 57
14467 Potsdam
Deutschlandfon ..: 0331 – 813 284 70
web ..: https://matutis.de
email : mail@matutis.deSie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Link auf https://dsgvo-anwalt.eu/conora-homeoffice-und-die-dsgvo/ bzw. www.dsgvo-anwalt.eu gern kostenlos auch auf Ihrer Webseite oder in Ihren Social-Media-Kanälen oder auch im Printbereich verwenden.
Über eine kurze Mitteilung an mail@matutis.de, dass diese genutzt wurde, sind wir dankbar.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Matutis
Herr Cornelius Matutis
Berliner Straße 57
14467 Potsdamfon ..: 0331 – 813 284 -70
web ..: https://matutis.de
email : mail@matutis.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Presseverteiler.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Corona – Homeoffice und DSGVO
auf Presseverteiler publiziert am 18. März 2020 in der Rubrik Presse - News
News wurde 64 x angesehen
Sie wollen diese Pressemitteilung verlinken? Der Quellcode lautet:
Domain Adressen die Sie kaufen können - jetzt informieren.
Web-Adressen die wir aus unserem Bestand verkaufen. Dazu zählen u.a.:- informieren vergleichen sparen (www.informieren-vergleichen-sparen.de)
- informieren vergleichen (www.informieren-vergleichen.de)
- informieren sparen (www.informieren-sparen.de)
- informieren vergleichen kaufen (www.informieren-vergleichen-kaufen.net)
- informieren buchen sparen (www.informieren-buchen-sparen.de)
- informieren vergleichen buchen reisen (www.informieren-vergleichen-buchen-reisen.de)
- buchen Sie online (www.buchen-sie-online.de)
Corona – Homeoffice und DSGVO
Lesezeit dieser Pressemitteilung ca. 1 Minuten, 58 Sekunden
Presseartikel-ID 36182
auf Presseverteiler suchen
online Presseverteiler von Pressemitteilungen
Die Veröffentlichung von Pressemitteilungen im Web wird durch einen Presseverteiler vereinfacht. Mit einem Klick sendet dieser Ihren Content an diverse Portale weiter. Arbeitszeit und Geld sparen - bequemer kann Pressearbeit nicht sein.
neue Pressemitteilungen
- Uranpreis explodiert nach Konsolidierung wieder! Die nächste Welle des neuen Superzyklus startet!
- Eine der am schnellsten wachsenden kanadischen Einzelhandelsketten für Gesundheit und Wellness listet Moodrink(TM) von bettermoo(d) in ihren 33 Geschäften im Osten Kanadas
- Die Anwendungsmöglichkeiten für Silber wachsen
- Giant Mining Corp. nimmt den Handel unter dem neuen US-Symbol „BFGFF“ auf
- GOLD-Programm von Hermann Scherer in Mastershausen
- Masterpages: Die Top-Funktionen von Masterpages, die Du kennen musst
- Akamai verbessert mit einer neuen Zero-Trust-Plattform die Sicherheit in Unternehmen
- Webbyfiliate: Revolutioniere dein Affiliate-Marketing!
- Premier American Uranium beginnt mit Handel am OTCQB-Markt
- Zukunftsweisende Digitalisierung der Customer Journey für die Hotellerie: Unternehmen Hotel IT gegründet
- Getchell Gold Corp. meldet den Abschluss der Schuldverschreibungsfinanzierung
- Einsatz von HR-Chatbots: mehr als Recruiting
- Die richtige Wahl treffen: Welcher Fachberater für die Unternehmensnachfolge?
- HSMA Deutschland e.V. vergibt erneut Social Media Award an Hotels in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Telemonitoring revolutioniert die Betreuung von Herzschwäche-Patienten
- Austauschschüler schauen durch das Fenster der Sprache in die Seele der Kultur
- Stefan Kühn analysiert das Ende der Pax Americana: Ein historischer Wendepunkt im US-Wahlkampf 2024
- Bugcrowd KI-Penetrationstests stärken das Vertrauen in die KI-Einführung
Presseverteiler – Kategorien
Presseverteiler – Archiv
News verteilen mit unserem Presseverteiler