-
Regelungen vieler Arbeitgebern stehen infrage. Endgültige Klärung durch Gesetzgeber steht aus.
Viele Experten waren überrascht: Am 17.12. 2019 wurde kurzfristig die gesetzliche Definition des sogenannten Sachlohns geändert. Auch aufladbare Wertkarten, wie viele Arbeitgeber sie mittlerweile verwenden, sind davon betroffen. Unternehmen nutzen sie beispielsweise, um Arbeitnehmern zusätzliche Sachleistungen im Rahmen der Sachbezugsgrenze von monatlich 44 Euro zu gewähren. Laut dem seit 1. Januar geltenden Gesetz, dürfen solche Karten künftig nur noch zum Einkauf bei bestimmten Händlern berechtigen und nicht mehr im Ausland verwendet werden. Außerdem dürfen Karten-Lösungen ausschließlich als Zusatz zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden. Nur wenn eine Barauszahlung ausgeschlossen ist, können sie weiterhin als Sachbezug gelten (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EstG).Wie geht es weiter mit den Wertkarten
Damit stehen aufladbare Wertkarten nicht per se vor dem Aus. Es gibt jedoch noch viele offene Fragen. Zur Klärung wird hier dringend ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen erwartet. Dieses war für den 10. Februar 2020 angekündigt, die Veröffentlichung steht aber nach wie vor aus. „Wir vermuten, dass einige Anbieter solcher Wertkarten ihr System umstellen müssen. Eine generelle Rückkehr zum alten System wäre dagegen für alle Seiten sehr ungünstig. Denn der Vorteil solcher Karten für Sachbezüge ist klar: Ein Arbeitgeber muss nicht Dutzende oder Hunderte verschiedene Gutscheine für seine Mitarbeiter beschaffen. Es reicht ein Kartentyp für alle Mitarbeiter, den diese nach ihren individuellen Wünschen einlösen können“, sagt Isabel Franzka, Steuerberaterin und Prokuristin des Beratungsverbundes ABG.Wie können Arbeitgeber reagieren?
Haben Unternehmen bereits eine Regelung über solche Wertkarten laufen, sollte reagiert werden. Dazu Franzka: „Die Arbeitgeber können bis zur Klärung die momentane Karten-Regelung aussetzen oder zeitweise wieder auf gewöhnliche Gutscheine ausweichen. Zudem sollten Unternehmer eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt beantragen. So erfährt man, ob die momentane Regelung noch gesetzeskonform ist.“ Prüften Unternehmen hingegen erst die Einführung einer wiederaufladbaren Wertkarte, lohne es sich, das Schreiben des Finanzministeriums abzuwarten und dann zu entscheiden.Vorteile und Herausforderungen von Sachbezügen
„Sobald der gesetzliche Rahmen eindeutig geklärt ist, möchte auch der ABG-Beratungsverbund eine solche Wertkarte einführen. Es ist eine schöne Möglichkeit, unseren Mitarbeiterinneren und Mitarbeitern etwas Gutes zu tun, sie zu motivieren und zu binden. Außerdem ist der Verwaltungsaufwand langfristig geringer, als bei landläufigen Gutscheinen“, sagt die Prokuristin. Bis zur monatlichen Sachbezugsgrenze von derzeit 44 Euro sind solche Sachleistungen an Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Es gilt hierbei jedoch strikte Freigrenzen zu beachten, sonst wird sofort volle Besteuerung und Sozialversicherung fällig. Außerdem – wie der momentane Fall zeigt – müssen die aktuelle Gesetzeslage und letzte Änderungen immer im Auge behalten werden.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
ABG Allgemeine Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft
Frau Isabel Franzka
Wiener Straße 98
01219 Dresden
Deutschlandfon ..: +49 351 437 55-49
web ..: http://www.abg-partner.de
email : franzka@abg-partner.deABG-Partner ist ein Beratungsverbund mit eigenständigen Gesellschaften der Steuer- und Unternehmensberatung sowie in Marketing, Recht und Wirtschaftsprüfung. Gegründet 1991, betreut ABG-Partner heute mit rund 100 Mitarbeitern an den Standorten München, Bayreuth, Dresden und Böblingen Unternehmen und Institutionen bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Themen. Der Verbund unterstützt seine Mandanten fachübergreifend bei Gründungen, in Wachstumsprozessen, bei Unternehmensnachfolgen sowie bei Sanierungen.
Pressekontakt:
ABG Marketing GmbH
Frau Ilka Stiegler
Wiener Straße 98
01219 Dresdenfon ..: +49 351 437 55-11
web ..: http://www.abg-marketing.de
email : marketing@abg-partner.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Presseverteiler.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Aufladbare Gutscheinkarten auf dem Prüfstand
auf Presseverteiler publiziert am 28. Februar 2020 in der Rubrik Presse - News
News wurde 157 x angesehen
Sie wollen diese Pressemitteilung verlinken? Der Quellcode lautet:
Domain Adressen die Sie kaufen können - jetzt informieren.
Web-Adressen die wir aus unserem Bestand verkaufen. Dazu zählen u.a.:- informieren vergleichen sparen (www.informieren-vergleichen-sparen.de)
- informieren vergleichen (www.informieren-vergleichen.de)
- informieren sparen (www.informieren-sparen.de)
- informieren vergleichen kaufen (www.informieren-vergleichen-kaufen.net)
- informieren buchen sparen (www.informieren-buchen-sparen.de)
- informieren vergleichen buchen reisen (www.informieren-vergleichen-buchen-reisen.de)
- buchen Sie online (www.buchen-sie-online.de)
Aufladbare Gutscheinkarten auf dem Prüfstand
Lesezeit dieser Pressemitteilung ca. 2 Minuten, 14 Sekunden
Presseartikel-ID 35661
auf Presseverteiler suchen
online Presseverteiler von Pressemitteilungen
Die Veröffentlichung von Pressemitteilungen im Web wird durch einen Presseverteiler vereinfacht. Mit einem Klick sendet dieser Ihren Content an diverse Portale weiter. Arbeitszeit und Geld sparen - bequemer kann Pressearbeit nicht sein.
neue Pressemitteilungen
- Noram treibt aktualisierte vorläufige wirtschaftliche Bewertung voran, um aktuelle Branchenstandards und das erweiterte Potenzial an kritischen Mineralen zu berücksichtigen
- Fred Zdan tritt dem FintechWerx-Team bei
- Sichere und zertifizierte Festplatten- und Datenträgervernichtung in Essen: ProCoReX Europe GmbH – Europaweit
- Neue Kooperationsmodelle für Genossenschaften: Mehr wirtschaftlicher Nutzen für Mitglieder und Regionen
- Generationswechsel in der Geschäftsstellenführung der KBU Logistik
- Reizdarmsyndrom und PMA-Zeolith: Wissenschaft bestätigt Wirkweise des optimierten Zeolith
- HARIBO als Werbeartikel: Wenn aus einem kleinen Tütchen ein großer Markenauftritt wird
- InvestorsHub.com zu Stallion Uranium: Wie Bohrungen „das Gute zutage fördern“
- Stefan Szczesny zum 75. Geburtstag 2026: Soloausstellung „Farbe & Zeichnung im Licht des Südens“
- NIOBs sechs Projekte in Québec im Stadium der Bohrreife wurden zur Gänze genehmigt
- Atlas Salt schließt Logistik-Pakt mit CN Rail: Hebel für Margen und Reichweite
- Logistik-Pakt mit CN Rail: Hebelt Atlas Salt jetzt die Projektmargen?
- Wie viel Vertrauen verdient eine Simulation?
- The Cool Caps und DJ Pulpo Jones – Frühstück im Bett
- Kingsmen durchteuft 1,40 Meter mit 433 g/t AgÄq (239 g/t Ag) bei Las Coloradas und erweitert die in die Tiefe und im Streichen offene hochgradige Silberzone
- ZenaTech schließt die 28. Übernahme im Bereich Drone-as-a-Service ab und erweitert sein Portfolio um ein in Kanada ansässiges Bauingenieur- und Tragwerksplanungsbüro mit Kunden in fünf Provinzen
- Aventis Energy hebt das uranhöffige System auf dem Uranprojekt Corvo hervor
- IsoEnergy und DISA Technologies geben den Abschluss der Transaktion zur Gründung der DISA Uranium Corporation bekannt
Presseverteiler – Kategorien
Presseverteiler – Archiv
News verteilen mit unserem Presseverteiler
