-
In diesem Beitrag gehen wir von der ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V. darauf ein, welche Belege für die Einkommensteuer benötigt werden.
Pünktlich zum Jahresende quillt der Ordner für Kassenbeläge, Verträge, Versicherungen und Quittungen, Handwerkerrechnungen und Zinserträge in den meisten Haushalten über. Die Aufbewahrung der Belege für die Steuerklärung bei Arbeitnehmer beträgt in der Regel vier Jahre. Viele Lohnsteuerhilfen und Steuerberater empfehlen hingegen zehn. Die Problematik der schwindenden Übersicht ist so jedoch praktisch vorprogrammiert.
Einige Belege für die Steuererklärung liegen dem Finanzamt bereits vor. Im Regelfall wird die Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeitgeber und die Rentenbezugsmitteilung direkt durch die Rentenkasse ans Finanzamt überstellt. Die Bescheinigung der Krankenversicherung geht der Behörde durch die Krankenkasse zu. Riester- oder Rürup Renten werden ebenfalls vom Versicherer überstellt.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diese Dokumente nicht vom Arbeitnehmer eingereicht und der Steuererklärung angehängt werden müssen.
Gesetzlich vorgeschriebene Belege zur Steuererklärung
Als Beleg wird jeder Nachweis zu getätigten Zahlungen und erhaltenen Geldern gewertet. Alles, was für das Finanzamt relevant ist, unterliegt der Aufbewahrungspflicht und muss direkt, optional oder nach Aufforderung zur Einsichtnahme bereitgehalten werden.Zu den vorgeschriebenen Belegen für das Finanzamt gehören Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen, Unterhaltsbezüge und -verpflichtungen. Dazu kommen Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge, Zinsen und im Ausland erwirtschaftete Steuern oder Steuerlasten.
Ebenso müssen Spendenquittungen, Dokumente über Lohnersatzleistungen und Nachweise über eine eventuelle Behinderung ohne explizite Aufforderung eingereicht werden. Fehlen die Belege in der Steuererklärung, kann keine Berechnung vorgenommen werden und die Steuerlast wird geschätzt. Meist zu Ungunsten des Arbeitnehmers.
Die Ermittlung der Steuerlast auf Basis von Vergleichswerten stellt den Steuerzahler in der Regel schlechter. Eine authentische, auf Fakten und Tatsachen beruhende Steuererklärung erzielt meist eine niedrigere Steuerlast. In Einzelfällen können Finanzämter auch ursprünglich optionale Belege einfordern, was im Regelfall nur bei Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben erfolgt.
Wer zum Beispiel ein heimisches Arbeitszimmer abrechnet, kann zur Vorlage der Grundrisse aufgefordert werden. Wird ein privates Fahrzeug auch für den Beruf genutzt, kann die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs erfolgen.
Optionale Belege, die man zugunsten der Steuerersparnis einreichen sollte
Wer Steuern sparen und eine Rückerstattung erhalten möchte, sollte alle Nachweise über außergewöhnliche Belastungen oder einen beruflich bedingten Umzug erbringen. Ebenso wirkt sich die doppelte Haushaltsführung positiv auf die Steuer aus. Bei der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers können die vollständigen und plausiblen Belege für eine Erhöhung der Rückerstattung sorgen.Diese Dokumente werden vom Finanzamt nicht eingefordert, sondern müssen entsprechend der Angaben in den Werbungskosten und Sonderausgaben zur Verfügung gestellt werden.
Sobald eine besondere Belastung steuerlich geltend gemacht wird, ist der Steuerpflichtige zur Bereitstellung der Nachweise verpflichtet. Es gibt eine ganze Bandbreite an Möglichkeiten für eine Senkung der Steuern. Die wenigsten Privatpersonen kennen alle abschreibungs- und anrechnungsfähigen Anschaffungen und Ausgaben.
Wer zum Beispiel mehr Sonderausgaben als 1.000 EUR pro Jahr tätigt, sollte sich nicht mit der automatisch angerechneten Pauschale abfinden. Hier kann die Aufzählung unter Nachweis der Belege eine deutliche Ersparnis nach sich ziehen.
Wenn Sie mehr zu den Aufbewahrungsfristen erfahren wollen können Sie hier den gesamten Artikel lesen.
Weitere interessante Artikel rund um das Theme „Steuer“ finden sie in unserem Blog.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölz
Deutschlandfon ..: +49 800 25526638
web ..: http://allcon-steuern.de
email : info@allcon-steuern.dePressekontakt:
ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölzfon ..: +49 800 25526638
web ..: http://allcon-steuern.de
email : info@allcon-steuern.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Presseverteiler.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Belege für die Steuererklärung: Was wird gebraucht?
auf Presseverteiler publiziert am 4. Oktober 2019 in der Rubrik Presse - News
News wurde 76 x angesehen
Sie wollen diese Pressemitteilung verlinken? Der Quellcode lautet:
Domain Adressen die Sie kaufen können - jetzt informieren.
Web-Adressen die wir aus unserem Bestand verkaufen. Dazu zählen u.a.:- informieren vergleichen sparen (www.informieren-vergleichen-sparen.de)
- informieren vergleichen (www.informieren-vergleichen.de)
- informieren sparen (www.informieren-sparen.de)
- informieren vergleichen kaufen (www.informieren-vergleichen-kaufen.net)
- informieren buchen sparen (www.informieren-buchen-sparen.de)
- informieren vergleichen buchen reisen (www.informieren-vergleichen-buchen-reisen.de)
- buchen Sie online (www.buchen-sie-online.de)
Belege für die Steuererklärung: Was wird gebraucht?
Lesezeit dieser Pressemitteilung ca. 2 Minuten, 23 Sekunden
Presseartikel-ID 31536
auf Presseverteiler suchen
online Presseverteiler von Pressemitteilungen
Die Veröffentlichung von Pressemitteilungen im Web wird durch einen Presseverteiler vereinfacht. Mit einem Klick sendet dieser Ihren Content an diverse Portale weiter. Arbeitszeit und Geld sparen - bequemer kann Pressearbeit nicht sein.
neue Pressemitteilungen
- SIBANYE STILLWATER LIMITED – Operating Update für das Quartal zum 31. März 2024
- Große Demonstration zum „Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von behinderten Menschen“
- Immer mehr Menschen nutzen Qigong zur Gesundheitsprävention und Stressbewältigung
- Momcozy feiert den Muttertag mit fortlaufenden Einsparungen im Momcozy Village
- Ola, hol mir mal ne Cola – der Partyschlager in neuer Version von Pia Sangria
- Silber bestens gerüstet für 2024
- REPLY: Start des Reply AI Film Festivals 2024
- Technische Innovation für die Hotellerie: Neues Bettensystem erleichtert Arbeit im Housekeeping
- Neuerscheinung: Ostfrieslandkrimi „Tödlicher Ostfriesenschmaus“ von Elke Nansen im Klarant Verlag
- Zukunft der Arbeit: Künstliche Intelligenz als Schlüssel zur Überwindung des Fachkräftemangels
- Globale Streuung als Schlüsselstrategie: Die Bedeutung internationaler Diversifikation in Dachfonds
- Warum Dachfonds durch gebündeltes Wissen einen Mehrwert schaffen
- Innocan Pharma meldet Durchbruch in einem vorklinischen Versuch: Durch die Injektion mit Liposom-CBD wird die Mobilität einer Eselin mit amputiertem Bein wiederhergestellt
- RE:CIRCLE verkündet die Partnerschaft mit dem World Cleanup Day Deutschland
- MicroVision meldet die Ergebnisse des ersten Quartals 2024
- Endeavour Silver gibt Finanzergebnisse für das 1. Quartal 2024 bekannt und hält heute eine Telefonkonferenz um 10 Uhr PDT (13 Uhr EDT) ab
- Die wachsende Nachfrage nach zweisprachigen Zeremonien in Deutschland
- Osisko erhöht die Dividende für das zweite Quartal 2024 um 8 %
Presseverteiler – Kategorien
Presseverteiler – Archiv
News verteilen mit unserem Presseverteiler