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Zwischen Produktivitätsschub und Datenschutzrisiko: Wie KMU generative KI rechtssicher einsetzen.
Immer mehr Mitarbeitende in mittelständischen Unternehmen nutzen ChatGPT und ähnliche Werkzeuge im Arbeitsalltag. Die Frage nach der DSGVO-Konformität bleibt für viele Entscheider dabei offen. Die kurze Antwort: Der Einsatz lässt sich datenschutzkonform gestalten, erfordert aber klare Regeln, die passende Vertragsgrundlage und technische Vorkehrungen.
Das Grundproblem: personenbezogene Daten in der Cloud
Wer personenbezogene Daten in ein öffentliches KI-Tool eingibt, verarbeitet diese Daten im Sinne der DSGVO. Ohne passende Rechtsgrundlage und ohne Auftragsverarbeitungsvertrag entsteht ein Datenschutzverstoß.
Kritisch wird es vor allem dann, wenn Kundendaten, Personaldaten oder Geschäftsgeheimnisse in kostenlose Standard-Tools gelangen, deren Eingaben zum Training der Modelle herangezogen werden können. Was einmal eingegeben wurde, lässt sich nicht ohne Weiteres zurückholen.Drei Bausteine für den rechtssicheren Einsatz
Erstens braucht es eine unternehmensweite KI-Richtlinie, die klar regelt, welche Daten in welche Tools eingegeben werden dürfen und welche nicht. Diese Richtlinie ist die Grundlage für alles Weitere.
Zweitens sollten Unternehmen auf Enterprise- oder API-Varianten setzen, die einen Auftragsverarbeitungsvertrag bieten und die Eingaben nicht zum Training verwenden. Drittens empfiehlt sich, die Datenverarbeitung möglichst innerhalb der EU zu halten oder sensible Daten vor der Übertragung zu anonymisieren.DSGVO und EU AI Act zusammen denken
Seit dem 2. Februar 2025 gilt zusätzlich die KI-Kompetenzpflicht des EU AI Act. Unternehmen sind damit ohnehin verpflichtet, den kompetenten Umgang ihrer Mitarbeitenden mit KI sicherzustellen. Datenschutz und KI-Regulierung lassen sich deshalb sinnvoll in einem gemeinsamen Regelwerk und einer gemeinsamen Schulung bündeln, statt sie getrennt zu behandeln.„Die meisten Unternehmen verbieten generative KI entweder komplett oder lassen sie unkontrolliert laufen. Beides ist ein Fehler. Mit einer klaren Richtlinie und der richtigen technischen Basis wird ChatGPT vom Risiko zum produktiven Werkzeug.“
Jochen Glunk, Geschäftsführung von KI PioniereHäufige Fragen (FAQ)
Ist ChatGPT im Unternehmen DSGVO-konform nutzbar?
Ja, unter Bedingungen: mit klaren Nutzungsregeln, einem Auftragsverarbeitungsvertrag und einer Variante, die Eingaben nicht zum Training verwendet. Der kostenlose Standardzugang ohne AV-Vertrag ist für personenbezogene Daten nicht geeignet.Dürfen Kundendaten in ChatGPT eingegeben werden?
In kostenlose Standard-Tools ohne Auftragsverarbeitungsvertrag nicht. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind Enterprise-Lösungen mit entsprechender Vertragsgrundlage und Trainings-Ausschluss erforderlich.Was ist der erste Schritt zur DSGVO-konformen KI-Nutzung?
Eine unternehmensweite KI-Richtlinie, die erlaubte und verbotene Anwendungen klar benennt, verbunden mit einer kurzen Schulung der Mitarbeitenden.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
KI Pioniere
Herr Jochen Glunk
Römerstraße 39
78183 Hüfingen
Deutschlandfon ..: 077189784500
web ..: https://ki-pionier-partner.de/
email : info@ki-pionier-partner.deKI Pioniere ist eine Beratung für künstliche Intelligenz mit Sitz in Baden-Württemberg. Das Unternehmen begleitet mittelständische Unternehmen von der Potenzialanalyse über das Rapid Prototyping bis zum produktiven Einsatz individueller KI-Lösungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der rechtssicheren Umsetzung: Alle Lösungen werden DSGVO-konform und im Einklang mit dem EU AI Act entwickelt. In der KI-Werkstatt im Pionierwerk entstehen funktionsfähige Prototypen gemeinsam mit den Kunden. KI Pioniere ist Mitglied im KI Bundesverband und Partner der KI-Allianz Baden-Württemberg.
Pressekontakt:
Frewert-Media
Herr Jonas Frewert
Leopoldstraße 2-8
32051 Herfordfon ..: 052617000503
email : beyza.bozan@frewert-media.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Ist ChatGPT im Unternehmen DSGVO-konform? Was der Mittelstand beachten muss
auf Presseverteiler publiziert am 27. Juli 2026 in der Rubrik Presse - News
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