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Abmahnung der minimi Rechtsanwälte wegen Mailwerbung erhalten? Wir beraten Sie!
München, 13. Juli 2026 – Bundesweit erhalten Unternehmen derzeit Abmahnungen der minimi Rechtsanwälte bzw. der minimi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Peyam Hirsch. Der Vorwurf ist in den bekannten Fällen stets derselbe: Das abgemahnte Unternehmen soll eine Werbe-E-Mail versendet haben, ohne dass der Empfänger zuvor eingewilligt hätte. Die auf Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht spezialisierte Kanzlei Loschelder Leisenberg Rechtsanwälte aus München warnt betroffene Unternehmen davor, vorschnell zu zahlen oder die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben.Der Vorwurf: Werbe-E-Mails ohne Einwilligung
In den Abmahnschreiben trägt die minimi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor, ihre Mandanten hätten unverlangte Werbe-E-Mails erhalten. Weder habe eine wirksame Einwilligung in den Empfang solcher Nachrichten vorgelegen, noch habe eine bestehende Geschäftsbeziehung zwischen Absender und Empfänger bestanden. Hieraus leiten die minimi Rechtsanwälte einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ab und nehmen eine Wiederholungsgefahr an, die nach ihrer Auffassung nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden könne.
Die Forderungen: Unterlassung, 326,15 EUR Anwaltskosten, DSGVO-Auskunft
Neben der Unterlassung verlangen die minimi Rechtsanwälte regelmäßig die Erstattung von Anwaltskosten. In den bekannten Fällen wird ein Gegenstandswert von 3.000,00 EUR zugrunde gelegt, aus dem eine Kostenforderung in Höhe von 326,15 EUR abgeleitet wird. Hinzu kommen häufig datenschutzrechtliche Ansprüche, insbesondere ein Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO, teilweise flankiert von Schadensersatzforderungen.
„Die Kombination aus Unterlassungsverlangen, Kostenforderung und DSGVO-Ansprüchen soll erkennbar Druck aufbauen“, erläutert Rechtsanwalt Daniel Loschelder, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht bei Loschelder Leisenberg. „Umso wichtiger ist es, in Ruhe zu prüfen, ob die behaupteten Ansprüche im konkreten Einzelfall überhaupt bestehen – und ob die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form akzeptabel ist. In vielen Fällen ist sie es nicht.“
Auffällig: Die Rolle der Plattform GETMINIMI
Bemerkenswert ist nach den Erkenntnissen der Kanzlei Loschelder Leisenberg, dass die Abmahnungen der minimi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fast durchgängig im Zusammenhang mit der Plattform GETMINIMI stehen. Über diese Plattform können Nutzer unerwünschte Werbe-E-Mails melden. Nach Darstellung der Plattform sollen Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten können; zugleich wird offenbar geprüft, ob eine weitergehende Anspruchsdurchsetzung wirtschaftlich und rechtlich in Betracht kommt. Dem beschriebenen Modell zufolge werden Ansprüche teilweise abgetreten oder zur Geltendmachung übertragen. Die anwaltliche Durchsetzung übernimmt sodann eine Partnerkanzlei – die minimi Rechtsanwälte.
Besonders relevant ist aus Sicht von Loschelder Leisenberg die personelle und gesellschaftsrechtliche Nähe zwischen Plattform und Kanzlei: Betreiberin der Plattform GETMINIMI ist die minimi UG, deren Geschäftsführer Sebastian Sielmann zugleich Prokurist der minimi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist.
„Diese Konstellation wirft Fragen auf“, so Rechtsanwalt Loschelder. „Geht es vorrangig um die effektive Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegen Spam – oder steht ein standardisiertes Geschäftsmodell im Vordergrund, bei dem durch massenhafte Anspruchsverfolgung Gebühren und weitere Forderungen generiert werden? Nach unserer Einschätzung sprechen gewichtige Argumente dafür, die Vorgehensweise im Einzelfall auf Rechtsmissbrauch zu prüfen.“
Warum betroffene Unternehmen nicht vorschnell reagieren sollten
Empfänger einer Abmahnung stehen regelmäßig unter erheblichem Fristendruck. Genau darin liegt nach Erfahrung der Kanzlei die Gefahr: Wer vorschnell zahlt oder eine zu weit gefasste strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, bindet sich unter Umständen über Jahre und riskiert empfindliche Vertragsstrafen – insbesondere dann, wenn die Erklärung im Betriebsalltag organisatorisch kaum sicher eingehalten werden kann.
Vor jeder Reaktion auf eine Abmahnung der minimi Rechtsanwälte sollten daher insbesondere folgende Punkte geklärt werden:
* Besteht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch überhaupt, oder lag eine Einwilligung, eine Kundenbeziehung oder ein sonstiger Rechtfertigungsgrund vor?
* Ist die Abmahnung formell ordnungsgemäß und frei von Rechtsmissbrauch – gerade angesichts des standardisierten Massenvorgehens?
* Ist die geforderte Unterlassungserklärung zu weitgehend, sodass allenfalls eine anwaltlich modifizierte Erklärung in Betracht kommt?
* Sind die geforderten Anwaltskosten von 326,15 EUR und die DSGVO-Forderungen tatsächlich berechtigt?Einschätzung der Kanzlei Loschelder Leisenberg
Die Kanzlei Loschelder Leisenberg hält die Vorgehensweise der minimi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH um Rechtsanwalt Peyam Hirsch für rechtlich angreifbar. Zwar können unerlaubte Werbe-E-Mails grundsätzlich Unterlassungsansprüche nach § 7 UWG bzw. aus dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auslösen. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede einzelne Abmahnung berechtigt wäre oder sämtliche Nebenforderungen ohne Weiteres hinzunehmen sind. Insbesondere die standardisierte Anspruchsdurchsetzung, die Einbindung der Plattform GETMINIMI und die personellen Überschneidungen geben nach Auffassung der Kanzlei Anlass zu einer kritischen Prüfung im Einzelfall.
Unternehmen, die eine Abmahnung der minimi Rechtsanwälte bzw. der minimi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten haben, sollten das Schreiben daher weder ignorieren noch vorschnell nachgeben, sondern anwaltlich prüfen lassen. Die Kanzlei Loschelder Leisenberg unterstützt betroffene Unternehmen bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen, der Prüfung und Modifizierung von Unterlassungserklärungen sowie der Verteidigung gegen Zahlungs- und DSGVO-Forderungen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: https://ll-ip.com/aktuelles/abmahnung-minimi-peyam-hirsch-anwalt-de/
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Herr Daniel Loschelder
Rambergstraße 5
80799 München
Deutschlandfon ..: 089/38666070
web ..: https://ll-ip.com/
email : loschelder@ll-ip.comLoschelder Leisenberg Rechtsanwälte PartG mbB ist eine auf den Gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei mit Sitz in München. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Markenrecht, Wettbewerbsrecht (UWG), IT- und Softwarerecht, Datenschutzrecht sowie Medienrecht. Die Kanzlei vertritt bundesweit Unternehmen bei der Abwehr von Abmahnungen, in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen sowie bei Fragen der E-Commerce- und KI-Compliance.
Pressekontakt:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Herr Daniel Loschelder
Rambergstraße 5
80799 Münchenfon ..: 089/38666070
email : loschelder@ll-ip.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Abmahnung Mailwerbung: minimi Rechtsanwälte mahnen bundesweit Unternehmen ab
auf Presseverteiler publiziert am 13. Juli 2026 in der Rubrik Presse - News
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