• Die persönliche Haftung wird in Unternehmenskrisen oft unterschätzt. Dr. Alexander Raab zeigt, welche Pflichten Geschäftsführer kennen sollten und wie sich Risiken früh begrenzen lassen.

    BildDr. Alexander Raab erläutert, wie Unternehmer Haftungsrisiken frühzeitig erkennen und wirksam begrenzen können.

    Neumünster, 1. Juni 2026 – Die persönliche Haftung von Geschäftsführern gehört zu den größten Sorgen in Unternehmenskrisen. Während sich viele Unternehmer zunächst auf Liquidität, Kunden und Mitarbeitende konzentrieren, wird das eigene Haftungsrisiko häufig erst dann sichtbar, wenn die Krise bereits weit fortgeschritten ist. Ein neuer Fachbeitrag von Dr. Alexander Raab beleuchtet die rechtlichen Risiken und zeigt konkrete Maßnahmen zur Risikobegrenzung auf.

    Der Beitrag „Persönliche Haftung des Geschäftsführers in der Unternehmenskrise“ richtet sich an Geschäftsführer, Unternehmer und Entscheidungsträger, die sich mit den rechtlichen Folgen wirtschaftlicher Schieflagen auseinandersetzen müssen. Dabei werden insbesondere die Insolvenzantragspflicht, mögliche Haftungsfolgen bei verspäteten Entscheidungen sowie die Abgrenzung zwischen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Verantwortung erläutert.

    Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Handlungsempfehlungen. Dazu gehören eine strukturierte Liquiditätsplanung, die frühzeitige Einbindung spezialisierter Berater sowie eine belastbare Dokumentation aller wesentlichen Entscheidungen. Der Beitrag verdeutlicht, dass viele Haftungsrisiken nicht erst mit dem Eintritt der Insolvenz entstehen, sondern bereits deutlich früher durch fehlende Transparenz und verspätete Reaktionen.

    „Viele Geschäftsführer stellen die Haftungsfrage erst dann, wenn die Krise bereits eskaliert ist. Wer sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzt und belastbare Entscheidungsgrundlagen schafft, kann Risiken deutlich reduzieren und bessere Entscheidungen für das Unternehmen treffen“, erklärt Dr. Alexander Raab.

    Der Fachbeitrag basiert auf langjähriger Praxiserfahrung im Insolvenz- und Sanierungsrecht und bietet Unternehmern eine verständliche Orientierung in einer oft komplexen Situation. Ziel ist es, Unsicherheiten abzubauen und frühzeitig Handlungsspielräume aufzuzeigen.

    Weitere Informationen und den vollständigen Beitrag finden Interessierte unter:

    Respektvolle Krisenkommunikation

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    Persönliche Haftung in der Unternehmenskrise: Neuer Fachbeitrag zeigt Handlungsoptionen

    auf Presseverteiler publiziert am 1. Juni 2026 in der Rubrik Presse - News
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